2029/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Branchenübliches Overhead Folgeanfrage

Das BMLV vergibt einen jährlichen Werkvertrag von 200.000 Euro an eine Organisation namens Institut für Sicherheitspolitik (ISP). Das Institut verrechnet laut einem Bericht in der Tageszeitung Der Standard etwa 33% dieser Vertragssumme an Overhead für Büromiete, Personal und ein Salär für seinen Obmann, Markus Tschank. Dazu kommen weitere Spesen, wie Rechtsbeistandskosten für Obmann Tschank, neben seiner Entschädigung als Obmann. Anzunehmen ist, dass dieser Beistand nicht dem BMLV sondern dem Institut zugute kommt, was die Frage aufwirft, warum das BMLV ihn dafür bezahlt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist ein Overhead von einem Drittel der Vertragskosten für Verträge des BMLV mit Drittanbietern üblich?

2.    Welcher Prozentsatz der Vertragspartner des BMLV erhält Overhead-Vergütungen von 33% oder mehr?

3.    In der Anfragebeantwortung 1269/AB vom 12.05.2020 schreibt Ministerin Tanner, dass die Leistungen des ISP pauschal abgegolten werden. Wieso werden im Falle eines Pauschalvertrages Rechtsbeistandskosten ersetzt?