2044/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter_innen im Bereich Cybersecurity

Am 4. Jänner 2020 hatte das Außenministerium einen gezielten und hochprofessionellen Cyberangriff gemeldet, der am 13. Februar 2020 offiziell für beendet erklärt wurde. Dieser Angriff offenbart ernstzunehmende Schwachstellen in der Sicherheits- bzw. Verteidigungsar-
chitektur der Republik und beeinträchtigt die Integrität und Funktionsfähigkeit einer staatli-chen Behörde.

Neben Fragen zur IKT-Sicherheit der Ministerien und zur Abwehrfähigkeit bzw. der Resilienz des Staates gegen Cyberangriffe stellen sich nach dieser Attacke selbstverständlich auch Fragen zu Mitarbeiter_innen der Ministerien und etwaigen Unvereinbarkeiten, die durch deren Nebenbeschäftigungen entstehen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie ist der Personalstand in Ihrem Ressort zum Stichtag 1. Juli 2019 gegliedert in:

a.     Gesamtpersonalstand

b.    Personalstand in Nachgeordneten Dienststellen

c.    Personalstand der Führungskräfte in der Zentralstelle

d.     Personalstand der Führungskräfte in Nachgeordneten Dienststellen

2.    Wie viele Mitarbeiter_innen Ihres Ressort üben derzeit eine bezahlte Nebenbeschäfti-gung aus? (aus dem Gesamtpersonalstand, aus dem Personalstand in Nachgeordneten Dienststellen, aus dem Personalstand der Führungskräfte in der Zentralstelle aus dem Personalstand der Führungskräfte in Nachgeordneten Dienststellen)

3.    Wie ist er Personalstand des BVT mit Stichtag der Anfragebeantwortung?

4.    Wie viele Mitarbeiter_innen des BVT gehen mit Stichtag der Anfragebeantwortung einer Nebenbeschäftigung nach?

5.    Auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Arbeitsverhältnisse jeweils: Um Angabe der Zahl der Nebenbeschäftigungen nach Art der Rechtsverhältnisse wird ersucht:


a.     Beamtendienstverhältnis

b.    Vertragsbedienstetenverhältnis

i.    befristet

ii.     unbefristet

c.     Freie Dienstnehmer_innen

d.    Werkvertrag

e.    Arbeitskräfteüberlassung

f.      Sonstige

6.    Leiten Mitarbeiter_innen des BMI neben ihrer Beschäftigung im Ministerium auch private Unternehmen im Bereich Cybersecurity/IKT-Sicherheit?

a.    Wenn ja, sind diese Mitarbeiter_innen am BMI im Bereich Cybersecurity/IKT- Sicherheit tätig?

b.    Wenn ja, handelt es sich hierbei um Mitarbeiter_innen des BVT?

c.    Um welche Unternehmen handelt es sich hier?

7.    Sind Mitarbeiter_innen des BMI neben ihrer Beschäftigung im Ministerium in privaten Unternehmen im Bereich Cybersecurity/IKT-Sicherheit angestellt bzw. erbringen für diese Dienstleistungen?

a.    Wenn ja, sind diese Mitarbeiter_innen am BMI im Bereich Cybersecurity/IKT- Sicherheit tätig?

b.    Wenn ja, handelt es sich hierbei um Mitarbeiter_innen des BVT?

c.    Um welche Unternehmen handelt es sich hier?

8.    Haben bzw. hatten diese Mitarbeiter_innen im Zuge ihrer Tätigkeit in diesen privaten Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu (1) SEC Consult GmbH, (2) Ikarus Security Software GmbH?

a. Wenn ja, seit bzw. bis wann?

9.    Wird die Vereinbarkeit dieser Nebentätigkeiten mit der Beschäftigung im Ministerium sichergestellt?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10.  Ist es geplant, Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter_innen des BMI (einschließlich des Bereiches Cybersecurity/IKT), bzw. des BVT künftig zu untersagen?

a.    Wenn ja, ab wann und mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

i. Wie werden etwaige Unvereinbarkeiten festgestellt und in weiterer Folge unterbunden?