2053/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Corona Familienhärteausgleich

 

Familien wird in Zeiten von Covid19 viel zugemutet und stellt sie vor beispiellose finanzielle Herausforderungen. Der Corona-Familienhärteausgleich, wurde daher initiiert, um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren. Es zeigt sich jedoch, dass 50 Prozent der bearbeiteten Anträge fehlerhaft sind.  Laut dem Ministerium wird  nur auf jene Anträge reagiert, die fehlerfrei und korrekt eingereicht wurden. Auch auf Anfragen zu eingereichten Anträgen gab es von Seiten des Ministeriums keine Auskunft und keine Reaktion auf E-Mails der Antragsteller_innen. Ohne Rückmeldung und Antwort wissen Antragsteller_innen jedoch nicht einmal, ob etwas fehlt oder fehlerhaft ist.  Die Tatsache, dass 50 Prozent der Anträge fehlerhaft sind, zeigt auf, dass der Familienhärteausgleich weder unkompliziert noch unbürokratisch Hilfe bietet. Das bedeutet, dass viele in Not geratene Familien bis jetzt keine finanzielle Unterstützung und auch keine Auskunft erhalten haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anträge wurden jeweils in den Monaten, ab dem 15. April, gestellt  (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Bundesländer)?

2.    Wie viele Anträge wurden jeweils in den Monaten, ab dem 15. April, bewilligt (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Bundesländer)?

a.    Wie viele Tage dauerte es durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Bewilligung (Aufschlüsselung nach Monaten ab dem 15. April und Bundesländer)?

3.    Wie viele Anträge waren vollständig ausgefüllt (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)? 

4.    Wie viele Anträge waren unvollständig ausgefüllt (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)?

a.    Welche Fehler haben sich in der Antragstellung ergeben?

5.    Wie hoch ist die ausbezahlte Summe aus dem Corona-Familienhärteausgleich (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)?

6.    An wie viele Antragsteller_innen wurde eine Beihilfe ausbezahlt (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April)?

a.    Wie viel Prozent der Antragsteller_innen entspricht dies? 

7.    Wurde den Antragsteller_innen mitgeteilt, dass ihre Anträge unvollständig waren?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welcher Form haben Sie den  Antragsteller_innen geantwortet?

8.    Wie viele Tage hat es durchschnittlich gedauert, nach Eingang des Antrages, bis den Antragsteller_innen mitgeteilt wurde, dass ein Fehler im Antrag vorliegt?

9.    Wie viele Emails/Nachrichten von Antragsteller_innen haben Sie (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer) bezüglich Probleme bei der Antragstellung zum Corona-Familienhärteausgleich bekommen?

10. Wie vielen Antragsteller_innen haben Sie geantwortet (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)?

11. Wie viele Tage hat es gedauert, nach Eingang der Nachricht, bis Sie den Antragsteller_innen geantwortet haben?

12. Wie vielen Antragsteller_innen haben Sie nicht geantwortet?

13. Was sind die Gründe für ein Ausbleiben der Antworten?

14. Welche Maßnahmen/Anpassungen haben Sie gesetzt, um die Antragstellung zu erleichtern?

15. Wie viele Mitarbeiter_innen (Köpfe und Vollzeitäquivalent) standen im Ministerium zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)?

16. Wie viele Stunden wurden zur Bearbeitung der Anträge und Anfragen bezüglich Corona-Familienhärteausgleich im Ministerium aufgewendet (Aufschlüsselung nach Kalenderwochen ab dem 15. April und Bundesländer)?