2071/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Ausgestaltung der Förderschienen des Corona-Familienhärteausgleichs

 

Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragen. Dazu wurden 30 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend bereitgestellt. Am 23.4.2020 wurde eine zweite Aufstockung des Corona Familienhärtefonds um weitere 30 Millionen Euro angekündigt. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 28.4.2020 im Parlament beschlossen. Er enthielt unter anderem die Ausweitung der Bezugsberechtigten auf Familien, die vor dem 28.2. Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bezogen. So soll es pro Kind 50 Euro pro Monat für drei Monate geben, in Summe 150 Euro. Damit diese Einnahmen nicht von der Höhe der Mindestsicherung abgezogen werden, bedarf es einer Einigung mit den Ländern. Bisher wurde eine solche Einigung nicht verlautbart. Zusätzlich gab es diverse Kritikpunkte an der Ausgestaltung der beiden Förderschienen des Corona-Familienhärteausgleichs. So sind weder Personen mit geringfügigen Einkommen, die ihre Anstellung verloren haben, anspruchsberechtigt noch gibt es eine Regelung für Familien, bei denen der nicht im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Elternteil von einem krisenbedingten Einkommensverlust (wie Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) betroffen ist. Stark kritisiert wurde auch die Koppelung an den Corona-Härtefonds. Viele EPUs erhalten keine Förderung aus dem Corona-Härtefonds und sind somit nicht anspruchsberechtigt beim Corona-Familienhärteausgleich. Diesen Familien wird somit der Zugang zu zwei Förderschienen verwehrt. Es wurden bisher auch keinerlei Zahlen veröffentlicht, wieviele Anträge gestellt wurden und wieviele davon positiv bearbeitet wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Warum wurden zwei verschiedenen Förderschienen im Corona-Familiehärteausgleich geschaffen?

2.       Warum erhalten Familien, die vor dem 28.2. Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bezogen haben, weniger als Familien, die nach dem 28.2. Arbeitslosengeld bezogen haben oder in Kurzarbeit gemeldet sind?

3.       Wann wird die Richtlinie für die zweite Förderschiene im Corona-Familienhärteausgleich für Familien, die vor dem 28.2. Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bezogen haben, veröffentlich?

4.       Wurde eine Einigung mit den Ländern erzielt, um den Abzug der Einkünfte aus dem Corona-Familienhärteausgleich von der Höhe der Sozialhilfe zu verhindern?

a.       Wenn ja, wann wurde diese Einigung erzielt?

b.      Wenn nein, wurden Gespräche mit den Ländern geführt und wann rechnen sie mit einer Einigung?

5.       Wie werden „verbleibende Mittel“ aus dem Familienhärtefonds für Familien, die Mindestsicherung beziehen, bestimmt? Wann und in welcher Form erfolgt eine Information darüber, wie hoch die verbleibenden Mittel sind und ab wann sie beantragt werden können?

6.       Warum gibt es die Informationen (Antragsformular, Infoblatt und FAQs auf der Website des BMfAFJ) zum Corona-Familienhärteausgleich nur in deutscher Sprache?

7.       Ist geplant, diese Informationen auch in anderen Sprachen zu veröffentlichen?

a.       Wenn ja, wann werden diese Informationen veröffentlicht?

b.      Wenn nein, warum nicht?

8.       Wieviele Anträge wurden bisher für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich gestellt?

9.       Wieviele Anträge wurden bisher positiv behandelt?

10.   Wieviele Anträge wurden bisher abgelehnt (Aufschlüsselung nach Ablehnungsgrund)?

11.   Wurden die AntragstellerInnen über die Gründe der Ablehnung verständigt?

12.   Wird es eine Unterstützung für geringfügig Beschäftigte geben, die aufgrund der Corona-Krise ihre Anstellung verloren haben?

13.   Welche Unterstützung gibt es für Familien, bei denen der nicht im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Elternteil von einem krisenbedingten Einkommensverlust (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit) betroffen ist?

14.   Welche Unterstützung gibt es für Personen, die Hürde für den Bezug von Arbeitslosengeld (zB weil sie zu jung sind) nicht erreichen?

15.   Welche Unterstützung ist für UnternehmerInnen geplant, die keine Förderungen vom Corona-Härtefonds erhalten und somit auch keinen Anspruch am Corona-Familienhärteausgleich haben?