2081/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Schutz der Risikogruppe im Gesundheits- und Sozialbereich

 

 

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (COVID-19-Risikogruppe-Verordnung) regelt die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe. Arbeitnehmer, welche zu dieser Risikogruppe zählen müssen an ihrem Arbeitsplatz ausreichend geschützt sein bzw. können sogar frei gestellt werden.

Personen, welche im Gesundheits- und Sozialbereich arbeiten sind aufgrund des direkten Patientenkontaktes der Gefahr sich mit COVID-19 anzustecken oftmals stärker ausgesetzt, daher sollten hier besondere Maßnahmen gesetzt werden. Es besteht oftmals Unsicherheit welche Tätigkeits- und Arbeitsbereiche für jene Personen, welche zur Risikogruppe gehören, als sicher gelten und auch welche Schutzausrüstung solche besonders gefährdeten Mitarbeiter benötigen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer legt im Gesundheits- und Sozialbereich (Krankenhaus, Pflegeheim, Hauskrankenpflege, betreute Tagesstätten etc.) fest, welche Tätigkeits- und Arbeitsbereiche für Mitarbeiter, die zur Risikogruppe zählen, als sicher gelten? (Bitte um Auflistung)

2.    Gibt es in den jeweiligen Anstalten einen Krisenstab?
a.) Falls nein, wer ist entscheidungsbefugt?

b.) Falls es einen Krisenstab gibt, nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Personen im Krisenstab tätig?

3.    Nach welchen Kriterien wird im Gesundheits- und Sozialbereich festgelegt, welche Tätigkeits- und Arbeitsbereiche für Mitarbeiter, die zur Risikogruppe zählen, als sicher gelten? (Bitte um Auflistung der Kriterien)

4.    Welche Schutzausrüstung erhalten Personen welche zur Risikogruppe gehören und im Gesundheits- und Sozialbereich beruflich tätig sind?

5.    Erhalten diese Personen für ihre Tätigkeit FFP3 Schutzmasken, selbst wenn an ihrem Arbeitsplatz kein direktes Risiko besteht aber sich der Patientenkontakt nicht verhindern lässt?
a.) Falls nein, warum nicht?

6.    Gibt es eine einheitliche Regelung im Gesundheits- und Sozialbereich, wer wann welche Schutzmaske bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt bekommt?
a.) Falls ja, wie lautet diese?
b.) Falls nein, warum gibt es keine einheitliche Regelung?