2099/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Inszenierungsmillion für
den Kanzler - Vervierfachung der
Repräsentationsausgaben
Wie aus dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2020 hervorgeht steigt der Budgetposten 7323 (Detailbudget 10.01.02 Zentralstelle) mit der Bezeichnung „Repräsentationskosten“ von den 2019 veranschlagten 270.000 Euro auf 1.200.000 Euro. Dies ist eine Steigerung um mehr als das Vierfache bzw. um beinahe eine Million
Euro. Unter Repräsentationskosten fallen wohlgemerkt Ihre Reisekosten und
Ausgaben für Ihre Veranstaltungen. Im Budgetausschuss führten Sie aus, dass dies
auf Grund einer Unterbudgetierung notwendig ist. Umso mehr fragt sich, warum Sie schon in der Vergangenheit so verschwenderisch mit Steuergeldern umgegangen sind.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1) Warum gönnen Sie sich heuer Reisen und Veranstaltungen um 1,2 Mio. Euro während 1,8 Mio. ÖsterreicherInnen arbeitslos oder in Kurzarbeit sind?
2) Warum haben Sie das von Ihnen selbst vorgeschlagene Budget zuletzt um mehr als das Vierfache überschritten?
3) Welche Ausgaben haben Sie als Repräsentationskosten verbucht? (Bitte um genaue Auflistung)
4) Werden Sie diesen Budgetposten im Vollzug auf 270.000 Euro begrenzen?
3) Ist bereits bekannt, ob das Budget 2019 voll ausgeschöpft wurde oder gar überschritten wurde? Wenn Ja, um welchen Betrag hat es sich gehandelt und wie wurde er verwendet? (Mit der Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)
4) Im Zeitungsartikel der Tageszeitung HEUTE vom 14. Mai 2020 mit dem
Titel „Kurz gönnt sich Inszenierungs-Million“ behauptet die
ÖVP, dass es sich bei der Erhöhung des BVA 2020 um eine Anpassung an
früher
Unterbudgetierungen handelt. Die Budgetvoranschläge und Erfolge für
die letzten fünf Jahre ergeben folgendes Bild:
- 2015: BVA für Budgetposten 7372 bei 270.000 Euro, Erfolg: 209.533,15 Euro
- 2016: BVA für Budgetposten 7372 bei 200.000 Euro, Erfolg: 267.667,89 Euro.
- 2017: BVA für Budgetposten 7372 bei 250.000 Euro, Erfolg: 401.879,46 Euro.
- 2018: BVA für Budgetposten 7372 bei 270.000 Euro, Erfolg: 1.385.658,28 Euro.
- 20 19: BVA für Budgetposten 7372 bei 270.000 Euro, Erfolg ist uns nicht
bekannt (siehe Frage 3).
Daraus ergeben sich folgende weitere Fragen:
a. Teilen Sie die Ansicht der ÖVP, wonach es
sich bei der aktuellen
Erhöhung des BVA für den Budgetposten 7372 um eine Anpassung an
frühere Unterbudgetierungen handelt?
b. An den Erfolg welchen Jahres erfolgte die
Anpassung? (Mit Bitte um
Nennung des konkreten Jahres, des jeweiligen BVA und Erfolges)
c. Die Budgetvoranschläge 2018 und 2019 wurden
unter Ihrer
Kanzlerschaft erarbeitet. Warum erfolgte keine Anpassung an den Erfolg
des Jahres 2017? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Gründe)
d. Was ist der Grund für den enormen Anstieg
des Erfolges im Jahr 2018
gegenüber dem Jahr 2017? (Mit Bitte um
Aufschlüsselung der einzelnen Gründe)
e. Wie erklären Sie sich das Überschreiten
des BVA 2018 um über 1 Million
Euro im Jahr 2018? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen
Gründe)
f. Im bereits genannten Zeitungsartikel behauptet
die ÖVP weiters, dass
auch von Kanzlern der SPÖ eine Überschreitung der
Budgetvoranschläge für den Budgetposten 7372 stattgefunden hat. Wie
lange planen Sie noch, sich immer auf Ihre
VorgängerInnen
rauszureden?
5) Der vorliegende Budgetvoranschlag wurde vor der vollen Entfaltung aller Folgen der Corona-Krise abgeschlossen.
a. Welche Berechnungen führten zur Budgetierung mit 1,2 Mio. Euro?
b. Auf welche Teilbereiche verteilen sich die 1,2
Mio. Euro? Welche Reisen
und Veranstaltungen wurden von Ihnen zu welchen Kosten geplant?
c. Rechnen Sie im Zuge der Corona-Krise mit einem
Unterschreiten des
BVA von 1,2 Millionen Euro?
d. Wenn ja, um welchen Betrag und aus welchen
Gründen und in welchen Bereichen? (Mit Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen
Gründe für min.
die Bereiche Reisen und Veranstaltungen)
e.
Wenn eine
Unterschreitung der 1,2 Millionen im laufenden Jahr
absehbar oder geplant ist, werden Sie in einer allfälligen Novelle zum
BFG eine Anpassung auf diesen niedrigeren Betrag vollziehen?
f. Werden Sie durch Umschichtungen dafür sorgen, dass die
Inszenierungs-Million in sinnvolle Tätigkeiten wie Sprachkurse oder
Gewaltschutzeinrichtungen umgeleitet wird?