2199/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Die Post als Paket- und Virenverteilzentrum"
Der
Mehrheitseigentümer der Post ist die Republik Österreich über
die Staatsholding ÖBAG, die dem Finanzmisiter zugeordnet ist. Kann es
sein, dass genau zu jenem Zeitpunkt, als die Bevölkerung mit
weitreichenden Beschränkungen belegt war, just bei der Post keine
nennenswerte Vorsicht an den Tag gelegt wurde? Die Verbreitung von COVID-19 in
niederösterreichischen Paketverteilzentren der Post hin zum Wiener
Paketverteilzentrum Inzersdorf legt das nahe. Offenkundig wurden auch
prekäre Arbeitsverhältnisse, die über private Personalüberlassungsfirmen
organisiert werden. Nun steht auch der Verdacht im Raum, dass Asylwerbende, die
in den Hallen der Post manuellen Tätigkeiten nachgingen und durch die
vermutete Anreise in Kleinbussen besonders gefährdet waren, als
Scheinselbständige dieser Arbeit zugeführt wurden. Ein Unwesen, dem
in Deutschland im Bereich der Schlachthöfe mit sofortiger Gesetzesänderung
begegnet wurde.
Erschwerend und beunruhigend ist der Umstand, dass
der Zusteller Lukas T., der offen über die Gefahren infolge einer
COVID-19-lnfektion in der Zustellbasis Wolfsberg berichtete, daraufhin von der
Post gekündigt wurde. Er warnte mit den Worten „Da gehen wir in
Altersheime und zu Personen, die definitiv zur Risikogruppe gehören"
vor der „Fahrlässigkeit", die aus der Unterlassenen Testung von
MitarbeiterInnen resultierte. Rechtsanwalt Michael Wohlgemuth bewertete die in
einem ORF-Beitrag überdies als eine Verletzung der Fürsorgepflicht
des Arbeitsgebers.
Kann es sein dass jene Regierung, die mit täglichen
Pressekonferenzen die Bevölkerung in einen Zustand der Angst versetzt hat,
im eigenen Wirkungsbereich arglos mit der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen und
folglich auch deren sozialen Umfeld umgegangen sind?
Doch wie konnte ein Desaster dieses
Ausmaßes, gewissermaßen mit Anlauf, passieren?
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1) Wann wurden Ihnen COVIS-19-lnfektionen im Bereich der Post und insbesondere im Bereich der Paketverteilzentren zur Kenntnis gebracht?
2) Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden im Rahmen der COVID-19-Krise seitens ihres Hauses im Bereich der ÖBAG verordnet bzw. angeregt?
3) War Ihrem Haus bekannt, welcher Art die Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Paketverteilzentren, insb. im bezug auf Leiharbeitskräfte, waren und sind?
4) Planen Sie, so wie Deutschland im Bereich der Schlachthöfe, ein Ende des Leiharbeitsunwesens im Bereich der Paketverteilzentren durch Vorlage einer diesbezüglichen Gesetzesvorlage?
5) In welchen anderen Betrieben der ÖBAG werden Leiharbeitskräfte mit Stichtag 1. Feb. 2020 eingesetzt und in welchem Umfang?
6) Was ist der Stand der Dinge in der Causa des gekündigten Wolfsberger Zustellers Lukas T., der vor der Gefährdung von Risikogruppen durch nicht getestete PostzustellerInnen warnte?
7) In welcher Weise wurde die mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Post intern oder von Amtswegen untersucht?
8) Gab es diesbezüglich Selbstanzeigen oder Anzeigen von außenstehenden?