2199/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Die Post als Paket- und Virenverteilzentrum"

 

Der Mehrheitseigentümer der Post ist die Republik Österreich über die Staatsholding ÖBAG, die dem Finanzmisiter zugeordnet ist. Kann es sein, dass genau zu jenem Zeitpunkt, als die Bevölkerung mit weitreichenden Beschränkungen belegt war, just bei der Post keine nennenswerte Vorsicht an den Tag gelegt wurde? Die Verbreitung von COVID-19 in niederösterreichischen Paketverteilzentren der Post hin zum Wiener Paketverteilzentrum Inzersdorf legt das nahe. Offenkundig wurden auch prekäre Arbeitsverhältnisse, die über private Personalüberlassungsfirmen organisiert werden. Nun steht auch der Verdacht im Raum, dass Asylwerbende, die in den Hallen der Post manuellen Tätigkeiten nachgingen und durch die vermutete Anreise in Kleinbussen besonders gefährdet waren, als Scheinselbständige dieser Arbeit zugeführt wurden. Ein Unwesen, dem in Deutschland im Bereich der Schlachthöfe mit sofortiger Gesetzesänderung begegnet wurde.
Erschwerend und beunruhigend ist der Umstand, dass der Zusteller Lukas T., der offen über die Gefahren infolge einer COVID-19-lnfektion in der Zustellbasis Wolfsberg berichtete, daraufhin von der Post gekündigt wurde. Er warnte mit den Worten „Da gehen wir in Altersheime und zu Personen, die definitiv zur Risikogruppe gehören" vor der „Fahrlässigkeit", die aus der Unterlassenen Testung von MitarbeiterInnen resultierte. Rechtsanwalt Michael Wohlgemuth bewertete die in einem ORF-Beitrag überdies als eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers.
Kann es sein dass jene Regierung, die mit täglichen Pressekonferenzen die Bevölkerung in einen Zustand der Angst versetzt hat, im eigenen Wirkungsbereich arglos mit der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen und folglich auch deren sozialen Umfeld umgegangen sind?
Doch wie konnte ein Desaster dieses Ausmaßes, gewissermaßen mit Anlauf, passieren?

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

1)    Wann wurden Ihnen COVIS-19-lnfektionen im Bereich der Post und insbesondere im Bereich der Paketverteilzentren zur Kenntnis gebracht?

2)    Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden im Rahmen der COVID-19-Krise seitens ihres Hauses im Bereich der ÖBAG verordnet bzw. angeregt?

3)    War Ihrem Haus bekannt, welcher Art die Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Paketverteilzentren, insb. im bezug auf Leiharbeitskräfte, waren und sind?

4)    Planen Sie, so wie Deutschland im Bereich der Schlachthöfe, ein Ende des Leiharbeitsunwesens im Bereich der Paketverteilzentren durch Vorlage einer diesbezüglichen Gesetzesvorlage?

5)    In welchen anderen Betrieben der ÖBAG werden Leiharbeitskräfte mit Stichtag 1. Feb. 2020 eingesetzt und in welchem Umfang?

6)    Was ist der Stand der Dinge in der Causa des gekündigten Wolfsberger Zustellers Lukas T., der vor der Gefährdung von Risikogruppen durch nicht getestete PostzustellerInnen warnte?

7)    In welcher Weise wurde die mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Post intern oder von Amtswegen untersucht?

8)    Gab es diesbezüglich Selbstanzeigen oder Anzeigen von außenstehenden?