2201/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
an
die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend
„Virus/Paketverteilzentren: Wann kam der Hilferuf?"
Der
Mehrheitseigentümer der Post ist die Republik Österreich. Kann es
sein, dass genau zu jenem Zeitpunkt, als die Bevölkerung mit weitreichenden
Beschränkungen belegt war, just bei der Post keine nennenswerte Vorsicht
an den Tag gelegt wurde? Die Verbreitung von COVID-19 in niederösterreichischen
Paketverteilzentren der Post hin zum Wiener Paketverteilzentrum Inzersdorf legt
das nahe. Offenkundig wurden auch prekäre Arbeitsverhältnisse, die
über private Personalüberlassungsfirmen organisiert werden. Nun steht
auch der Verdacht im Raum, dass Asylwerbende, die in den Hallen der Post
manuellen Tätigkeiten nachgingen und durch die vermutete Anreise in
Kleinbussen besonders gefährdet waren, als Scheinselbständige dieser
Arbeit zugeführt wurden.
Kann es sein dass jene Regierung, die mit täglichen
Pressekonferenzen die Bevölkerung in einen Zustand der Angst versetzt hat,
im eigenen Wirkungsbereich arglos mit der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen und
folglich auch deren sozialen Umfeld umgegangen sind?
Die Kastanien aus dem Feuer holen musste das Österreichische Bundesheer, das infolge selbst Krankheitsfälle zu beklagen hatte. Gerüchteweise wurde die Unterstützung der Post in einem frühen Stadion der Krise jedoch verwehrt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1) Wann wurden im heurigen Jahr seitens der Post oder vorgelagerter Stellen im Bereich der EigentümervertreterInnen und Behörden informell oder formell um Assistenzeinsatz im Wirkungsbereich der Post gebeten und wie wurde diese Anfrage bzw. wie wurden die Anfragen (jeweils) beschieden?
2) Welche Kosten (intern sowie extern) verursachten bzw. verursachen diese Einsätze?
3) Für wie lange ist dieser Assistenzeinsatz anberaumt?