2222/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Douglas Hoyos-Trauttmannsdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Laptops für Schüler_innen im Home Schooling

 

Da der Fernunterricht in Coronazeiten vorwiegend auf virtuellen Lernplattformen stattfindet, wurden Computer endgültig zu absolut notwendigen Arbeitsgeräten für wirklich alle Schüler_innen des Landes. Erst am 31. März 2020, zwei Wochen nach der Schließung der österreichischen Schulen, reagierte Bildungsminister Faßmann in einer Pressekonferenz mit dem Versprechen, Laptops für Schüler_innen der Bundesschulen, die Bedarf hätten, zur Verfügung zu stellen. Die Ermittlung und Erfüllung des Bedarfs an digitalen Endgeräten in den Pflichtschulen wurde zur Ländersache erklärt.

Es ergeben sich daher etliche Fragen bezüglich der Organisation, Kosten und Gründe für das Vorgehen des Ministeriums hinsichtlich dieser Laptop-Aktion.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wieso startete die Bedarfserhebung betreffend Endgeräte (Notebooks u.Ä.) für Schüler_innen im Zuge der Coronakrise nicht zu Beginn des Distance Learnings sondern erst einige Wochen später?

2.    Wie viele Schüler_innen haben Endgeräte erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Schultyp und Schulstufe.

3.    Wie wurde definiert, welche Schüler_innen Bedarf haben?

a.    Wie wurde dieser Bedarf überprüft?

4.    Gab es genügend Endgeräte für alle diese Schüler_innen?

a.    Wenn nein, wie viele Schüler_innen, die Bedarf gehabt hätten, erhielten kein Endgerät?

b.    Wie wurde sichergestellt, dass diese Schüler_innen trotzdem am Distance Learning teilnehmen konnten?

5.    Wann wurden die ersten Endgeräte verteilt?

6.    Wann waren alle Schüler_innen mit Endgeräten versorgt?

7.    Wie wurden die Endgeräte verteilt?

8.    Wie wurde sichergestellt, dass die Endgeräte tatsächlich angekommen waren?

9.    Wie bzw. durch wen erfolgte die Beschaffung dieser Endgeräte?

10. Wurden Angebote von unterschiedlichen Anbietern eingeholt?

a.    Wenn ja, welche bzw. von welchen Anbietern?

b.    Welcher Anbieter wurde schlussendlich gewählt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

11. Kosten in welcher Höhe entstanden dem BMBWF durch die Versorgung der Schüler_innen mit Endgeräten? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Schultyp.

12. Zu welchem Anteil handelte es sich jeweils um neue und gebrauchte Geräte und um welche Marken handelte es sich?

13. Welches Betriebssystem wird auf den Endgeräten verwendet?

14. Welche Software wurde auf diesen Endgeräten zur Verfügung gestellt?

a.    Wurden den Schüler_innen auch die jeweiligen Lizenzen kostenlos zur Verfügung gestellt? Für welchen Zeitraum?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

15. Was passierte, wenn ein Gerät gewartet werden musste oder kaputt ging?

a.    Wer haftete?

b.    Hatten Schüler_innen in diesem Fall ein Anrecht auf ein weiteres Endgerät?

16. Wie und wann erfolgte die Rückgabe der Endgeräte?

17. Was passierte mit den Endgeräten nach ihrer Rückgabe?

18. Wird die Laptop-Aktion evaluiert?

a.    Wenn ja, wann sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19. Wie wird sichergestellt, dass Schüler_innen und Lehrer_innen im Falle eines zweiten Lockdowns bzw. der Schließung einzelner Schulstandorte im Wintersemester kurzfristig im Homeschooling arbeitsfähig sind?

20. Welche Learnings zieht das BMBWF aus der Krise hinsichtlich e-Learning, e-Teaching bzw. Homeschooling und wie will man digitales Lernen in Zukunft besser in den Regelunterricht einbinden?

21. Laut Anfragebeantwortung des BMBWF (Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen, 1055/AB) vom 24. April 2020 liegt die Zuständigkeit für die Infrastrukturausstattung der Schulen, darunter die Ausstattung und Einrichtung im lT-Bereich, beim jeweiligen Schulerhalter. In Bezug auf Pflichtschulen betrifft die Ausstattung und Einrichtung im lT-Bereich sowie diesbezügliche Kostenfaktoren keinen Gegenstand der Vollziehung durch das BMBWF. An den in Trägerschaft des Bundes befindlichen mittleren und höheren Bundesschulen erfolgt die Anschaffung von IT-Hardware seit mehr als 20 Jahren eigenverantwortlich im Wirkungsbereich der einzelnen Bundesschulen. Die eingesetzten Modelle/Typen unterliegen auch angesichts der unterschiedlichen Schularten im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen keinen zentralen Vorgaben des Bundesministeriums. Dem BMBWF liegt daher keine Übersicht über digitale Endgeräte an österreichischen Schulen vor. Ist es im Sinne einer effizienten Digitalisierung des Bildungssystems in Planung, diese Beschaffungspraxis zu überdenken bzw. zu reformieren?

a.    Wenn ja, in welcher Weise?

b.    Wird das BMBWF zentrale Vorgaben hinsichtlich der eingesetzten Modelle/Typen von mobilen Endgeräten ausarbeiten? Welche?

c.    Wenn nein, warum nicht? Wie wird ein einheitlicher und, wenn sinnvoll, schultypenübergreifender Standard hinsichtlich der IT-Ausstattung an Österreichs Schulen bzw. der Ausstattung der Schüler_innen mit mobilen Endgeräten seitens des BMBWF sonst sichergestellt?