2246/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage Strafverfahren in den Causen Ischgl und Sölden im Zusammenhang mit der Corona Epidemie

 

In der Anfragebeantwortung 1326/AB durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage (1321/J) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren in den Causen Ischgl und Sölden im Zusammenhang mit der Corona Epidemie wird zur Frage nach den laufenden Ermittlungen ausgeführt:

"Zur Objektivierung der in Medien und Sachverhaltsdarstellungen enthaltenen Mitteilungen
hat die Staatsanwaltschaft die Kriminalpolizei mit entsprechenden Erhebungen beauftragt.
Es gilt zunächst zu klären, wer wann worüber in Bezug auf COVID-19-Erkrankungen
informiert war und wie mit diesen Informationen umgegangen wurde. Erst in weiterer Folge
kann beurteilt werden, ob ein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO) gegen eine bestimmte
Person vorliegt, der weiter aufzuklären ist.

Ein Anfangsverdacht impliziert das Vorliegen eines Tatsachensubstrats sowohl hinsichtlich
eines tatbezogenen als auch hinsichtlich eines täterbezogenen Verdachts. Der
Anfangsverdacht muss durch bestimmte Anhaltspunkte objektiv begründet sowie
empirisch nachprüfbar sein. Er muss sich klar von bloßen Vermutungen, Hinweisen vom
Hören-Sagen und reinen Spekulationen abgrenzen.

Derzeit sind die erforderlichen Sachverhaltserhebungen noch nicht abgeschlossen. Da auf
der der Staatsanwaltschaft aktuell vorliegenden Informationsgrundlage gegen eine
konkrete Person bestimmte Anhaltspunkte der Begehung einer strafbaren Handlung nicht
angenommen werden können, wird auch noch kein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte
Personen geführt. Welche Enderledigungen (Einstellungen / Anklagen) vorzunehmen sein
werden, kann erst nach Klärung des Sachverhalts gesagt werden."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Konnte mittlerweile beurteilt werden, ob ein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO) gegen eine bestimmte Person vorliegt?

a.    Wenn ja, seit wann liegt das Ergebnis der Prüfung aufgrund welchen konkreten Tatsachensubstrats vor?

b.    Wenn ja, in Bezug auf wie viele juristische und natürliche Personen wurde ein Anfangsverdacht in Bezug auf welche konkreten Delikte bejaht?

c.    Wenn ja, in Bezug auf wie viele juristische und natürliche Personen wurde ein Anfangsverdacht verneint?

d.    Wenn nein, weshalb nicht und bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?

2.    Welche konkreten Ermittlungshandlungen wurden in Folge und wann vorgenommen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

3.    Wie viele Personen wurden mittlerweile von den Ermittlungsbehörden einvernommen?

4.    Welche konkreten Ermittlungshandlungen nach dem 5. Abschnitt des 8. Hauptstücks der StPO wurden wann und weshalb vorgenommen?

5.    Haben die Ermittlungsbehörden Kenntnis von Sachverhalten betreffend Interventionen seitens bestimmter Akteure der Tiroler Tourismus- oder Seilbahnwirtschaft, hinsichtlich behördlicher Maßnahmen in den betroffenen Gebieten (insbesondere Ischgl und Sölden)? (Um detaillierte Erklärung wird ersucht.)

a.    Wenn ja von welchen Sachverhalte haben diese seit wann Kenntnis?

b.    Sind solche Sachverhalte Gegenstand der laufenden Ermittlungen in der Causa "Ischgl und Sölden"?

6.    Was ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens in der Causa "Ischgl und Sölden"? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

7.    Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

8.    Hinsichtlich wie vieler natürlicher und juristischer Personen wurde Verfahren mittlerweile eingestellt und aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aufgrund welcher Erwägungen?

9.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der StA erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

·        Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.   Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

·        Wie viele Berichte wurden in der Causa bereits von der StA erstattet?

1.   Um Angabe, wann und mit welchem Inhalt/Vorhaben wird ersucht?

2.   Wann wurden die Berichte bzw die zugehörigen Stellungnahmen der OStA jeweils dem Justizministerium vorgelegt?

3.   Welchen Bearbeitungsverlauf nahmen die Berichte jeweils in Folge im Ministerium und im nachfolgenden Dienstweg?

·        Hat/ Hatte die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

1.   Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?

·        Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck langte am 20. März eine mit 18. März 2020 datierte Anzeige einer Privatperson ein. Darin wurde die "umgehende Sicherstellung der Mobiltelefone der Beschuldigten (insbesondere der Mitglieder des Tiroler Einsatzstabes und der in die Verhandlungen zum Saisonabbruch involvierten Vertretern der Tiroler Seilbahnen) und Auswertung der Daten inklusive Schriftverkehr (WhatsApp etc.) zwecks Beweissicherung" beantragt.

a.    Wie wurde mit dieser Anzeige umgegangen?

b.    Welche Ermittlungsschritte wurden Aufgrund dieser Anzeige von der Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet?

c.    Wurden die beantragten Beweissicherungen vorgenommen?

                                  i.    Wenn ja, wann welche?

                                ii.    Wenn nein, weshalb nicht?