2249/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.06.2020
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Informationsverbreitung über www.oesterreich.gv.at
Die Internetseite www.oesterreich.gv.at bzw. help.gv.at ist eine digitale Plattform durch Österreichs Ämter, Behörden und Institutionen. Sie gibt Auskunft und Informiert die Bürger in allen Lebenssituationen rund um die Uhr und soll somit den Behördenweg erleichtern und hinsichtlich Gebühren, Fristen, Dokumente und, Formulare informieren. Teilweise ist es sogar möglich Verwaltungsverfahren elektronisch über den Online-Amtsweg abzuwickeln.
Gerade in der Coronakrise hat sich die Bevölkerung teilweise über diese Website im Allgemeinen und speziell über die Verordnungen, Maßnahmen und Abwicklung unterschiedlicher Amts- und Behördengänge, informiert. Nicht zuletzt da die Bundesregierung die Quelle als solche beworben hat. Die Qualität der Informationen, insbesondere in Verbindung mit dem Ziel der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, ist jedoch nicht durchgehend gleich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage
1) Stellt Ihr Ressort Inhalte, die auf dieser Website veröffentlicht werden, im Zusammenhang mit der COVID-10 Krise bereit?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welche Organisationseinheiten (Ressorts, Sektionen, Abteilungen, usw.) oder Kabinettsmitarbeiter sind dafür verantwortlich?
c. Wenn nein, wie werden diese Inhalte Ihr Ressort betreffend erstellt?
2) Ist Ihrem Ressort bekannt, dass auf dieser Website unter dem Punkt „Veranstaltungen sind gänzlich untersagt“ veröffentlicht wurde, dass sich während der COVID-19 Pandemie an keinem Ort mehr als fünf Menschen auf einmal treffen sollen, ausgenommen es handelt sich um Aktivitäten zur Bekämpfung des Coronavirus?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, wurde hier bewusst suggeriert diese Bestimmung gelte auch für den Privatbereich?
c. Wenn ja, wie kam es zu dieser Falschinformation der Bevölkerung?
d. Wenn ja, welche Schritte haben Sie bezüglich dieser Falschinformation gesetzt?
e. Wenn nein, warum nicht?
3) Welche weitere Fälle von Falschinformationen auf dieser Website Ihr Ressort betreffend sind Ihnen bekannt? (Bitte jeweils im Sinne der Vorfrage beantworten)
4) Ist Ihrem Ressort bekannt, ob auf anderen Websites des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften weitere falsche Informationen Ihr Ressort betreffend veröffentlicht wurden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wann und von wem wurden Sie darüber informiert?
c. Wenn ja, welche Schritte haben Sie diesbezüglich unternommen?
5) Welche konkreten Dienststellen, Ministerien, Ämter, Behörden, Körperschaften etc. haben einen Zugriff auf die Website wwww.oesterreich.gv.at und wie sind die Berechtigungen verteilt? (Bitte um vollständige Auflistung).
6) Wie hoch sind die Kosten die für Konzept, Gestaltung, Implementierung
und fortlaufende Wartung die für die Website oesterreich.gv.at anfallen?
7) Gab es dafür eine Ausschreibung?
a. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
b. Wenn ja, wer hat sich dafür beworben?
c. Wenn ja, wer war für die Ausschreibung zuständig?
d. Wenn nein, warum nicht?
8) Wer trägt die anfallenden Kosten für die Website?
9) Als Herausgeber und Medieninhaber wird das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genannt. Ist dieses Ministerium nach wie vor Herausgeber und Medieninhaber dieser Website?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, wie lange noch?
c. Wenn ja, wurde dies ausgeschrieben?
d. Wenn ja, warum genau dieses Ministerium?
e. Wenn ja, wer oder welche Stelle hat dies entschieden?
f. Wenn ja, hat dieses Ressort auch eine Zugriffsberechtigung für diese Website?
g. Wenn ja, welche konkreten Aufgaben hat dieses Ressort hinsichtlich dieser Website?
h. Wenn ja, veröffentlicht dieses Ressort auch Information etc. auf dieser Website?
i. Wenn nein, warum nicht?
j. Wenn nein, wer ist derzeit sonst Herausgeber und Medieninhaber?
10) Gibt es noch andere Dienststellen, Ministerien, Ämter, Behörden, Körperschaften etc. die als Herausgeber und Medieninhaber geführt werden?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche wäre diese?
c. Wenn ja, warum genau diese?
d. Wenn ja, wurde dies ausgeschrieben?
e. Wenn ja, wer trifft die Entscheidung über die Zugriffsberechtigung?
f. Wenn ja, haben diese auch eine Zugriffsberechtigung auf die Website?
g. Wenn ja, veröffentlichen diese auch Informationen etc. auf die Website?
h. Wenn nein, warum nicht?
11) Welche konkrete Rolle spielt die Wiener Zeitung GmbH (siehe Impressum)?
12) Warum ist genau die Wiener Zeitung GmbH für die Redaktion zuständig?
13) Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Wiener Zeitung GmbH genau?
14) Ist die Wiener Zeitung für die Redaktion zuständig?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, wie lange noch?
d. Wenn ja, wurde dies ausgeschrieben?
e. Wenn ja, wer war für die Ausschreibung zuständig?
f. Wenn ja, wer hatte die Entscheidungshoheit?
g. Wenn ja, wie hoch sind die anfallenden Kosten für die Redaktion seitens der Wiener Zeitung GmbH?
h. Wenn ja, welche Stelle bezahlt die anfallenden Kosten?
i. Wenn ja, welche konkreten Aufgaben übernimmt die Wiener Zeitung GmbH und deren Redakteure?
j. Wenn ja, welche Redakteure sind von der Wiener Zeitung GmbH für die Website zuständig?
k. Wenn ja, wie viele Redakteure sind von der Wiener Zeitung GmbH für die Website zuständig?
l. Wenn ja, für welchen Bereich sind diese Redakteure zuständig?
m. Wenn ja, dürfen die Redakteure eigenmächtig Inhalte auf die Website stellen und veröffentlichen?
n. Wenn nein, wer ist derzeit für die Redaktion zuständig?
15) Gibt es neben der Wiener Zeitung GmbH noch andere Redaktionen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wie viele?
c. Wenn ja, warum genau diese?
d. Wenn nein, warum nicht?
16) Als technischer Betreiber für die Website wird die Bundesrechenzentrums (BRZ GmbH angeführt. Ist diese nach wie vor für die technische Betreuung dieser Website zuständig?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, wie lange noch?
c. Wenn ja, wurde die technische Betreuung ausgeschrieben?
d. Wenn ja, gab es noch andere Bewerber für die technische Betreuung?
e. Wenn ja, warum konkret wurde die technische Betreuung der BRZ GmbH anvertraut?
f. Wenn ja, welche Dienststelle ist für die Ausschreibung zuständig? (Ministerium, Behörde, Gebietskörperschaften?)
g. Wenn ja, wer oder welche Stelle hat dies entschieden?
h. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten der technischen Betreuung?
i. Wenn ja, welche konkrete Dienstelle des BRZ ist für die technische Betreuung zuständig?
j. Wenn nein, wer ist derzeit technischer Betreiber dieser Webseite?
17) Werden die veröffentlichten Inhalte einer Qualitätskontrolle unterzogen?
a. Wenn ja, welche Qualitätskontrollen wären dies?
b. Wenn ja, wer vollzieht diese Qualitätskontrollen?
c. Wenn ja, nach welchen Maßstäben orientiert sich diese Qualitätskontrollen?
d. Wenn nein, warum nicht?
18) Gibt es seitens der Bundesregierung oder anderen Ministerien, Behörden, Ämter etc. Richtlinien hinsichtlich der veröffentlichten Inhalte?
a. Wenn ja, welche Richtlinien sind das?
b. Wenn ja, von wem stammen diese Richtlinien?
c. Wenn ja, wer konkret überwacht und kontrolliert die Einhaltung dieser Richtlinien?
d. Wenn nein, warum nicht?
19) Wer überprüft und entscheidet letztendlich, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen?
20) Inwiefern ist Ihr Ressort über die auf www.oesterreich.gv.at veröffentlichten Informationen eingebunden?