2259/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an die Präsidentin des Rechnungshofes

betreffend Prüfung COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

 

 

In einer Presseinformation des Rechnungshofes vom 10. April 2020 wurde darauf hingewiesen, dass die Corona-Krise und ihre Folgen naturgemäß auch Auswirkungen auf die Schwerpunkte, die der Rechnungshof bei seiner Arbeit künftig setzt, haben wird.

 

Zum einen werde der Rechnungshof seinen Beitrag leisten, um aufzuarbeiten, was in den Wochen und Monaten der Corona-Krise gut und was weniger gut gelaufen ist.

 

Zum anderen wurde mitgeteilt, dass der Rechnungshof darauf achten werde, „dass die vielen Milliarden, die jetzt für die Bewältigung der Krise in die Hand genommen werden, ihren Zweck erfüllen.“

 

Die Frau Rechnungshof-Präsidentin fand hier klare Worte: „Jetzt muss die Krise bewältigt werden. Mir ist es wichtig, dass es keine unanständigen Profiteure der Corona-Krise gibt. Das Geld muss bei denen ankommen, die es wirklich brauchen. Dafür ist der Staat da.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Präsidentin des Rechnungshofes nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.      Welche Prüfungen sind im Bezug auf die COVID-19-Hilfsmaßnahmen, insbesondere auch im Bezug auf den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Aussicht genommen?

 

2.      Ist in Aussicht genommen, die Tätigkeiten des Österreichischen Roten Kreuzes, insbesondere bei der Beschaffung des medizinischen Equipments mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, sowie die Tätigkeit des Österreichischen Roten Kreuzes im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe der Kampagne „Schau auf dich“, in die Prüfung des Rechnungshofes einzubeziehen?

 

3.      Wann darf mit der Vorlage einer Prüfung im Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen gerechnet werden?