2269/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rückholflüge

 

Nach Ausbruch der Coronapandemie in Europa hat das BMEIA Österreicher_innen aus dem Ausland mit eigens gecharterten Flügen zurück nach Österreich geholt. Im März waren rund 37.000 Österreicher_innen im Ausland, Anfang April waren laut BMEIA noch 3.500 übrig. Gechartert wurden Flugzeuge und Personal der Austrian Airlines; Österreicher_innen wurden aber auch in Kooperationsflügen mit anderen Partnern zurückgeholt. Viele reisten auch auf Eigeninitiative zurück. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Rückholflüge hat das BMEIA organisiert? Bitte um eine Liste mit Datum, Flugstrecke und Anzahl der Personen an Bord.

2.    Wie viele Personen wurden mit diesen, vom BMEIA organisierten, Flügen rückgeholt?

a.    Wie viele dieser Personen waren österreichische Staatsbürger_innen?

b.    Wie viele dieser Personen waren Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft, aber mit Österreichbezug (Aufenthaltstitel, Familienbande)?

3.    Was waren die Gesamtkosten der Rückholung? 

4.    Wie hoch war die Auslastung der Flüge?

a.    Vor allem bei interkontinentalen Flügen werden im Regelfall Großraumflugzeuge eingesetzt. Wurde vom BMEIA bei interkontinentalen Flügen die Möglichkeit einer gemeinsamen Rückholung mit anderen Staaten koordiniert, um Kosten zu senken?

5.    Wird rückgeholte Personen ein Kostenbeitrag verrechnet?

a.    Wenn ja, wie hoch ist dieser? Nach welchen Kriterien wird er berechnet?

b.    Wenn ja, deckt der Kostenbeitrag die Kosten des Fluges ab? 

6.    Die mediale Berichterstattung gab den Anschein, die Rückholflüge würden ausschließlich mit AUA Flügen durchgeführt. Hat das BMEIA für diese Rückholflüge andere Fluglinien als die AUA verwendet?  

a.    Wenn ja, welche? Bitte um Auflistung der Flüge nach Fluglinien.

b.    Hat das Ministerium den Rückholungsauftrag an die Fluglinie(n) nach Kostenkriterien vergeben?

                                  i.    Wenn ja, nach welchen?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht? Die AUA ist eine Privatunternehmung im Besitz eines deutschen Eigentümers. Ergibt sich die automatische Verwendung der AUA durch das BMEIA aus irgendwelchen Gründen (z.B. eine bestehende vertragliche Verbindung der Republik mit der AUA)?

c.    In einer Krisensituation ist eine Ausschreibung nicht möglich, eine Preisabfrage aber schon. Wurden von Fluglinien vor Charter der Maschinen Kosten angefragt?

7.    Wurden nur österreichische Staatsbürger_innen rückgeholt?

a.    Wenn nein, wurden Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich rückgeholt?

b.    Wenn nein, wurden Personen mit Familien in Österreich rückgeholt?

c.    Wurden Familien bei Rückholflügen je nach Staatsbürgerschaft getrennt?

8.    Wie viele Personen mit Österreichbezug wurden durch Flüge, die von der EU organisiert wurden, nach Österreich zurückgeholt?

a.    Wird der Republik ein Kostenbeitrag verrechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wird den rückgeholten Personen ein Kostenbeitrag verrechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

9.    Wurden Personen mit Österreichbezug durch Flüge, die von anderen Staaten organisiert wurden, nach Österreich zurückgeholt?

a.    Wenn ja, wie viele. 

b.    Wenn ja, welche Staaten haben diese Flüge organisiert?

c.    Wird der Republik ein Kostenbeitrag verrechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

d.    Wird den rückgeholten Personen ein Kostenbeitrag verrechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

10. Hat das BMEIA auch Bürger_innen anderer Staaten rückgeholt?

a.    Wenn ja, wie viele und von welchen Staaten?

b.    Wurde diesen Staaten oder Passagieren ein Kostenbeitrag verrechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?