2273/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.06.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Bearbeitung der Anträge des Corona-Familienhärteausgleichs
Schnell und unbürokratisch. So wurden viele Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise angekündigt. Die Erfahrungsberichte von Betroffenen, insbesondere beim Corona-Familienhärteausgleich, vermitteln eine andere Realität. So erhielt Familie R, trotz Beantragung am 15.4.2020 erst eineinhalb Monate später das Geld auf ihrem Konto.[1]
Die Verzweiflung ist spürbar. Eine Gruppe von Betroffenen gründete die Facebook-Gruppe „Corona - Familienhärteausgleich 2020 AT“. Dort werden persönliche Erfahrungen geteilt und nach Möglichkeiten gesucht, sich zu unterstützen. Die Berichte sind haarsträubend. Von mehreren Antragsversuchen ist die Rede. Von unzähligen Versuchen, Informationen über die Info-Hotline des Ministeriums zu erhalten. Oft dreht sich die Diskussion darum, wie lange die Bearbeitung noch dauert. Und was passiert, wenn die budgetierten Mittel ausgeschöpft sind. Bisher gibt es dazu nur Absichtserklärungen, jedoch keine Beschlüsse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie funktioniert die Beantragung des Corona-Familienhärteausgleichs?
2. Ab wann können Anträge aus der zweiten Schiene (arbeitslos vor dem 28.02.2020, Mindestsicherung/Sozialhilfe-Bezug) des Corona-Familienhärteausgleichs gestellt werden?
3. Wieviele MitarbeiterInnen bearbeiten die Anträge? Ist angesichts der langen Bearbeitungsdauern eine Aufstockung geplant?
4. Die meisten Anträge erfolgen per E-Mail. Erhalten alle AntragstellerInnen eine Bestätigung, dass ihr Antrag eingegangen ist?
5. Es wurde berichtet, dass nicht alle Anträge, die per E-Mail gestellt wurden, das Ministerium erreichen. Was ist der Grund dafür?
6. Wie lange müssen AntragstellerInnen durchschnittlich auf die Überweisung der Förderung warten (berechnet vom Tag der Antragstellung bis zum Tag der Überweisung)?
7. Wie lange dauert es, bis die Förderung eines positiv bearbeiteten Antrages an die Antragsteller überwiesen wird?
8. Wie werden AntragstellerInnen über eine positive Bearbeitung ihres Antrages informiert?
9. Wie werden AntragstellerInnen über eine negative Bearbeitung ihres Antrages informiert?
10. Kann eine negative Bearbeitung des Antrages beeinsprucht werden?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Corona-Familienhärteausgleich?
12. Wie funktioniert die Berechnung der Höhe der Unterstützungszahlung aus dem Corona-Familienhärteausgleich?
13. Kann die Höhe der überwiesenen Zahlung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beeinsprucht werden?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Wird der Corona-Familienhärteausgleich aufgestockt, wenn die ursprünglich budgetierten Mittel ausbezahlt wurden?
15. Gibt es angesichts der dauerhafteren Arbeitsmarktkrise eine Verlängerung über die vorgesehenen 3 Monate Bezugsdauer?
[1] Vgl. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2062945-Harte-Probleme-von-Familien.html?em_no_split=1&fbclid=IwAR2Ezh27epHEGVBcjbYHUApyMkryE1iByY10C7XSHjmwrJT_zotRgornjws, Stand 5.6.2020.