228/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Auswirkungen der EZB-Niedrigzins-Politik auf die Veranlagungen der Arbeiterkammern

"Die EZB wird alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten“. Mit diesem Satz hat Mario Draghi 2012 die (Staats-)Anleihenkäufe und die EZB-Niedrigzins-Politik - man könnte es auch "Staatsfinanzierung durch die EZB" nennen - eingeläutet, was mittlerweile zu nominalen Negativzinsen geführt hat; ein Umstand, der bis vor kurzem noch unmöglich schien. Die Nullzinspolitik der EZB nagt natürlich nicht nur an den Spareinlagen der Sparer, sondern vermindert auch die Erträge der Arbeiterkammern aus ihren großen Vermögensreserven enorm.

Steigende Finanzanlagen und Bankeinlagen bei den Arbeiterkammern. Fallende Zinserträge.

Obwohl sich die Finanzeinlagen und Bankeinlagen der Arbeiterkammern aufgrund der überhöhten Zwangsbeiträge seit 2010 fast verdoppelt haben, sind die Zinserträge gefallen. Aufgrund der ausgeprägten Intransparenz der Arbeiterkammern bei Rechnungsabschlüssen (Ausnahme AK-Steiermark), ist für die Zinssalden keine durchgehende Zeitreihe ab 2010 darstellbar. Nichts desto trotz sind zwischen 2015 und 2018 die relativen Zinserträge der Arbeiterkammern von 0,58% auf 0,35% gesunken.

Hinzu tritt die Tatsache, dass die Arbeiterkammern Zwangsmitgliedsgelder anhäufen, die jährlich eine reale Entwertung erfahren. Wer schützt die AK-Zwangsmitglieder davor, dass ihre Zwangsbeiträge durch Hortung der Arbeiterkammern einem laufenden Wertverlust ausgesetzt werden?

 

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie haben sich die Finanzanlagen der Arbeiterkammern seit 2010 entwickelt (je Jahr und je Landesarbeiterkammer):

a.    davon Wertpapiere des Anlagevermögens?

b.    davon Beteiligungen?

c.    davon Ausleihungen?

d.    Finanzanlagen insgesamt?

 

2.    Wie haben sich seit 2010 folgende Kennzahlen des Umlaufvermögens entwickelt (je Jahr und je Landesarbeiterkammer):

a.    Wertpapiere des Umlaufvermögens?

b.    Bankguthaben?

 

3.    Wie haben sich seit 2010 folgende Zins-Kennzahlen entwickelt (je Jahr und je Landesarbeiterkammer):

a.    Zinsertrag?

b.    Kapitalertragssteuer?

c.    Zinssaldo?

 

4.    Welche Grenzen setzt die Aufsicht der Anhäufung von Vermögensbeständen in den Arbeiterkammern?

5.    Die Arbeiterkammern haben laut AK-Gesetz die Möglichkeit, von der AK-Höchstumlage (0.5%) nach unten abzuweichen. Liegen Ihnen Informationen vor, ob die Arbeiterkammern planen die AK-Umlage zu senken?

a.    Welche Schritte setzen Sie, um durch eine Begrenzung des Einnahmenflusses der Anhäufung von Rücklagen auf Kosten der Zwangsmitglieder entgegenzuwirken?

6.    Wie schützt das BMASGK die Versicherten davor, dass die Zwangsbeiträge der AK-Zwangsmitglieder durch Hortung einem laufenden Wertverlust ausgesetzt werden?

7.    Bis auf die Arbeiterkammer Steiermark veröffentlicht keine Arbeiterkammer die detaillierte Rechnungsabschlüsse. Welche Schritte setzt das BMASGK, um die Arbeiterkammern diesbezüglich zu mehr Transparenz zu bewegen?

8.    Das Arbeiterkammer-Gesetz schließt die Veröffentlichung der detaillierten AK-Rechnungsabschlüsse nicht aus. Trotzdem veröffentlichen die Arbeiterkammern in der Regel nur die Hauptgliederung der Rechnungsabschlüsse. Mit welcher Begründung sehen die Arbeiterkammern (bis auf die AK Steiermark) von der Veröffentlichung detaillierter Rechnungsabschlüsse ab?