2302/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bestellung der neuen Geschäftsführung im VKI

 

Der Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) hat bekanntermaßen schon seit mehreren Jahren mit finanziellen Engpässen zu kämpfen. Alle Entscheidungsträger der Bundesregierung wissen und wussten seit Jahren, nicht nur aufgrund der stetigen Hinweise seitens der Freiheitlichen Fraktion, sondern auch direkt aus den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen, dass der VKI ohne einen neuen Finanzierungsplan schon bald nicht mehr handlungsfähig sein wird und Personal abbauen muss. Auch für dieses bzw. für nächstes Jahr wurde dem VKI keine langfristige stabile Finanzierung zugesichert, sondern wieder nur eine Überbrückungshilfe, umso die nächsten 12 Monate zu überstehen, zugesprochen.

Während das gesamte politische und mediale Interesse auf die COVID-19 Krise konzentrieret war, wurde im VKI eine neue Geschäftsführung etabliert. Mag. (FH) Wolfgang Hermann, ehemaliger Geschäftsführer der AGES, wurde als Führungsspitze im VKI als Nachfolger von Dr. Josef Kubitschek und Mag. Dr. Rainer Spenger etabliert. Interessant gestalten sich hierbei die Hintergründe zur Bestellung selbst.

 

Offensichtlich hat ein rot-grünes Netzwerk bestehend aus der Arbeiterkammer und dem BMSGPK hinter dem Rücken des parlamentarischen Ausschusses für Konsumentenschutz eine Personalentscheidung getroffen, die eigentlich ganz und gar nicht in das Reformprojekt VKI mit einer gänzlichen Neuaufstellung und Konsolidierung der Eigentümer-und Finanzstruktur passt. Vielmehr konterkariert man den im Parlament bereits im Herbst 2019 gefassten Nationalratsbeschluss für eine Neuaufstellung des VKI in organisatorischer-, personeller, und finanzieller Hinsicht total. Für die Mitbestimmung des österreichischen Nationalrates ist es beschämend, dass der zuständige Konsumentenschutzminister hier in einer Art Geheimdiplomatie an den parlamentarischen Gremien vorbei gemeinsam mit der sozialistischen Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl eine solche weitreichende Personalentscheidung fällt. Auch unter den zum Teil langjährigen Mitarbeitern des VKI sorgt diese Personalentscheidung für eine große Verwunderung und stößt auf Unverständnis.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Inwieweit waren Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister, der für einen Großteil der Finanzierung des VKI verantwortlich zeichnet, in die Neubestellung der VKI-Geschäftsführung involviert?

2.    Warum haben Sie im Rahmen des Budgetausschusses zur UG 21 (Konsumentenschutz) über die erfolgte Bestellung des neuen Geschäftsführers und der weiteren Umstände dieser Bestellung keine Auskünfte gegeben?

3.    Welche Vorgaben hat das BMSGPK zur Geschäftsführerbestellung im VKI in personeller Hinsicht gesetzt?

4.    Wie viele Kandidaten oder Kandidatinnen haben sich für die Geschäftsführungsposition beworben? (bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht)

5.    Inwiefern erfüllt Herr Mag. Wolfgang Hermann die für die Geschäftsführungsposition erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse?

6.    Warum wurde bei gleicher Qualifikation keine Frau als Geschäftsführerin bestellt?

7.    Warum wurde nur ein Geschäftsführer bestellt?

8.    Wie viele Termin hatte Sie persönlich mit Frau AK-Präsidentin Renate Anderl zum Thema Geschäftsführerbestellung?

9.    Welche Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des BMSGPK waren Mitglieder der Bestellungskommission bzw. in einer anderen Art und Weise in die Bestellung eingebunden?

10. In welcher Art und Weise war insbesondere die Konsumentenschutzsektion mit ihrer Fachexpertise in die Bestellung eingebunden?