2304/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sozialarbeiter der Justizanstalt Krems verschickt Nacktfotos

 

Am 5.Juni 2020 wurde in der Tageszeitung „Kronen Zeitung“ folgendes berichtet:

 

„Apropos. Auch in der Nachbar-Anstalt Krems hängt der Haussegen schief. Denn ein Sozialarbeiter, der im vergangenen Jahr sein bestes Stück fotografierte - nachdem er „abgefangene“ Nacktfotos einer Häftlings-Gattin in die Hände bekam und sie der Dame schickte - darf seiner sozialen Tätigkeit weiter nachkommen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Stimmt es, dass ein Sozialarbeiter in der Justizanstalt Krems nach dem Vorfall im vergangenen Jahr noch immer im Dienst ist?

a.    Wenn ja, warum?

2.    Wurde seitens der Dienstbehörde dienst- bzw. strafrechtliche Schritte wegen dem Verhalten des Sozialarbeiters eingeleitet?

a.    Wenn ja, ist diese Untersuchung schon abgeschlossen?

b.    Wenn ja, was hat diese Untersuchung ergeben?

c.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat der Sozialarbeiter zu rechnen?

d.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurde gegen diesen Sozialarbeiter Strafanzeige erstattet?

4.    Geht der Sozialarbeiter weiterhin seiner sozialen Tätigkeit nach?

a.    Wenn ja, warum?

5.    Wurde der Sozialarbeiter gekündigt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Kann es sein, dass die Kündigung des Sozialarbeiters widerrufen wurde?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wer hat die Kündigung widerrufen?

c.    Wenn ja, wie können sie das rechtfertigen?

7.    Wie ist der Sozialarbeiter zu den abgefangenen Nacktfotos der Insassen-Gattin gekommen? (Bitte um genauen Sachverhalt)

8.    Haben die Nacktfotos auch andere Bedienstete der Justizanstalt Krems gesehen?

9.    In welcher Form wurde die Generaldirektion seitens der Leitung der Justizanstalt Krems über den Vorfall in Kenntnis gesetzt?

10. Wer hat die Generaldirektion über diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt?

11. Wann wurde die Generaldirektion über diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt?

12. Wurde das besagte Foto auch der Generaldirektion vorgelegt?

a.    Wenn ja, wie war die Stellungnahme dazu?

13. Ist ihnen das besagte Foto bekannt?

14. Wie gelangte der Sozialarbeiter an die persönlichen Daten wie z.B. Telefonnummer und Adresse der Insassengattin?

15. Wurden bei dem Sozialarbeiter SMS bzw. WhatsApp Nachrichten an die Insassengattin gefunden?

a.    Wenn ja, wie viele?

16. Ist bekannt bzw. wurden Erhebungen vorgenommen, ob der Sozialarbeiter sich auch persönlich mit der Gattin des Insassen getroffen hat?

a.    Wenn ja, wie oft?

b.    Wenn ja, warum hat ein Treffen stattgefunden?