2439/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in Österreich

 

Gewalt gegen Frauen ist ein allgegenwärtiges und mannigfaltiges Problem. Das Spektrum reicht dabei von psychischer Unterdrückung über Zwangsverheiratung bis hin zu Übergriffen gegen die körperliche Unversehrtheit. Als besonders widerwertig sticht die in verschiedenen Regionen der Welt verbreitete weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) hervor. Bedauerlicherweise wird dieser Missbrauch offenbar auch in Österreich praktiziert.

 

So wurde beispielsweise am 6. Februar 2020 im Standard wie folgt berichtet: „[…] Auch das Wiener Frauengesundheitszentrum Fem Süd kümmert sich seit über zehn Jahren um betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen. Die Ärztin Umyma El-Jelede führt dort Beratungen durch und arbeitet auch bei der Ambulanz für FGM-Patientinnen im Wiener Wilhelminenspital. […] Mindestens 100 Frauen kommen pro Jahr in die Ambulanz, schätzt El-Jelede. Hinter der tiefverankerten Tradition steckt eine Vorstellung von ‚Reinheit‘, sagt El-Jelede, ‚doch vor allem geht es um die Kontrolle der Sexualität‘. Auch der Schutz der Gebärmutter wird als ‚Grund‘ herangezogen, das soll das Zunähen nach Geburten rechtfertigen. […]“

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000114215372/die-kontrolle-ueber-den-koerper-wegschneiden)

 

In den letzten Jahren gab es immer wieder Berichterstattungen in diversen Medien, wo unter anderem auch die Ärztin Umyma El-Jelede in diesem Zusammenhang zitiert wird. Definitive statistische Daten, wie weit verbreitet FGM in Österreich ist, scheint es nicht zu geben. Wie das Institut für Frauen- und Männergesundheit in einer Broschüre mitteilt, wird davon ausgegangen, dass ca. 6000-8000 Opfer von FGM in Österreich leben. Darüber hinaus gäbe es Hinweise, dass Mädchen dieses Schicksal auch in Österreich sowie im Zuge von Urlaubsreisen in ihre Herkunftsländer erleiden. „[…] Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist in Österreich gesetzlich verboten, sie erfüllt den Tatbestand schwerer Körperverletzung und gilt als grobe Menschenrechtsverletzung. […] Die Tat ist auch bei Begehung im Ausland in Österreich strafbar, wenn TäterIn und Opfer österreichische StaatsbürgerInnen sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben […]“, ist unter anderem in dieser Publikation zu lesen.

(Quelle: http://www.fem.at/shared/FGM-Broschuere-Web.pdf)

Gemäß § 54 Abs. 4 ÄrtzeG ist ein Arzt verpflichtet der Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sich für ihn in Ausübung seines Berufes der Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anzeigen gemäß § 54 Abs. 4 ÄrtzeG wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 insgesamt – gegliedert nach Bundesländern – erstattet?

2.    Wie viele dieser Anzeigen waren jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Bundesländern – auf Female Genital Mutilation (FGM) zurückzuführen?

3.    Gab es abseits des § 54 Abs. 4 ÄrtzeG auch Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung aufgrund von Female Genital Mutilation (FMG)?

4.    Wenn ja, wie viele derartige Fälle wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Bundesländern – zur Anzeige gebracht?

5.    Welche Ermittlungserfolge wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Bundesländern – im Zusammenhang mit Anzeigen aufgrund von Female Genital Mutilation (FMG) erzielt?

6.    Sind den Sicherheitsbehörden in Ihrem Ressort Fälle bekannt, wo Female Genital Mutilation (FMG) in Österreich an Frauen durchgeführt wurde?

7.    Wenn ja, wie viele derartige Fälle sind jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Bundesländern – bekannt?

8.    Wenn ja, wo, in welchem Umfeld, bzw. in welchen Einrichtungen wurden diese bekannten Fälle von Female Genital Mutilation (FMG) in Österreich jeweils durchgeführt?

9.    Wie viele der insgesamt angezeigten Fälle von Female Genital Mutilation (FMG) betraf jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 minderjährige Opfer?

10. Wie viele Täter wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Staatsbürgerschaft – im Zusammenhang mit Female Genital Mutilation (FMG) – angezeigt?

11. Gibt es seitens der Sicherheitsbehörden in Ihrem Ressort irgendwelche Schwerpunktsetzungen, Maßnahmen oder Programme, die gezielt auf die Bekämpfung von Female Genital Mutilation (FMG) ausgerichtet sind?

12. Wenn ja, welche sind das?

13. Wenn ja, seit wann gibt es diese?

14. Wenn ja, welche Erfolge konnten in diesem Zusammenhang erzielt werden?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Gibt es in Ihrem Ressort eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die explizit in Bezug auf Bekämpfung von Female Genital Mutilation (FMG) ausgerichtet ist?

17. Wenn ja, in welcher Form und wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit?

18. Wenn nein, ist eine derartige Zusammenarbeit geplant?

19. Wenn nein, warum nicht?