250/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter und Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz
betreffend Causa "Ideenschmiede" und "Goldschatz" der FPÖ
Die Bereitschaft zu korrupten Machenschaften in FPÖ Funktionärskreisen ist immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattungen und auch von Strafverfahren. Die Causa "Ibiza" und die Causa "Casinos" sind Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit.
Die Justiz ist aber auch mit "Altfällen" beschäftigt, deren Aufklärung sich nun schon über ein halbes Jahrzehnt hinstreckt. Einer dieser Altfälle betrifft die "Causa Ideenschmiede".
In der Causa "Ideenschmiede" wurden bereits Anfragen gestellt (Ermittlungsverfahren in der Causa Ideenschmiede (BMVRDJ) 512/J - beantwortet durch 530/AB, Stand der Dinge in der unendlichen Geschichte "Ideenschmiede" (BMVRDJ) 2402/J- beantwortet durch 2392/AB, Stand der Dinge im Verfahren "Ideenschmiede" (BMVRDJ) 3598/J - beantwortet durch 3588/AB).
Der Sachverhalt ist medial hinlänglich bekannt: In Kärnten sei in den betreffenden Jahren medialen Berichten zufolge, ausgehend von führenden Politikern und Amtsträgern, ein illegales und korruptes System betrieben worden, das darauf abzielte, Steuergelder des Landes Kärnten in die Landes-Parteikassen der FPÖ, des BZÖ sowie der FPK fließen zu lassen, um in der Folge deren Wahlkämpfe, sowie die „privaten“ Wahlkämpfe von Uwe Scheuch und anderen zu finanzieren. Das Land habe „Honorare“ an diverse Unternehmen gezahlt, denen entweder gar keine oder geringwertige Leistungen der Unternehmen (an das Land) gegenüberstanden. Teilweise wurden auch Gelder abgeschöpft, die dem Land Kärnten aus Inseratsverkäufen, oder der Herausgabe von Magazinen zustanden und bei den betreffenden Unternehmen „für die Partei geparkt/gutgeschrieben“ wurden. Die so entstandenen „Profite“ bei den Unternehmen wurden angeblich durch die systematische Ausstellung von Scheinrechnungen (tlw. unter Einschaltung einer dritter Gesellschaft) an ein Konto mit dem Titel „Parteikonto“ eines Beamten weitergeleitet. Die so abgeschöpften Finanzmittel des Landes Kärnten seien am Ende für die Wahlkämpfe der FPÖ, des BZÖ sowie zu Gunsten von Uwe Scheuch und anderer verwendet worden- so lautet der öffentliche Vorwurf.
Eines der zentralen Vehikel dieses Systems war die "Ideenschmiede GmbH“ (errichtet mit NotAkt am 31.03.2005) deren Gesellschafter und Geschäftsführer Thomas S. war. Er, so heißt es in den Medien, betrieb das System der Scheinrechnungen der Ideenschmiede und schloss Rahmenverträge mit der FPÖ (23.03.2005) und dem BZÖ Kärnten (05.04.2005 und Ergänzung 3. Nov 2009) ab, deren Vertreter jeweils Landesgeschäftsführer Manfred S. war: Für alle Aufträge aus FPÖ-Regierungsbüros würden 20% zugunsten der Parteien „gutgeschrieben“ (Kickback-Agreement). Hinzu käme, dass im Jahr 2009 zwischen der Ideenschmiede und dem Kärntner BZÖ eine Forderung von 320.000€ offen war.
Zwischen dem Geschäftsführer Thomas S. und dem AbgzNR Herbert K. bestand laut Medienangaben ein „Treuhandvertrag“ vom 31.03.2005, laut dem Thomas S. für Herbert K. 50% der Gesellschaftsanteile der Ideenschmiede treuhändig hält und der K. umfassendste Einflussmöglichkeiten in der Gesellschaft einräumte. Das rechtliche Schicksal der Treuhandschaft konnte bis dato nicht geklärt werden - zumindest fehlen entsprechende öffentliche Berichte darüber. Ein Auslieferungsansuchen an den Nationalrat wurden nicht gestellt. (https://www.falter.at/zeitung/20150714/einen-koffer-mit-70-000-aussibracht).
Laut Anfragebeantwortung 530/AB "trat die das gegenständliche Ermittlungsverfahren leitende Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) gegen einen Beschuldigten sowie den Verband am 22. Oktober 2015 von der Verfolgung jeweils wegen § 122 GmbHG nach Zahlung eines Geldbetrages gemäß § 200 Abs. 5 StPO zurück." §122 GmbHG alt entspricht iW dem geltenden § 163a StGB - dem Gefährdungsdelikt "Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände" alias "Bilanzfälschung".
Laut Bericht des Falters wurden die Bilanzen der "Ideenschmiede" im Firmenbuch um 1,2 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen.
Gemäß § 200. (1) StPO kann unter den Voraussetzungen des § 198 StPO die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat zurücktreten, wenn der Beschuldigte einen Geldbetrag zu Gunsten des Bundes entrichtet. Gemäß § 198. (2) StPO ist eine Diversion jedoch nur zulässig, wenn eine Bestrafung nicht geboten erscheint, um den Beschuldigten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten oder der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken und die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer (§ 32 StGB) anzusehen ist.
Eine nachträgliche Fortsetzung des Strafverfahrens hat gem § 205 StPO zu erfolgen, wenn gegen den Beschuldigten vor Ablauf der Probezeit oder vor Erstattung des abschließenden Berichts nach § 204 Abs. 4 wegen einer anderen Straftat ein Strafverfahren eingeleitet wird. In diesem Fall ist die nachträgliche Fortsetzung des Verfahrens zulässig, sobald gegen den Beschuldigten wegen der neuen oder neu hervorgekommenen Straftat Anklage eingebracht wird, und zwar auch noch während dreier Monate nach dem Einbringen, selbst wenn inzwischen die Probezeit abgelaufen ist.
In der letzten Anfragebeantwortung hielt der Herr Bundesminister fest:
"Der Vorhabensbericht der Zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien sowie der Erledigungsentwurf des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) wurden nunmehr am 26. April 2019 dem Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“) vorgelegt. Der Weisungsrat erhob in seiner Äußerung vom 21. Mai 2019 keinen Einwand gegen den Erledigungsentwurf. Die WKStA hat inzwischen – entsprechend ihrem von der OStA Wien, dem BMVRDJ und dem Weisungsrat für vertretbar erachteten Vorhaben – gegen drei natürliche Personen und einen Verband einen Strafantrag bzw. einen Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.
Den drei Angeklagten werden darin die Vergehen der Bestechung nach § 307 Abs. 2 Z 1 StGB idF BGBl I 153/1998, der Vorteilszuwendung nach § 307a Abs. 1 bzw.Abs. 1 und 2 erster Fall StGB, der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB idF BGBl I 136/2004 und der Vorteilsannahme nach § 305 Abs. 1 bzw. Abs. 1 und 3 erster Fall StGB, jeweils iVm § 12 zweiter Fall StGB zur Last gelegt. Der belangte Verband wird hingegen für die durch seinen Geschäftsführer zugunsten des Verbandes begangenen Straftaten nach § 3 Abs. 1 Z 1 VbVG für verantwortlich erachtet.
Weitere, über den Rahmen des Strafantrags hinausgehende Verdachtsmomente konnten im Ermittlungsverfahren nicht erhärtet werden, weshalb das Verfahren diesbezüglich – ebenfalls in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen von OStA Wien, BMVRDJ und Weisungsrat – gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt wurde. Von dieser Einstellung umfasst waren sowohl Vorwürfe gegen die drei Angeklagten bzw. den belangten Verband als auch solche gegen zwei weitere Beschuldigte und einen weiteren Verband."
Zuletzt berichtete ORF Kärnten, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Ideenschmiede mehrere Strafanträge beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht hat (https://kaernten.orf.at/stories/3002990/).
Gem § 35a. (1) StAG sind nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, und des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, über die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach dem 10. und 11. Hauptstück der StPO, soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten, sinngemäß anzuwenden. Eine Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.
Das "Profil" berichtete am 20.11.2019 von einer "freiwilligen Nachschau" in der „Pension Enzian“ in St. Jakob in Osttirol, dem Sitz des „Freiheitliches Bildungsinstituts“.
Die Nachschau ergab Folgendes:
"Demnach begab sich am 30. September 2015 ein Notar in die Landesgeschäftsstelle der FPÖ am Wiener Rathausplatz. Nepp, der damals in seiner Funktion als FPÖ-Landesfinanzreferent auftrat, Landesgeschäftsführer Andreas Guggenberger und der Steuerberater nahmen „drei verschließbare schwarze quaderförmige Metallbehälter aus dem Safe“. Weiter heißt es im Notariatsakt: „In den drei Metallbehältern befinden sich jeweils Goldbarren mit der Beschriftung ‚Münze Österreich, 500 g Fine Gold 999,9’ und den nachfolgend auf den Barren aufgedruckten Nummern und zwar nach vorgenommener Zählung in folgender Anzahl. (...)
Was im Dokument nicht unleserlich gemacht wurde, sind aber die Besitzverhältnisse: Zwei der Kassetten mit Goldbarren befanden sich im Eigentum des Klubs der Wiener Freiheitlichen Landtagsabgeordneten. Eine weitere Kassette gehörte wiederum der Freiheitlichen Partei Österreichs – Landesgruppe Wien. FPÖ-Wien-Obmann war damals bekanntermaßen Heinz-Christian Strache.“
https://www.profil.at/oesterreich/goldschatz-fpoe-11225876
Der eingangs zitierte Falter-Artikel wurde am 14.07.2015 veröffentlicht - demnach zwei Wochen vor den im Profil-Bericht geschilderten Vorgängen in der Landesgeschäftsstelle der FPÖ am Wiener Rathausplatz, respektive zwei Wochen vor der Wien-Wahl 2015.
"Die Wiener FPÖ versichert, dass jene Goldbarren, die in Tresoren in einem Osttiroler Bauernhaus lagerten, auf rechtmäßigem Wege erworben worden sind. Der Ankauf sei bei einer österreichischen Bank durchgeführt und ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst worden. Die FPÖ-Wien stellt fest, dass die Bildung von finanziellen Rücklagen aus dem Parteivermögen ein üblicher Vorgang für Parteien ist" (https://wien.orf.at/stories/3022670/).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Was ist der aktuelle Prozessstand in der Causa "Ideenschmiede"?
2. Wann genau wurde das Ermittlungsverfahren in der Causa "Ideenschmiede" gegen die genannten Beschuldigten 2019 eingestellt?
3. Mit welcher genauen Begründung und aufgrund welcher Beweiswürdigungen wurde das Verfahren 2019 in Bezug auf diese Personen eingestellt?
4. Wurde die Einstellungsbegründung in der Causa "Ideenschmiede" gem § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz in der Ediktsdatei veröffentlicht?
a. Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes (link).
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?
i. Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes.
5. Mit welcher genauen Begründung und aufgrund welcher Beweiswürdigungen wurde das Verfahren 2015 in Bezug auf die nach §122 GmbHG alt beschuldigten Personen, wie in der Anfragebeantwortung (530/AB) geschildert, diversionell erledigt (um Erläuterung der Diversionsentscheidung im Lichte der in § 198 StPO genannten Voraussetzungen - geringe Schuld und general-präventive Wirkung - wird ersucht)?
6. In welcher Höhe und in welchen Jahren wurde die Bilanz der Ideenschmiede falsch ausgewiesen?
7. Für welchen Zeitraum wurde die Probezeit festgesetzt?
a. Wann begann diese zu laufen?
b. Ist diese Probezeit bereits abgelaufen?
i. Wenn ja, wann?
8. Sind Personen, bei denen das Verfahren 2015 diversionell erledigt wurden, Beschuldigte im beim LG Klagenfurt anhängigen Gerichtsverfahren?
9. Kommt es in Bezug auf diese Personen zu einer nachträgliche Fortsetzung des Strafverfahrens gem § 205 StPO?
a. Wenn nein, weshalb nicht (Um Erläuterung wird ersucht)?
10. Konnte das rechtliche Schicksal der Treuhandschaft zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer Thomas S. und dem AbgzNR Herbert K. aufgeklärt werden?
a. Zu welchem Ergebnis gelangten die Ermittlungen hinsichtlich des Bestands der Treuhandschaft zugunsten Herbert K.?
i. Aufgrund welcher Beweise kamen die Ermittlungsbehörden zu diesem Ergebnis (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?
ii. Wurde die Treuhandschaft abgeschlossen?
1. Wenn ja, wann genau und zwischen wem und mit welchem Inhalt?
iii. Wurde die Treuhandschaft gekündigt?
1. Wenn ja wann, durch wen und wie?
2. Wenn ja, wurde die Treuhandschaft schriftlich oder mündlich gekündigt (Wie wurde dies von den Ermittlungsbehörden festgestellt)?
b. Wurde der "stille Gesellschafter" je einvernommen?
i. Wenn nein, weshalb nicht?
ii. Wenn ja, wie oft und wann wurde der stille Gesellschafter einvernommen und in welcher Prozesseigenschaft jeweils?
11. Sieht die Staatsanwaltschaft einen Zusammenhang zwischen den in der "Pension Enzian" gelagerten Edelmetallvorräten und dem Themenkomplex "Ideenschmiede"?
a. Wenn ja, weshalb?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
12. Sind die in der "Pension Enzian" gelagerten Edelmetallvorräte derzeit Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens?
a. Wenn ja, in Bezug auf welchen Themenkomplex?
i. in Bezug auf den Themenkomplex Ibiza?
ii. in Bezug auf einen anderen Themenkomplex - welchen?
b. Aufgrund welcher konkreten vermeintlichen Straftaten wird in der Causa ermittelt?
13. Sind die in der "Pension Enzian" gelagerten Edelmetallvorräte derzeit Gegenstand von Ermittlungen in Bezug auf den Verdacht von Geldwäscherei oder Hehlerei?
a. Wenn ja, aufgrund welcher den Behörden bekannten Tatsachen?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
14. Stehen die Ermittlungsbehörden in Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht in Bezug auf den Verdacht von Geldwäscherei?
a. Wenn ja, aufgrund welcher den Behörden bekannten Tatsachen?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
15. Stehen die Ermittlungsbehörden in Kontakt mit der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes in Bezug auf den Verdacht von Geldwäscherei?
a. Wenn ja, aufgrund welcher den Behörden bekannten Tatsachen?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
16. Wurde im Zuge der Beschaffung der Edelmetallvorräte 2015 bei der "österreichischen Bank" eine Meldung nach § 16 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder anderer ähnlicher Bestimmungen erstattet?
a. Wenn ja, wann genau, durch wen und an wen?
17. Wurde im Zuge der Beschaffung der Edelmetallvorräte bei der "österreichischen Bank" eine Meldung nach § 18 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder anderer ähnlicher Bestimmungen erstattet?
a. Wenn ja, wann genau, durch welche Stelle und an welche Stelle erfolgte eine Meldung?
18. Laut Berichten stehen die Edelmetallvorräte im Eigentum des Klubs der Wiener Freiheitlichen Landtagsabgeordneten der Freiheitlichen Partei Österreichs Landesgruppe Wien:
a. Wurde von den Ermittlungsbehörden überprüft, ob diese Vermögensbestandteile auch ordnungsgemäß von den betreffenden juristischen Personen bilanziert wurden?
i. Wenn nein, weshalb nicht?
ii. Wenn ja, wurden die Vermögensbestandteile ordnungsgemäß von den betreffenden juristischen Personen bilanziert (Um Erläuterung wird ersucht)?
b. Konnten die Ermittlungsbehörden Kenntnis über die Herkunft dieser Vermögensbestandteile erlangen (Um Erläuterung wird ersucht)?
i. Wenn ja, woher stammen diese Vermögensbestandteile?
ii. Wurden die Edelmetalle tatsächlich auf rechtmäßigem Weg von einer österreichischen Bank erworben?
iii. Mit welchen Finanzmitteln wurden die Edelmetalle angeschafft?