253/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.12.2019
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend nachlässiger Umgang der ersten Instanz in Asylverfahren
Am Freitag, den 29.November 2019 veröffentlichte das profil erschreckende Zahlen zum Thema Asylverfahren. Der IT-Unternehmer Wolfgang Salm von der Initiative „Fairness Asyl”, sammelte über zwei Jahre Daten über Kosten, welche entstehen, wenn die erste Instanz im Asylverfahren schlampig gehandhabt wird. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 107 Millionen Euro pro Jahr, also „mehr als das gesamte jährliche Budget des Bundesverwaltungsgerichts“
Vier von zehn Bescheiden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) werden in der zweiten Instanz aufgehoben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gründe werden in der Instanz für eine Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung des BFA herangezogen?
2. Wie kommt es zu unterschiedlichen prozentuellen Angaben bezüglich Aufhebungen von BFA-Entscheidungen in einer Anfrage im Bundesrat und dem Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts?[1]
3. Wie stellen sich die Abläufe eines Asylverfahren in der ersten und zweiten Instanz dar?
Wo gibt es Reibungsverluste?
4. Wie wirken sich dabei die öffentliche Mittel für die Grundversorgung in dem Zeitraum von 17 Monaten rein rechnerisch aus?
5. Wie würden die volkswirtschaftlichen Kosten innerhalb dieser 17 Monaten ausfallen? (Da es einem Asylwerber in diesem Zeitraum nicht erlaubt ist zu arbeiten, Anm.)
6. Wie kann man in Zukunft die offenkundig mangelnde Qualität der BFA Entscheidungen verbessern?
7. Welche Analysen hinsichtlich einer derart hohen Fehlerquote in der ersten Instanz wurden erarbeitet und was sind die konkreten Ergebnisse?
8. Wie lang dauert die Ausbildung in BFA, um Entscheidungen in der ersten Instanz treffen zu können?
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter im Jahr und wie veränderte die sich in den letzten fünf Jahren?
9. Gibt es eine eigene gesamtstaatliche Rechnung zum Asylsystem in Österreich?
Wenn Ja, welche Kosten weist diese pro Auftragsfall auf?
Wenn Nein, warum nicht?
10. Wie viele erstinstanzliche Bescheide (in Prozent) werden in den anderen, BMI zugehörigen Rechtsbereichen aufgehoben?
[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_03616/imfname_762999.pdf Anfragebeantwortung im BVwG
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-BR_03380/imfname_760907.pdf Anfragebeantwortung im Bundesrat