2643/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend weitere drei Millionen Euro Mediensonderförderung – Medienkauf durch Bundesregierung?
Mit der Begründung, die Auswirkungen der Corona-Krise bekämpfen zu wollen, hat die Bundesregierung bereits eine Sonderförderung für Tageszeitungen in der Höhe von 9,7 Millionen Euro umgesetzt und die Vertriebsförderung für das Jahr 2020 um 5,8 Millionen Euro auf 9,7 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus erhielten nichtkommerzielle Privatsender eine Sonderförderung von 15 Millionen Euro und der kommerzielle Privatrundfunk zwei Millionen Euro.
Laut jüngstem Ministerratsbeschluss werden unter dem Titel „3. Medienhilfspaket“ „nunmehr einmalig für 2020 Fördermittel in der Gesamthöhe von 3 Millionen Euro für Medieninhaber von Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften zur Verfügung gestellt“.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Aus welchem konkreten Anlass wurde neuerlich ein Medienhilfspaket konzipiert?
2. Welche neuen Informationen liegen diesem dritten Förderpaket zugrunde?
3. Auf welcher Grundlage wird dieses mit drei Millionen Euro bemessen?
4. Ab wann können Unterstützung daraus beantragen?
5. Wann erfolgen die Auszahlungen?
6. Nach welchen Kriterien (Reichweite, Ausrichtung oder Art der Berichterstattung, Zielgruppe, Kosten je erreichte Person, usw.) werden Print-, Online-, oder sonstige Medien in den Genuss dieses Medienhilfspakets kommen?
a) Welche Unterlagen müssen Medien dafür vorlegen?
b) Wer entscheidet über die Vergabe der einzelnen Förderungen?
c) Wie erfolgt der Nachweis der Reichweite?
d) Wie werden Angaben hinsichtlich der Druckauflage belegt?
7. Bleiben Kriterien für den Erhalt der Medienförderung ident mit den ersten Fördertranchen?
a. Wenn ja, warum wird diese Förderung sodann erst jetzt ausbezahlt?
b. Wenn nein, wie wird diese Änderung sachlich gerechtfertigt?
8. Planen Sie weitere Tranchen zur Medienförderung?
9. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der pro Medium anfallenden Förderung berechnet?