2644/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.07.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Datenschutzskandal der ÖVP Graz
Der „Mariatrosterbote“ ist eine ÖVP-Bezirkszeitung in Graz mit Berichterstattung über politische, weltanschauliche, wirtschaftliche, sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse im Bezirk Mariatrost, die sich auf das sogenannte „Salzburger Programm“ der österreichischen Volkspartei von 1972 bezieht.
Im diesem Parteiprogramm hält die ÖVP fest: „Insbesondere tritt die ÖVP für den verstärkten Schutz der heute vielfach gefährdeten Privatsphäre und persönlichen Sicherheit des Menschen und für das Recht auf Widerstand gegen ungerechte Gewalt ein.“
Dennoch nimmt es die ÖVP selbst mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Grundrecht auf Datenschutz nicht ganz so genau. Wie eine Recherche ergab, veröffentlicht die ÖVP seit 2015 regelmäßig die Wohnadressen von insbesondere älteren Mitbürgern. Eine Stichprobenbefragung ergab, dass man dabei keine Einwilligung einholte.
Die Ausgaben des „Mariatrosterboten“ sind dennoch nicht nur verteilt worden, sondern allesamt immer noch online abrufbar1 und somit nach wie vor für jedermann einsehbar. Zuletzt wurde im Juni 2020 sogar die Wohnadresse einer 100-jährigen Dame veröffentlicht.
Weitere Adressveröffentlichungen von Bezirksorganisationen der ÖVP-Graz in diversen Publikationen oder auf diversen Plattformen können nicht ausgeschlossen werden.
Man verstößt somit gegen das Grundrecht auf Datenschutz, denn in § 1 Abs. 1 DSG heißt es: „Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das bedeutet, dass Ihre Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht zugänglich gemacht werden dürfen.“
1. http://grazervp.at/bezirkszeitungen
Dieser dennoch erfolgte Eingriff in die Privatsphäre der Grazerinnen und Grazer geht mit einer beispiellosen Verantwortungslosigkeit einher, denn natürlich wird dadurch auch Kriminellen das potentiell nächste Einbruchsziel von der ÖVP auf dem Präsentierteller serviert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1) Hat die Datenschutzbehörde Kenntnis von Adressveröffentlichungen ohne Einwilligung in der ÖVP-Zeitung „Mariatrosterbote“?
2) Wurde die Datenschutzbehörde aufgrund des geschilderten Sachverhalts bereits aktiv?
a. Wenn ja, gegen wen?
b. Wenn ja, inwiefern? (Bitte gesetzte Schritte und Datum angeben)
c. Wenn nein, warum nicht?
3) Haben sich Betroffene unter Bezugnahme auf den geschilderten Sachverhalt bereits an die Datenschutzbehörde, zB. unter Berufung auf das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), gewandt?
4) Welche
Schritte empfiehlt die Datenschutzbehörde Betroffenen der
Adressveröffentlichungen durch die ÖVP-Zeitung „Mariatrosterbote“
zu setzen?
5) Welche
Schritte setzt die Datenschutzbehörde bei Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten ohne Einwilligung von Amts wegen?
6) Welche Schritte setzt die Datenschutzbehörde bei rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten durch Parteien?