2650/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Refundierung von Wahlarztkosten

Vertragsarztzahl hält nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt, gleichzeitig boomt der Wahlarztsektor

Die Zahl der Vertragsärzte im niedergelassenen Bereich entwickelt sich seit Jahren langsamer als das Bevölkerungswachstum. Sehr rasant wächst jedoch der Wahlarztsektor. Für die Bevölkerung ist jedoch in erster Linie entscheidend, wie stark der Vertragsarztsektor ausgeprägt ist, da hier für die Versicherten die Krankheitskosten in der Regel zur Gänze von den Krankenkassen getragen werden. Andernfalls ist die Bevölkerung immer stärker auf den Wahlarztsektor angewiesen, wobei die Kosten zu einem wesentlichen Teil selbst getragen werden müssen. Zuletzt (2018) haben die Krankenkassen von 2,93 Mrd. Euro privaten ambulanten Gesundheitsausgaben nur 0,22 Mrd. Euro ersetzt, was einer Refundierungsquote von lediglich 7,5% entspricht.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren 2019 die Wahlarztkostenrefundierungen in den einzelnen KV-Trägern? (Darstellung je KV-Träger/ÖGK-Landesstelle)

a.    Wie hoch waren dabei die gesamten Wahlarztkostenrechnungsbeträge für die Versicherten? (Darstellung je KV-Träger/ÖGK-Landesstelle)

2.    Wie hoch waren 2019 die Wahlarztkostenrefundierungen nach Fächern? (Darstellung je Fach)

a.    Wie hoch waren dabei die gesamten Wahlarztkostenrechnungsbeträge für die Versicherten? (Darstellung je Fach)

3.    Wie viele Anträge zur Wahlarztkostenrefundierung wurden seit 2019 eingebracht? (Darstellung je KV-Träger/ÖGK-Landesstelle, nach Monat und Antragsart postalisch/online)

4.    Wie viele Anträge zur Wahlarztkostenrefundierung wurden seit 2019 abgearbeitet? (Darstellung je KV-Träger/ÖGK-Landesstelle, nach Monat und Antragsart postalisch/online)

a.    Mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit waren die Versicherten dabei konfrontiert? (Darstellung je KV-Träger/ÖGK-Landesstelle, nach Monat und Antragsart postalisch/online)

5.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)