2661/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Neugestaltung des verpflichtenden Integrationsjahres

Mit dem verpflichtenden Integrationsjahr wurde von der Regierung Kern für Asylberichtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 31.12.2014 diesen Status zuerkannt bekommen haben, eine Möglichkeit der verstärkten Integration in die österreichische Gesellschaft und den österreichischen Arbeitsmarkt geschaffen. Diese integrationspolitische Maßnahme wurde ab dem 1.1.2018 auch für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit geöffnet, damit auch diese Personengruppe Zugang zu „Integration von Anfang an“ hat und ehestmöglich am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß fassen kann. Dieses verpflichtenden Integrationsjahr wurde von der schwarz-blauen Regierung systematisch ausgehöhlt. Die Budgetmittel wurden für 2018 halbiert und für 2019 komplett gestrichen. Ab dem 01.04.2019 waren keine Eintritte mehr in die Arbeitstrainings (ein Modul des Integrationsjahres) möglich, bis Ende Mai 2020 mussten alle teilnehmenden Firmen am Arbeitstraining ihre Abrechnungsunterlagen eingereicht haben.

Im schwarz-grünen Regierungsprogramm ist die „Weiterentwicklung und Flexibilisierung“ des Integrationsjahres angekündigt, wobei eine „verstärkte modulare Qualifizierung von Asylberechtigten“ angedeutet wird. Darüber hinaus werden keine konkreten Details angeführt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit waren 2019 in Maßnahmen des verpflichtenden Integrationsjahres (detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

2.      Wie viele Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit waren 2020 in Maßnahmen des verpflichtenden Integrationsjahres (detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

3.      Wie viele Personen haben 2019 gegen die Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten des verpflichtenden Integrationsjahres verstoßen (detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

4.      Wie viele Personen haben 2020 gegen die Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten des verpflichtenden Integrationsjahres verstoßen (detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

5.      Wie hoch waren die Budgetmittel, die für das Verpflichtende Integrationsjahr 2019 bzw. 2020 ausgegeben wurden?

6.      Das Integrationsjahr umfasst mehrere Module, die je nach Erfordernissen auch parallel absolviert werden können.

a.      In welchen Modulen waren 2019 wie viele Personen in Qualifikationsmaßnahmen (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

b.      In welchen Modulen waren 2020 wie viele Personen in Qualifikationsmaßnahmen (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)?

7.      Wird aktuell in ihrem Ministerium an der Novellierung des Integrationsjahrgesetz (IJG) gearbeitet?

a.      Wenn ja, wie viele Gespräche zu dem Thema gab es im Ministerium seit Jänner 2020? Und wer war dabei eingebunden?

b.      Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt man diesen Punkt des Regierungsprogrammes anzugehen?

8.      Gibt es interministerielle Arbeitsgruppen zur Novellierung des Integrationsjahrgesetzes (IJG) und, wenn ja, welche anderen Ministerien sind involviert?

9.      Wurden mit externen ExpertInnen und WissenschaftlerInnen zur Weiterentwicklung des verpflichtenden Integrationsjahres Gespräche geführt?

a.      Wenn ja, wann und mit welchen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

10.  Was meint das Regierungsprogramm mit „verstärkter modulare Qualifizierung von Asylberechtigten“ betreffend des verpflichtenden Integrationsjahrs, zumal dieses ja bereits jetzt modular organisiert ist?

11.  Wer soll die Zielgruppe des novellierten Integrationsjahrgesetzes sein?

12.  Was soll sich generell beim verpflichtenden Integrationsjahr verbessern?

13.  Wo sieht das Ministerium Mängel und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des verpflichtenden Integrationsjahres?

14.  Auf welchen Grundlagen, Erkenntnissen und Erfahrungen basieren diese Einschätzungen?

15.  Werden weiterhin AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit Zugang zu Maßnahmen des Verpflichtenden Integrationsjahres haben?

16.  Warum werden die Module des Verpflichtende Integrationsjahr nicht für (arbeitslose) Drittstaatsangehörige geöffnet? Ist das angedacht?

17.  Werden nach der „Weiterentwicklung“ des verpflichtenden Integrationsjahres weiterhin subsidiäre Schutzberechtigte Zugang in ganz Österreich zum Integrationsjahr haben?

18.  Wann soll die Novellierung des Integrationsjahrgesetz in Begutachtung gehen?

19.  Wann gedenken Sie, dass das weiterentwickelte verpflichtende Integrationsjahr in Kraft treten wird?

20.  Wie hoch wollen Sie die Ausgaben für das verpflichtende Integrationsjahr 2021 und 2022 budgetieren zumal für 2020 – laut Angaben im Budgetausschuss im Mai 2020 – keine Ausgaben vorgesehen sind?

21.  Warum wurde für 2020 keine Ausgaben für das verpflichtende Integrationsjahr im Budgetgesetz beschlossen?

22.  Ein Teil des Integrationsjahres waren Kompetenzclearings, die mittlerweile im Rahmen des AMS regulär angeboten werden. Auch im schwarz-grünen Regierungsprogramm ist die „Weiterführung der Kompetenzenchecks beim AMS“ festgehalten.

a.      Wie viele Kompetenzchecks wurden 2019 bzw. 2020 bei Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit durchgeführt (nach Bundesland, Geschlecht und rechtlichem Status)?

b.      Wie lange dauern diese Kompetenzchecks und woraus setzen sie sich zusammen?

c.       Wie unterscheiden sich die Kompetenzchecks nach Zielgruppe Männer und Frauen (falls überhaupt)?

d.      Was gedenkt das Ministerium an der Art und Weise der Kompetenzchecks zu ändern (falls überhaupt)?

e.      Wurden und werden die Kompetenzchecks wissenschaftlich begleitet und evaluiert? Wenn ja, wo sind diese Ergebnisse und Erkenntnisse öffentlich?

23.  Teil des verpflichtenden Integrationsjahres waren Arbeitstrainings, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert werden, sondern im Interesse des Gemeinwohls zu liegen haben und zur Anwendung und Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten dienen und maximal 12 Monate dauern dürfen.

a.      Sollen diese Arbeitstrainings verändert werden und, wenn ja, wie?

b.      Wie wird sichergestellt, dass die Arbeitstrainings nicht zu Lohndumping führen?

c.       Soll über die Novellierung die Beschränkung auf Arbeitgeber im Bereich Gemeinwohl fallen?

d.      Wie wird sichergestellt, dass diese Arbeitstraining auch wirklich der Qualifizierung und Erweiterung von Kenntnissen dienen?

e.      Wären sie dafür, dass man anstelle der Arbeitstrainings auch bezahlte Praktika als Modul absolvieren kann?

f.        Wie kann und soll hinkünftig, nach einer Novellierung der verpflichtenden Integrationsjahres, die Freiwilligkeit einzelner Module bzw. des jeweiligen Arbeitstrainings sichergestellt werden?

24.  Wollen Sie Asylberechtige, die Sozialhilfe beziehen, hinkünftig zu sogenannten „1-Euro-Jobs“ verpflichten, d.h. der zwangsweisen Verrichtung von gemeinnütziger Arbeit, wie dies Bundeskanzler Kurz als Außenminister 2016 gefordert hatte?

25.  Das WIFO – namentlich die Wissenschaftlerinnen Huber, Bock-Schappelwein und Famira-Mühlberger – wurde beauftragt eine begleitende Evaluierung zum verpflichtenden Integrationsjahr zu verfassen. Die ehemalige BM Zarfl hat in einer Anfragebeantwortung vom 3.9.2019 (3873/AB) gemeint, dass die Veröffentlichung seitens des Ministeriums geprüft werde.

a.      Ist diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen?

b.      Weshalb sind noch immer keine Ergebnisse dieser Evaluierung öffentlich zugänglich?

c.       Warum wird die Evaluierung nicht veröffentlicht?

d.      Welche Ergebnisse liefert diese Evaluierung?

e.      In welcher Art und Weise fließt diese WIFO-Evaluierung in die im Regierungsprogramm angekündigten Weiterentwicklung des verpflichtenden Integrationsjahres ein?

26.  Welche anderen Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen speziell für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte gibt es 2020? Wie viele Personen absolvieren diese?

27.  Ein Ziel der Regierung ist es die Mobilität von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt und in der Lehre zu fördern.

a.      Wie viele Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben 2019 einen Arbeitsplatz außerhalb ihres Bundeslandes angenommen (Aufstellung nach Ziel- und Herkunftsbundesland und rechtlichem Status)?

b.      Wie viele Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben 2020 einen Arbeitsplatz außerhalb ihres Bundeslandes angenommen (Aufstellung nach Ziel- und Herkunftsbundesland und rechtlichem Status)?

c.       Wie viele Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte haben außerhalb ihres Bundeslandes 2019 eine Lehre begonnen?

d.      Wie viele Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte haben außerhalb ihres Bundeslandes 2020 eine Lehre begonnen?

e.      Mit welchen Maßnahmen wird aktuell die Mobilität von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten gefördert?