2709/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Nussbaum Verena, Schatz Sabine, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Verfahrensdauer für Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe

Durch die Corona-Krise haben sich bereits bestehende Ungleichheiten und Problematiken in unserer Gesellschaft manifestiert. Viele Familien mit Kindern mit Behinderungen sind auf finanzielle staatliche Leistungen angewiesen und werden durch die derzeitige Krise, aber auch zu besseren Zeiten, in prekäre und problematische Lebensumstände gedrängt. Diese Familien brauchen Unterstützung, da ihnen sonst die Obdachlosigkeit und der finanzielle Kollaps droht. Eine Vollzeitbeschäftigung ist für die Eltern aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs und der hohen Kosten für ausgebildete Pflegekräfte oft nicht möglich.

Für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe bedarf es der Feststellung einer Behinderung durch das Sozialministeriumsservice. Aber schon der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe unterliegt laut Auskunft des Finanzamts einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten.

Dabei ist die Gewährung der Familienbeihilfe eine Voraussetzung für viele weitere Ansprüche, wie z.B. Kindergeld, Schülerfreifahrt und auch die Antragsstellung für den Corona-Familienhärtefonds. Diese Umstände führen bei vielen Familien zu existenzbedrohenden Szenarien.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wieviele Personen erhielten in den Jahren 2016-2019 erhöhte Familienbeihilfe aufgrund des § 8 (4) Familienlastenausgleichsgesetz? (Getrennt nach Bundesland und den Jahren)

a.    Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für diese Zahlungen aufgebracht werden mussten? (getrennt nach Bundesland und den Jahren 2016 – 2019)

2.    Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um die Ungleichbehandlung von Familien mit Kindern mit Behinderungen zu verhindern?

a.    Falls Maßnahmen angedacht sind, wann wollen Sie diese umsetzen?

b.    Falls Maßnahmen angedacht sind, mit welchen Parametern soll die Treffsicherheit gemessen werden?

c.    Falls keine Maßnahmen angedacht sind, warum nicht?

3.    Sind konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderungen angedacht, die aufgrund der Covid-19 Krise finanzielle Unterstützung brauchen?

a.    Falls Maßnahmen angedacht sind, wann wollen Sie diese umsetzten?

b.    Falls Maßnahmen angedacht sind, in welcher Form/auf welchem Weg sollen diese umgesetzt werden?

c.    Falls keine Maßnahmen angedacht sind, warum nicht?

 

4.    Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe?

a.    Gibt es eine maximale Bearbeitungsdauer?

                                  i.    Wenn ja, wie lange ist diese?

5.    Wieviele Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe sind derzeit in Bearbeitung (Stand: 7.7.2020)?

6.    Welche Verfahrensdauer ist ihrer Ansicht nach für eine Familie mit einem Kind mit Behinderungen bis zur Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe zumutbar?

7.    Gem. §10 (3) Familienlastenausgleichsgesetz wird die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Wird es auch eine rückwirkende Unterstützung aus dem Covid-19-Familienhärtefonds für diese Familien geben, sobald ihnen die erhöhte Familienbeihilfe zuerkannt wurde?

a.    Wenn ja, wie hoch sind die dafür veranschlagten finanziellen Mittel und für welchem Zeitraum erfolgt eine rückwirkende Unterstützung?

b.    Wenn nein, wie soll eine Ungleichbehandlung jener Familien mit Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe verhindert werden?