2750/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

Und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Freiheitsstrafe für 14-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz

 

Die Verordnung rund um die COVID-19-Gesetze treibt seltsame Blüten. Im Bezirk Amstetten wurde ein 14-jähriger Bub angezeigt, weil er am 24. April mit Freunden auf einer Parkbank gesessen war und somit laut der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Verwaltungsübertretung im Sinne eines Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz begangen hat. Die Strafe: 360 Euro oder 36 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Einsprüche gegen diese -  unter anderem wegen einer Fristüberschreitung von einem Tag -  wurden abgelehnt.

 

Im Rahmen des Menschenrechtsausschusses des Nationalrates vom 23.6.2020 sprach sich VP-Innenminister Karl Nehammer gegen die Oppositions-Forderung einer generellen Aufhebung aller Corona-Strafen aus, eine Generalamnestie sei „nicht zielführend“.

 

 „Das Verwaltungsstrafgesetz §58 Abs.2 besagt ganz klar, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Freiheitsstrafe verhängt werden darf“, so die freiheitliche Familiensprecherin. „Überdies soll der Jugendliche eine Geldstrafe von 360 Euro bezahlen, erlaubt wären laut NÖ-Jugendgesetz jedoch maximal 200 Euro“, erklärte Abg. Edith Mühlberghuber. (OTS0118, 24. Juni 2020)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1)    Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Strafe?

a)    Wenn ja: Warum wurde diese Strafe nicht unterbunden?

b)    Wenn nein: Warum wurde die Strafe trotzdem verhängt?

2)    Wurde die Exekutive ausreichend und korrekt über das Covid-19-Maßnahmengesetz informiert?

a)    Wenn ja: Durch wen?

b)    Wenn nein: Warum nicht?

3)    Wie viele Fälle von Verwaltungsstrafen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz sind aktuell bekannt?

4)    Gegen wie viele Strafbescheide wurde Einspruch erhoben?

5)    Bei wie vielen wurde dem Einspruch stattgegeben?