2751/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungsstand hinsichtlich Veruntreuungsverdacht gegen VOEST-Betriebsräte in Kindberg
Im August 2017 flog auf, dass zwei hochrangige Betriebsräte der VA Tubulars Kindberg mutmaßlich um die 800.000 Euro veruntreut haben sollen. Gemäß der Anfragebeantwortung 3895/AB vom 3.9.2019 zu 3840/J (XXVI. GP) hat Ihr Vorgänger Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Clemens Jabloner mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Leoben zum Beantwortungszeitraum wegen des Verdachts der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB, des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB sowie Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 3 erster Fall StGB ein Ermittlungsverfahren geführt hat. Demnach richtete sich das Verfahren gegen 20 Beschuldigte.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wird das Ermittlungsverfahren aktuell noch wegen aller oben genannter Verdachtsfälle geführt?
2. Wenn ja, ermittelt weiterhin die Staatanwaltschaft Leoben oder wurde das Verfahren an andere Behörden weitergeleitet bzw. wurden andere Behörden hinzugezogen?
3. Wenn ja, richtet sich das Ermittlungsverfahren noch gegen alle 20 Beschuldigen?
a. Wenn nein, bei wie vielen Beschuldigte wurde das Verfahren eingestellt?
b. Wenn nein, wie viele Beschuldigte sind im Laufe des Verfahrens noch hinzugekommen?
4. Wenn ja, können Sie Angaben zum aktuellen Ermittlungstand machen?
5. Wenn nein, wurde das Verfahren gänzlich eingestellt?
a. Wenn ja, wann wurde dies eingestellt?
b. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde dies eingestellt?
c. In welcher Form wurde im Falle einer erfolgten Einstellung des Verfahrens die Angelegenheit angesichts der vorliegenden Umstände weiterverfolgt?
6. Wenn nein, wurden Teile des Verfahrens eingestellt?
a. Wenn ja, welche Teile des Verfahrens wurden wann eingestellt?
b. Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese Teile des Verfahrens eingestellt?
7. Wurde seitens der Staatsanwaltschaft bereits über eine Anklage entschieden?
a. Wenn ja, gegen wie viele Beschuldigte wird Anklage erhoben?
b. Wenn ja, wegen welcher Straftatbestände wird konkret Anklage erhoben?
c. Wenn ja, wann beginnt der oder die Prozess/e?
d. Wenn nein, ist damit zu rechnen, dass bald Anklage erhoben wird?
8. Gab es nach September 2019 formelle oder informelle Kontakte zwischen der fallführenden Staatsanwaltschaft mit dem als oberste Weisungsbehörde zuständigen Bundesministerium für Justiz?
9. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?