2757/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Geheim - oder doch nicht?

 

Nach Ankündigungen zum Ausbau der Cyberabwehr im Zuge des Landesverteidigungsausschusses haben wir im Zuge mehrerer parlamentarischer Anfragen versucht, mehr über Ihre Pläne diesbezüglich und über den Fortschritt ebendieser herauszufinden. Konkret handelt es sich hierbei um die Anfrage 1224/J (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01224/imfname_786190.pdf) sowie die Anfrage 1511/J (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01511/imfname_791441.pdf). In ersterer haben wir unter anderem auch auf Aufschluss bzgl. des aktuellen Personalstands und der Planstellen im Bereich der Cyberdefence gehofft. In zweiterer haben wir nach bereits erfolgten Schritten zur Stärkung der Cyberabwehr gefragt. In beiden Fällen haben wir "aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der Umfassenden Landesverteidigung" keine Antwort bekommen. 

Zwei Monate später - genauer gesagt am Freitag, den 3. Juli - wurden genau diese Informationen im Zuge einer Pressekonferenz mit der Öffentlichkeit geteilt. Konkret: Genaue Angaben zum aktuellen Personal der Cyberdefence sowie konkrete Pläne und Schritte zur Aufstockung dieser. Die Presse berichtete (www.diepresse.com/5834543/bundesheer-was-tanner-wirklich-will) die genauen Zahlen: Eine Aufstockung des Personalstandes von 20 auf 250 Personen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    War die Offenlegung der Zahlen bei der Pressekonferenz ein Fehler, der Zahlen, die der Geheimhaltung unterliegen, der Öffentlichkeit preisgab?

a.    Wenn nein, mit welcher Begründung wurden die genannten Anfragen zum Thema Cyberdefence nicht beantwortet, wenn die Amtsverschwiegenheit bei dieser Thematik offenbar doch nicht zum Tragen kommt?

2.    Im Falle, dass sich der Geheimhaltungsgrad dieser Information zwischenzeitlich geändert hat: Was hat sich zwischen der Beantwortung der Anfragen und der Pressekonferenz geändert?

3.    Sind öffentliche Angaben zum Personalstand der Cyberdefence ein Risiko für die Sicherheit Österreichs?

a.    Wenn ja, wieso wurden diese dann öffentlich kommuniziert?

b.    Wenn nein, wieso wurden genannte Anfragen unwahr beantwortet?

4.    Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung getroffen, welche Informationen dafür "geeignet sind, öffentlich erörtert zu werden" und welche nicht?

a.    Wer trifft diese Entscheidung?

5.    Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Anfrage inhaltlich beantwortet werden kann?

6.    Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Anfrage inhaltlich aus Geheimhaltungsgründen nicht beantwortet werden kann?