2759/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige

 

Um am sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben in Österreich teilzuhaben ist es zentral, die deutsche Sprache zu erlernen. Es ist daher Aufgabe des Bundes die Bedingungen dafür zu schaffen, dass alle nach Österreich zuwandernden Personen die gemeinsame Sprache unabhängig von ihrem ökonomischen Status, Vorbildungen oder rechtlichem Status lernen können. Nach aktueller Rechtslage sind Drittstaatsangehörige nach erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitel zur Erfüllung einer Integrationsvereinbarung verpflichtet, wobei sich diese in zwei Module teilt, die jeweils mit einer Integrationsprüfung abgeschlossen werden. Diese Prüfung umfasst sowohl Sprach- als auch Werteinhalte. Integrationskurse, die für die Integrationsprüfung für das Modul 1 vorbereiten, werden dabei vom Bund mit einem Gutschein gefördert, wobei hier bis zu 50% der Kurskosten rückerstattet werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

2.       Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie einen Nachweis des Österreichischen Integrationsfonds über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung ("Zeugnis zur Integrationsprüfung" auf mindestens Sprachniveau A2) erbracht haben (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

3.       Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 absolviert (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

4.       Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 die Integrationsprüfung bestanden bzw. nicht bestanden (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

5.       Wie viele Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 die Integrationsprüfung nicht bestanden haben, sind ein zweites Mal angetreten (Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

6.       Wie viele Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 die Integrationsprüfung nicht bestanden haben und ein zweites Mal angetreten sind, haben die Prüfung nicht geschafft? (Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

7.       Wie viele Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr auch beim zweiten Antritt die Integrationsprüfung nicht bestanden haben, sind ein drittes Mal angetreten (Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

8.       Wie viele Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 die Integrationsprüfung nicht bestanden haben und ein drittes Mal angetreten sind, haben die Prüfung nicht geschafft? (Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

9.       Gibt es Personen, die dreimal (oder noch öfter) zur Integrationsprüfung angetreten sind (nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

10.   Wie viele Personen konnten 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 aufgrund einer nicht bestandenen Integrationsprüfung das Modul 1 der Integrationsvereinbarung nicht in der dafür vorgesehen Zeit absolvieren (nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

11.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung („Zeugnis zur Integrationsprüfung" auf mindestens Sprachniveau A2) des „Vereins Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)“, zertifiziert zur Durchführung der A2-Integrationsprüfung, erbracht haben (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

12.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie direkt das Modul 2 erfüllt haben (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

13.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie Inhaber des Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ waren (Auflistung nach Jahr und Geschlecht)?

a.       Wie oft wurde 2018, 2019 und im ersten Halbjahr bei Zweifeln über das Vorliegen einer solchen Tätigkeit eine diesbezügliche Stellungnahme des zuständigen Bundesministers eingeholt?

14.   Wie viele Personen, denen aufgrund ihres psychischen oder physischen Gesundheitszustandes die Erfüllung von Modul 1 nicht zugemutet werden kann, haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 ein amtsärztliches Gutachten vorgewiesen (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesländern und Aufenthaltstitel)?

15.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 schriftlich erklärt, dass sie sich nicht länger als 24 Monate innerhalb von drei Jahren in Österreich aufhalten werden, wodurch sie von der Pflicht zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung ausgenommen sind (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

16.   „Unter Bedachtnahme auf die persönlichen Lebensumstände des Drittstaatsangehörigen kann der Zeitraum der Erfüllungspflicht auf Antrag mit Bescheid verlängert werden“, heißt es im Integrationsgesetz.

a.       Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 einen Antrag auf Aufschub für jeweils bis zu 12 Monate gestellt (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

b.      Wie vielen Personen davon wurde der Antrag per Bescheid genehmigt?

17.   Wenn das Ende der Erfüllungspflicht von Modul 1 in die Zeit von 22.März bis 30.Juni 2020 fällt, verlängert sich diese Erfüllungspflicht bis zum 31.Oktober 2020. Wie viele Personen betrifft dieser coronabedingte Aufschub (Auflistung nach Bundesland, Geschlecht und Aufenthaltstitel)?

18.   Wie oft hat die Behörde 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 von Amts wegen mit Bescheid festgestellt, dass Drittstaatsangehörige trotz Vorliegen eines Nachweises des Österreichischen Integrationsfonds (über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung) mangels erforderlicher Kenntnisse das Modul 1 trotzdem nicht erfüllt haben (Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Aufenthaltstitel)?

19.   Zur Vorbereitung auf die Integrationsprüfung zur Erfüllung von Modul 1 bieten zertifizierte Kursträger Integrationskurse an, wobei bei bestimmten Familienangehörigen der Bund 50 % der Kosten eines Integrationskurses ersetzt (bis höchstens 750 Euro), sofern an mindesten 75 % des Integrationskurses teilgenommen wurde und innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Erfüllungspflicht die Integrationsprüfung des ÖIF erfolgreich absolviert wurde.

a.       Wie viele zertifizierte Kursträger für den Integrationskurs für das Modul 1 gibt es aktuell in Österreich (nach Bundesland)?

b.      Wie viele Kursträger wurden 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 zertifiziert um Integrationskurse für das Modul 1 abhalten zu können (nach Bundesland)?

c.       Wie viele Integrationskurse für die Integrationsprüfung für das Modul 1 wurden 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 in Österreich angeboten? (nach Bundesland)?

d.      Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 einen Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursträger absolviert (nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

e.      Wie viele dieser Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 einen Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursträger absolviert haben, haben den Gutschein eingelöst (nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

f.        Wie viel Geld hat im Schnitt jede dieser Personen refundiert bekommen (nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

g.       Wie viele Personen, die 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 einen Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursträger absolviert haben, haben über den Gutschein den Höchstbeitrag von 750 Euro erhalten (nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

h.      Wie viel Geld hat der Bund 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 für die Gutscheine ausgegeben (nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)?

i.        Warum wird bloß 50 % der Kurskosten refundiert zumal die Absolvierung des Moduls 1 gesetzlich verpflichtend ist?

j.        Warum kann ein Gutschein nur dann eingelöst werden, wenn innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Erfüllungspflicht die Integrationsprüfung des ÖIF positiv absolviert wird, wenn doch das Modul 1 erst innerhalb von zwei Jahren ab erstmaliger Erteilung des Aufenthaltstitels zu erfüllen ist? Was legitimiert die zeitliche Inkongruenz?

20.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

21.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie einen Nachweis des Österreichischen Integrationsfonds über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung ("Zeugnis zur Integrationsprüfung“ auf Sprachniveau B1) erbracht haben (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

22.   Wie viele Personen haben 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt, weil sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der B1-Integrationsprüfung des "Vereins Österreichisches Sprachdiplom Deutsch" (ÖSD) erbracht haben (Auflistung nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Aufenthaltstitel)?

23.   Wie oft hat die Behörde 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 von Amts wegen mit Bescheid festgestellt, dass Drittstaatsangehörige trotz Vorliegen eines Nachweises des Österreichischen Integrationsfonds (über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung) mangels erforderlicher Kenntnisse trotzdem das Modul 2nicht erfüllt haben (Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Aufenthaltstitel)?

24.   Warum gibt es vom Bund keine Kostenbeteiligung an Kursen, die auf die Integrationsprüfung für das Modul 2 der Integrationsvereinbarung vorbereiten?

25.   Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Behörde hinsichtlich Modul 1 und Modul 2 der Integrationsvereinbarung entscheidet das nach dem NAG zuständige Verwaltungsgericht des Landes, wobei die diesbezüglichen Erkenntnisse und Beschlüsse auch dem Integrationsministerium zuzustellen sind.

a.       Wie viele Beschwerden wurden 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 gegen Entscheidungen der Behörden vorgebracht (nach Bundesland, Modul und Aufenthaltstitel)?

b.      Wie viele Beschwerden davon wurden zurückgewiesen und wie vielen wurde stattgegeben?