277/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend erstmalige Anwendung der Zugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

Aufgrund der Novelle BGBl. I Nr. 8/2018 zum Universitätsgesetz 2002 - UG wurde für die Leistungsperiode 2019 - 2021 eine (die) kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung eingeführt und kamen erstmals damit die Zugangsregelungen der §§ 71b bis 71d UG zur Anwendung.

Wenngleich ein (umfassender) Bericht über die Auswirkungen dieser neuen Zugangs­regelungen gemäß § 143 Abs. 42 UG zwar erst spätestens Dezember 2020 vorzulegen ist, so sollte doch nach den für das Studienjahr 2019/20 erfolgten Aufnahmeverfahren bzw. Aus­wahlverfahren zahlenmäßig bereits eine Übersicht über die erstmalige Anwendung dieser Zugangsregelungen vorliegen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage:

1.   Wie sehen die Aufnahmezahlen von Studierenden (wenn möglich in tabellarischer Form) in den jeweiligen vom

-   § 71b UG,

-   § 71c UG und

-   § 71d UG

betroffenen Studienfeldern/Studienrichtungen an den jeweiligen Universitäten aus, und zwar unter Angabe

a)   der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Studienjahres 2018/19;

b)   der Anzahl der Studienplätze gemäß jeweiliger Leistungsvereinbarung bzw. gegebenenfalls tatsächlich von der jeweiligen Universität angebotenen Studienplätzen;

c)   der Anzahl an Registrierungen im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens oder Auswahl­verfahrens;

d)   der Anzahl jener Personen, die sich für ein Aufnahme- oder Auswahlverfahren angemeldet haben, aber nicht zur Prüfung erschienen sind;

e)   der Anzahl der für die jeweilige Studienrichtung tatsächlich Aufgenommen bzw. der Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Studienjahr 2019/2020; sowie

f)    der Angabe jener Studienrichtungen, für die zwar Aufnahmeverfahren oder Auswahlverfahren angekündigt, aber - aus welchen Gründen auch immer, insbesondere wegen zu geringer Registrierungen - nicht durchgeführt bzw. abgesagt wurden.

2.    Wie viele neue Professuren konnten durch die Erhöhung der finanziellen Mittel bisher geschaffen werden und wie viele sind bis zum Ende der Leistungsvereinbarungsperiode, jeweils geordnet nach Universitäten, geplant?