280/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Stand des unendlichen Verfahrens zum Meinl-Anlagebetrug

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun schon seit mehr als zehn Jahren im Anlagenskandal Meinl European Land (MEL) der Meinl Bank. Der mutmaßliche Schaden wird von der Polizei und der dafür zuständigen "Soko Meinl" mit rund 1,69 Milliarden Euro beziffert. Der Verdacht lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Marktmanipulation und Untreue. Die Ermittler in dieser Causa haben zwar schon im Herbst 2018 ihren Abschlussbericht vorgelegt aber die Staatsanwaltschaft entschied damals, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Laut Schreiben vom 10. Jänner an die Beschuldigten soll ein Sachverständiger eine Expertise "zur Frage des hypothetischen ('richtigen') Börsenkurses" der MEL-Zertifikate zwischen 1. Jänner 2005 und 23. August 2007 erstellen. In diesem Zeitraum seien die Anleger gemäß den damaligen Ermittlungsergebnissen von den Beschuldigten getäuscht worden und zum Ankauf (oder Nicht-Verkauf) von MEL-Zertifikaten verleitet und in weiterer Folge geschädigt worden. Wie hoch dieser behauptete Schaden genau ist, ist aber auch nach neun Jahren Ermittlungen nicht klar. Das Landeskriminalamt Niederösterreich hält in seinem Abschlussbericht fest, dass sich die Ermittlung der Schadenshöhe schwierig gestalte, weil viele Millionen Transaktionen zu prüfen, chronologisch zu systematisieren und einzelnen Personen zuzuordnen seien. Das übersteige aber die Ressourcen der Polizei (Quellen: https://kurier.at/wirtschaft/skandal-um-meinl-bank-ein-urteil-mit-schwerwiegenden-folgen/400420496https://www.derstandard.at/story/2000095976718/meinl-verfahren-verzoegert-sich-weiter ). Über den aktuellen Stand dieser Ermittlungen ist nichts bekannt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Was ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens in der Causa "Meinl European Land (MEL)"?

2.    Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                  i.    Wenn ja, gegen wen?

                                ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

d.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

3.    Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt?

4.    Welche Delikte werden den Beschuldigten vorgeworfen?

5.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der StA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

6.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

7.    Wurde in der Causa bereits ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt/Vorhaben?

8.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?

9.    Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann ging der Akt im Ministerium ein?

10. Wurde der Vorhabensbericht vom Weisungsrat erledigt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

11. Wurde der Empfehlung des Weisungsrat gefolgt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wurde das Vorhaben der StA vom Weisungsrat gebilligt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Hat/ Hatte die StA vor, Anklage gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

14. Hat/ Hatte die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?