284/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Linksextreme Störaktionen von Lehrveranstaltungen der Universität Wien 

 

 

Am 19. November 2019 stürmten rund vierzig linksextreme Aktivisten einen Hörsaal der Universität Wien und störten eine Vorlesung des ao. Universitätsprofessors für Neuere Geschichte Dr. Lothar Höbelt. Dabei skandierten sie „Nazis raus!“, hielten ein Transparent mit der Aufschrift „Kein Raum für Nazis an der Uni – Sexismus und Rassismus bekämpfen!“ hoch und kündigten lautstark an, ao. Univ.-Prof. Dr. Lothar Höbelt weiterhin „beobachten“ zu wollen sowie seine Vorträge zu „dokumentieren“ und drohten ihm „keine ruhige Minute mehr an der Uni zu lassen“.

 

 

 

                                    Quelle: Twitter-Account von autonome antifa (w)

Dieser Störaktion folgte eine weitere am 03. Dezember 2019, als wiederum Linksextremisten in den Hörsaal eindrangen, Parolen skandierten und Transparente der für ihre Gewaltbereitschaft bekannten „Antifa“, der „Austrian Union of Jewish Students“ sowie ein Spruchbanner mit der Aufschrift „Uni entnazifizieren – Höbelt hat ausgepöbelt“ hochhielten. Wie auf in sozialen Medien kursierenden Fotos ersichtlich ist, kam es bei dieser Aktion auch zu einem Polizeieinsatz.

 

 

 

                            Quelle: RFS

 

 

Anschließend hielten die Linksextremisten noch eine „Spontandemo“ vor dem Rektorat der Universität Wien ab.  Auf ihren SocialMedia-Kanälen (Facebook, Twitter) haben unter anderem die „Plattform Radikale Linke“ sowie die „autonome antifa (w)“ mit dem Sturm der Lehrveranstaltung geprahlt und sich damit auch dazu bekannt. Beide euphemistisch als „Interventionen“ bezeichnete Störaktionen werden von der ÖH Uni Wien, den Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH), der Plattform Radikale Linke, dem Klub slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien (KSŠŠD) sowie von den Fakultätsvertretungen Sozialwissenschaften und Philosophie/Bildungswissenschaft (HUS) und jenen für Geisteswissenschaften (GEWI) in einer Presseaussendung (OTS0193, 03.12.2019) offiziell unterstützt und die Entlassung Höbelts als Universitätsprofessor gefordert.

 

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein unverrückbares Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung, genauso ist die Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre ein Grundsatz des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger sowie des Universitätsgesetzes. Mit derartigen Störaktionen von Vorlesungen und ihren damit verbundenen Forderungen drücken diese linksextremen Aktivisten ihre tiefe Ablehnung dieser Grundfreiheiten unserer Demokratie sowie freier Universitäten aus und beweisen dadurch, dass sie den demokratischen Konsens offenbar verlassen haben. Über diesen für jeden Demokraten völlig inakzeptablen Umstand hinaus stellt die Teilnahme von für ihre Gewaltbereitschaft bekannten Gruppen, wie etwa der Antifa, eine physische Gefährdung sowohl von Professoren als auch Lehrveranstaltungsteilnehmern dar.

 

Zur Wahrung der verfassungs- und gesetzmäßigen Grundprinzipien sowie freier Universitäten und zum Schutz aller an diesen Lehrenden, Studierenden oder Beschäftigten vor gewaltbereiten, linksextremen Gruppierungen müssen sowohl seitens der Universität Wien als auch der zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen geprüft und ergriffen werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

1.    Sind hinsichtlich der Teilnahme gewaltbereiter Gruppen an diesen Störaktionen Schutzmaßnahmen durch die Polizei geplant?

 

2.    Wenn ja, in welchem konkreten Ausmaß, falls nein, warum nicht?

 

3.    Sind die beteiligten Gruppierungen im Vereinsregister eingetragen?

 

4.    Falls ja, sind derartige Aktionen mit deren Vereinszweck vereinbar?

 

5.    Falls ja, steht deren politische Ausrichtung im Einklang mit der Bundesverfassung?

 

6.    Wenn nein, wird die Auflösung dieser Gruppierungen geprüft?

 

7.    Werden die beteiligten Gruppen bzw. Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

 

8.    Falls ja, zu welchen Einschätzungen dieser Gruppierungen ist man bis dato gelangt, falls nein, warum nicht?

 

9.    Finden die Ereignisse vom 19. November 2019 sowie vom 03. Dezember 2019 und die daran teilnehmenden Gruppen Eingang in den Verfassungsschutzbericht?

 

10. Wenn ja, unter welchen Gesichtspunkten, falls nein, warum nicht?

 

11. Fielen diese Gruppierungen auch außerhalb dieser Vorfälle an der Universität Wien aufgrund ihres extremistischen Verhaltens auf?

 

12. Wenn ja, inwiefern?

13. Gab es bereits diesbezügliche Meldungen an die Extremismusstelle?

 

14. Erfolgten im Zuge des Polizeieinsatzes bei der Störaktion am 03. Dezember 2019 Identitätsfeststellungen?

 

15. Falls ja, befanden sich darunter bereits amtsbekannte Personen?

 

16. Wenn ja, aufgrund welcher Delikte sind diese amtsbekannt?

 

17. Ist es bei beschriebenem Polizeieinsatz zu Zwischenfällen bzw. weiteren Amtshandlungen gekommen?

 

18. Falls ja, zu welchen?

 

19. Wurden Ermittlungen gegen die beteiligten Gruppen bzw. Einzelpersonen eingeleitet?

 

20. Wie viele Beamte der Exekutive wurden eingesetzt?

 

21. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für den gesamten Polizeieinsatz?