2860/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.07.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Finanzierung der
Bundes-Ärztekammer (ÖAK) 2019
Österreich ist ein Kammerstaat. Die weit überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen ist auf Grund ihres Berufs Mitglied einer Kammer, ohne je gefragt worden zu sein.
Wie vorherige Anfragen beispielsweise zur Finanzierung der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen einer Kammer oft nicht mit ihren tatsächlichen Aufgaben zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist. Deshalb ergibt sich auch bei der Patentanwaltskammer ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen diese Kammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.
Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Gehaltshöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge sie an ehemalige Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hoch war 2007-2019 der Gesamt-Ertrag der Bundes-Ärztekammer? (Darstellung jährlich)
a. davon die Beiträge, die von Länder-Ärztekammern an die Bundes-Ärztekammer gem. § 132 Ärztegesetz flossen? (nach Kammer)
2. Wie hoch war 2007-2019 der Aufwand für die Funktionärsgebühren und Funktionäre? (Darstellung jährlich)
3. Wie hoch war 2007-2019 der Personalaufwand? (Darstellung jährlich)
a. davon der Aufwand für die Altersvorsorge?
b. davon der Aufwand für die Abfertigungen?
4. Wie hoch war 2007-2019 der Mitarbeiterstand? (Darstellung jährlich)
5. Wie hoch war 2007-2019 der restliche Aufwand? (Darstellung jährlich)
a. davon der Aufwand für Verwaltung?
b. davon der Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit?
6. Wie hoch war 2007-2019 der Gesamtaufwand? (Darstellung jährlich)
7. Wie hoch war 2007-2019 das Betriebsergebnis? (Darstellung jährlich)
8. Wie hoch war 2007-2019 das Finanzergebnis? (Darstellung jährlich)
9. Wie hoch war 2007-2019 die Bilanzsumme? (Darstellung jährlich)
a. davon das Anlagevermögen?
i. davon die Sachanlagen?
ii. davon die Finanzanlagen?
b. davon das Umlaufvermögen?
i. davon die Geldmittel/Bankeinlagen?
c. davon das Eigenkapital?
d. davon die Rückstellungen?
i. davon die Pensionsrückstellungen?
1. Zugänge?
2. Abgänge?
ii. davon die Abfertigungsrückstellungen?
1. Zugänge?
2. Abgänge?
10. Wie viele Bezügebezieher_innen erhielten 2019 insgesamt Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge und wie hoch waren die durchschnittlichen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge?
11. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2019 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge unter 70% (€ 3.654) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2019?
12. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2019 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70% (€ 3.654) und 140%(€ 7.308) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2019?
13. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2019 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge über 140% (€ 7.308) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2019?
14. Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung:
a. Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?
b. Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)
c. In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)