287/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend ärztliche Gutachten hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld

 

 

Aufgrund des stetig steigenden Pflegebedarfs benötigt es eine immer größere Anzahl an Gutachten. Laut einem Expertengespräch mit anschließender Publikumsdiskussion, veranstaltet von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den Oberösterreichischen Nachrichten[1], kommt es scheinbar immer wieder zu Unstimmigkeiten bezüglich der ärztlichen Gutachten bei der Pflegegeld-Einstufung. Dies betrifft unter anderem die teilweise sehr kurz angebundene zeitliche Untersuchung der pflegebedürftigen Person seitens des Gutachters. Da der Pflegebedarf in Zukunft immens steigen wird, kann eine qualitativ hochwertige Betreuung aber nur dann funktionieren, wenn alle Rahmenbedingungen (sowohl zeitlich als auch fachlich) stimmen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Gutachter sind zum Zeitpunkt der Anfrage für die Pflegegeld-Einstufung österreichweit zuständig? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

2.    Sind zum Zeitpunkt der Anfrage etwaige Personalaufstockungen in diesem Bereich geplant?

3.    Wenn ja, in welchem Umfang und wann kann mit diesen Personalaufstockungen gerechnet werden?

4.    Wie viele Gutachten hinsichtlich der Pflegegeld-Einstufung wurden im Jahr 2019 österreichweit durchgeführt? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

5.    Welche Tendenz ist diesbezüglich für das Jahr 2019 im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren zu erkennen?

6.    Wie viele Einstufungen beziehungsweise Ablehnungen wurden im Zuge dessen beeinsprucht? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

7.    Welche Tendenz ist diesbezüglich für das Jahr 2019 im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren zu erkennen?

8.    Wie viele Anträge auf Pflegegeld wurden im Jahr 2019 österreichweit obsolet, weil die pflegebedürftige Person im Zeitraum zwischen Antrag und Zuerkennung verstorben ist? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

9.    Welche Tendenz ist diesbezüglich für das Jahr 2019 im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren zu erkennen?

10. Es gibt auch kürzere zeitliche Befristungen bei der Zuerkennung des Pflegegeldes, zum Beispiel nach Operationen bis hin zur Rehabilitation. Wie oft wurden solche Fälle im Jahr 2019 zuerkannt? Für welchen Zeitraum? Wie oft ist dann der Anspruch nicht mehr gegeben bzw. wie oft ist er weiterhin gegeben? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

11. Welche Tendenz ist diesbezüglich für das Jahr 2019 im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren zu erkennen?

12. Der Antrag auf Zuerkennung von Pflegegeld erfordert einen ärztlichen Nachweis betreffend des Gesundheitszustandes (Betreuungsgrund) der pflegebedürftigen Person. Ist diese ärztliche Bestätigung die einzige Grundlage für die zeitliche Bemessung der Begutachtung?

13. Wenn nicht, nach welchen Kriterien wird die zeitliche Bemessung der Begutachtung und Einteilung der Gutachter derzeit vorgenommen?

14. Bisher gibt es keine zeitlichen Vorgaben, wie viel Zeit der Gutachter bei der Pflegegeld-Einstufung mit der pflegebedürftigen Person verbringen muss. Sind hier in Zukunft gesetzliche Mindestzeiten bei der Begutachtung geplant, um sowohl eine qualitativ hochwertige als auch ausführliche Einstufung garantieren zu können?

 



[1] Siehe den Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 21. November 2019 (Von der 24-Stunden-Betreuung bis zum Pflegegeld: Die Fallen rund ums Pflegen) auf der Seite 22.