288/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Gütesiegel für Agenturen die Pflegebedienstete für die 24-Stunden-Betreuung vermitteln
Laut einem Inserat der Wirtschaftskammer Niederösterreich in der Presse vom 24. November 2019 gibt es ein Gütesiegel für österreichische Agenturen, die Pflegebedienstete für die 24-Stunden-Betreuung vermitteln. Dieses sogenannte ÖQZ 24 Zertifikat (Österreichische Qualitätszertifikat für 24-Stunden-Betreuung) ist momentan freiwillig und wird nur an Vermittlungsagenturen mit Firmensitz in Österreich sowie einer aufrechten österreichischen Gewerbeberechtigung verliehen. Mithilfe des Gütesiegel soll gewährleistet werden, dass diese Agenturen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen beziehungsweise in Bezug auf höhere Qualitätsstandards sogar noch übertreffen. Mit dieser Maßnahme soll den Angehörigen die Erkennung von unseriösen Agenturen aus dem Ausland, gegen die österreichische Behörden scheinbar nur wenig Handhabe besitzen, erleichtert werden. Für die Verleihung dieses Gütesiegel gibt es maßgebliche Kriterien, die es zu erfüllen gilt: Unter anderem müssen sich Agenturen dazu verpflichten, in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Quartal) eine Qualitätssicherung durchzuführen und einen Notfallplan zu erstellen. Auch eine Zwischenüberprüfung 18 Monate nach der Verleihung zählt zu den Kriterien. Aufgrund des stetig steigenden Pflegebedarfs und der damit einhergehenden Nachfrage nach Pflegebediensteten für die 24-Stunden-Betreuung wäre diese Modell für eine österreichweite verpflichtende Einführung bestens geeignet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz dieses freiwillige Gütesiegel für Agenturen, die Pflegebedienstete für die 24-Stunden-Betreuung vermitteln, bekannt?
2. Wenn ja, ist eine österreichweite verpflichtende Einführung seitens ihres Ministeriums geplant?
3. Ab wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden?
4. Wenn nein, halten Sie die momentane Umsetzung für ausreichend?
5. Wie wollen Sie als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Zukunft gewährleisten, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen für Vermittlungsagenturen von Pflegebediensteten eingehalten werden?
6. Halten Sie die derzeit vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten bei etwaigen Verstößen gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen für Vermittlungsagenturen von Pflegebediensteten für ausreichend?
7. Wenn nein, welche Verschärfungen sind seitens Ihres Ministeriums geplant?
8. Gibt es momentan stichprobenartige Überprüfungen von Pflegebediensteten für die 24-Stunden-Betreuung hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses, ihrer Aufenthaltsberechtigung oder fachlichen Qualifikation?