2905/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross und Alois Stöger, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm 2020

Den 2095 Gemeinden in Österreich fehlen aufgrund der Coronakrise laut Berechnungen des KDZ rund 2,2 Milliarden Euro an Einnahmen. Rund 42 % der gesamten Einnahmen beziehen die Gemeinden aus konjunkturabhängigen Steuereinahmen. Durch die Coronakrise ist zusätzlich zu den erwartbaren Minderungen des Steueraufkommens - und damit der Ertragsanteile für die Gemeinden

-   mit einem erheblich reduzierten Aufkommen, der von der Lohnsumme abhängenden Kommunalsteuer, zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist dadurch gefährdet. Wichtige Teile der Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Rettungs- und
Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasserent- und Wasserversorgung fallen nämlich in den Aufgabenbereich der Kommunen. Die Städte und Gemeinden sind jedoch nicht nur
für die Finanzierung wichtiger Infrastruktur zuständig und mit fast 75.000 Vollbeschäftigten- äquivalenten der größte öffentliche Dienstgeber, sondern auch der größte öffentliche Investor in
dieser Republik.

296 Millionen Euro haben die Gemeinden zum Beispiel im Jahr 2018 in die Wirtschaftsförderung investiert. Das Schicksal vieler Handwerksbetriebe, Installateurlnnen, GärtnerInnen, Tischlerlnnen und regionaler Baufirmen ist somit eng mit der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde verwoben.

Zur Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Nationalrat am 18.06.2020 das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) verabschiedet, welches mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist jedoch mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt,

1.       mit denen im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurde bzw. wird, oder

2.    mit denen zwar ab 1 Juni 2019 bereits begonnen wurde, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist.

Damit eine Gemeinde das Paket in Anspruch nehmen kann, muss sie davor allerdings 50 %

Eigenmittel aufbringen. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern allein finanzstarke Gemeinden dieses Angebot in Anspruch nehmen können und kleinere Gemeinden und Städte auf der Strecke bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Welche Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss beantragt?

(Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

2.       Welche Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss erhalten? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

3.      Wurden bereits Anträge von Gemeinden und Städten abgelehnt?

a.       Wenn ja, wie vieie? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

b.       Wenn ja, was waren die Gründe der Ablehnung?

4.       Mit welcher zeitlichen Dauer muss eine Gemeinde rechnen, bis ein Förderansuchen positiv abgeschlossen wurde?

5.       Mit welcher zeitlichen Dauer muss eine Gemeinde rechnen, bis es zur Auszahlung des positiven Förderansuchens kommt?

6.      Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen auf kommunaler Ebene wurden in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde)

7.       Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen auf kommunaler Ebene wurden in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)

a.     Wann wurde den Gemeinden und Städten die Ausbezahlung der Fördergelder zugesagt?

8.       Wie viele Gemeinden und Städte verwenden die Bundesfördermittel um bereits bestehende Projekte, die ab dem 1 Juni 2019 begonnen wurden, zu finanzieren? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

a.    Welche konkreten bereits zuvor begonnenen Projekte sind das?

9.       Wie viele Ferienbetreuungsplätze wurden im Zuge des KIG 2020 gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

a.    Wie viele Ferienbetreuungsplätze gab es aufgrund dieser Förderungen das erste Mal?

(Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

10.   Wie viele Gemeinden und Städte mussten sich einer Evaluierung des Bundes unterziehen? (Mit Bitte um Auflistung nach Anzahl und Gemeinden)

11.   Wie viele Gemeinden und Städte haben sich mit einer Resolution an Sie bzw. das Finanzministerium gewandt, um auf die kritische Lage der Gemeindefinanzen in Folge der Coronakrise hinzuweisen und einen kommunalen Rettungsschirm einzufordern? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

12.   Wie viele Gemeinden und Städte nahmen für die Förderung Drittmittel in Anspruch? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region, Gemeinde und Höhe des beantragten Drittmittelzuschusses)

a.     Woher kamen die Drittmittel? (Mit Bitte um detaillierte Auflistung der Finanziers)

13.   Wie viele Abgangsgemeinden - Gemeinden bei denen die Ausgaben aus dem ordentlichen Haushalt die Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt im jeweils betrachteten Jahr übersteigen

-          gab es mit Stichtag 31.12.2019 in Österreich? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

14.   Haben Sie Kenntnis darüber wie viele Abgangsgemeinde es mit Jahresende geben wird? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

15.   Sind ihnen Gemeinden und Städte bekannt, die aufgrund ihrer Finanzkraft die Vorfinanzierung für das KIG 2020 nicht schaffen? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

16.   Wie gedenken Sie Gemeinden zu unterstützen, die nicht das Geld aufbringen können, um ein Projekt zur Hälfte finanzieren zu können?