2907/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ungültiges Scheidungsformular auf oesterreich.gv.at

 

"Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt"

Unter diesem Titel findet sich im Regierungsprogramm unter anderem das Ziel:

"Ausbau Digitales Amt und oesterreich.gv.at zu zentralen Plattformen für die Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung"

 

Zuweilen sorgt jedoch ein unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/6/Seite.100010.html#Formular abrufbares Antragsformular für eine "Einvernehmliche Scheidung" bei Bürger_innen für Ärgernis.

So berichten Bürger_innen, die von diesem online Serviceangebot Gebrauch machten, dass das Formular von Gerichten nicht entgegen genommen wurde. Das Formular habe leider keine Gültigkeit und es sei ein anderes 11-seitiges Formular auszufüllen, das sie am Gericht ausgehändigt bekamen.

Nun ist es zu begrüßen, dass Amtswege mehr und mehr digitalisiert werden – „digitales Amt“ und online abrufbaren Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie von den betreffenden Behörden auch angenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Seit wann ist das betreffende Formular "Einvernehmliche Scheidung − Antrag" im Portal https://www.oesterreich.gv.at/ zum Download bereitgestellt?

2.    Inwiefern war das Ministerium in die Erstellung des Formulars eingebunden?

3.    Wurde das Formular vom Ministerium erstellt?

4.    Ist dem Ministerium bekannt wie oft das Formular seither heruntergeladen wurde?

5.    Hat das Ministerium Kenntnis von Fällen, in denen das Formular von zuständigen Bezirksgerichten nicht "anerkannt" wurde?

a.    Wenn ja, von wie vielen Fällen hat das Ministerium Kenntnis?

6.    Inwiefern unterscheidet sich das online abrufbare Formular von bei Gerichten ausgehändigten/verwendeten Formularen?

a.    Gibt es inhaltliche Unterschiede zwischen den Formularen?

7.    Ist dem Ministerium bekannt, weshalb das online abrufbare Formular von Gerichten nicht akzeptiert wird?

8.    Wird das Ministerium darauf hinwirken, dass das online abrufbare Formular auch von Gerichten akzeptiert wird?

a.    Wenn ja, wie?

9.    Wurde das online abrufbare Formular inzwischen geändert/angepasst?

a.    Wenn ja, inwiefern?

10. Wie viele "justizbezogene" Formulare werden vom Portal https://www.oesterreich.gv.at/ zum Download bereitgestellt?

11. Inwiefern war das Ministerium bei der Erstellung dieser Formulare eingebunden?

12. Werden diese Formulare auf Initiative des Justizministeriums Portal https://www.oesterreich.gv.at/ zum Download bereitgestellt?

13. Werden diese Formulare vom Ministerium regelmäßig auf deren Aktualität geprüft?