2909/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tschetschenen verprügelt? Acht Polizisten suspendiert

 

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Viele Medien berichteten nach dem Erscheinen des betreffenden Krone-Artikels (https://www.krone.at/2193369) ausführlich über einen neuen Fall von mutmaßlich ungerechtfertigter Polizeigewalt, aufgrund dessen acht Beamte der Wiener Polizei suspendiert wurden: Zwei von ihnen sollen einen Tschetschenen im Hinterzimmer eines Wettlokals in Wien-Favoriten verprügelt haben, die anderen sechs nicht eingeschritten sein.

Auf einer diese Woche aufgetauchten Videoaufzeichnung ist zu sehen, dass ein 28-jähriger Mann geschlagen wird. Das Video konnte angesehen und bewertet werden, teilte die Polizei in einer Aussendung mit. Nähere Details über den Ort des Geschehens wurden offiziell nicht mitgeteilt, der Vorfall soll sich bereits im Jänner 2019 ereignet haben.

Laut gut informierten Polizeikreisen soll der Tschetschene entsprechende Vorwürfe erhoben haben, doch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Die betroffenen Beamten zeigten ihn deshalb sogar wegen Verleumdung an, bei der Einvernahme dazu soll er plötzlich das Beweisvideo präsentiert haben. In diesem ist zu sehen, wie zwei Beamte auf den wehrlosen Mann einschlagen und ihn zu Boden ringen - und die anderen Beamten zusehen.

Neben den Suspendierungen reagierte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK): es nahm Ermittlungen zu den Hintergründen auf, zusätzlich gibt es auch Disziplinarverfahren. 

Heuer wurden bereits mehrfach derartige Vorwürfe gegen Polizisten in Wien erhoben. Zuletzt schrieb der stellvertretende Landespolizeidirektor Michael Lepuschitz einen internen Brief, wonach solche Verfehlungen nicht gedeckt werden. Auch führende Polizisten betonten In den vergangenen Wochen in Hintergrundgesprächen, dass es bei Misshandlungen keine Toleranz gäbe. (https://kurier.at/chronik/wien/tschetschenen-verpruegelt-acht-polizisten-suspendiert/400973831).

Am 18. Juli wurde außerdem ein Video öffentlich bekannt, in dem ein Polizist Personen auf der Straße folgendes zurief: "Is irgendwos? Wann S‘ eich deppert spülts sads olle eingsperrt“. Auf die Aussage einer Person: "Sie können sich nicht so benehmen!" entgegnete der Polizist: „Ich benimm mi so wie es geht. Des is mei Land.“

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann und wo genau fand die betreffende Amtshandlung statt?

2.    Was war der Anlass für die Amtshandlung?

3.    Wie lief die Amtshandlung genau ab?

4.    Was geschah unmittelbar vor den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

5.    Was geschah während den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

6.    Was geschah nach den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

7.    Wie viele Beamte wurden handgreiflich?

8.    Wie viele Beamte waren bei dem Vorfall sonst noch zugegen?

9.    Weshalb wurden die Beamten handgreiflich?

a.    Gab es dafür einen konkreten Anlass?

b.    Wie rechtfertigen die handelnden Beamten den Vorfall?

10. Weshalb schritten die anderen Beamten nicht in die Situation ein?

11. Wurde ein Protokoll über den Vorfall erstellt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wer erstellte das Protokoll?

                                      i.Wie wird die Amtshandlung in dem Protokoll beschrieben?

                                    ii.Wurde die Handgreiflichkeit der Beamten dokumentiert?

1.    Wenn ja, wie?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wann und wo genau brachte der Betroffene den Vorfall zur Anzeige?

13. Wie wurde mit der Anzeige des Betroffenen in Folge verfahren?

14. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren gegen die Beamten von welcher Stelle eingestellt?

15. Wurde die Anzeige des Betroffenen jemals der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

16. Wann und wo erstatteten die betreffenden Beamten Anzeige wegen "Verleumdung" gegen den Betroffenen?

a.    Wie begründeten sie die Anzeige genau?

b.    Welche Aussagen trafen Sie in der Anzeige?

17. Seit wann genau sind welche Stellen des Ministeriums diese Vorwürfe gegen die Beamten bekannt?

18. Wann wurde jeweils welcher Vorgesetzte der Beamten über die Vorwürfe informiert?

19. Welche Maßnahmen wurden von welchen Vorgesetzten jeweils wann ergriffen?

20. Wann genau erfuhr der Landespolizeipräsident von den Vorwürfen erstmals?

21. Sind aus der Vergangenheit andere Beschwerden in Bezug auf die betroffenen Beamten aktenkundig?

a.    Wenn ja, wie viele, von wann, und welche?

22. Kann der medial kolportierte Vorfall bestätigt werden?

23. Wurde das Opfer verletzt?

a.    Wenn ja, welche konkreten Verletzungen trug das Opfer davon?

24. Wann und wo präsentierte das Opfer die Videoaufnahmen des Vorfalls erstmals welchen Stellen der Polizei?

25. Wie wurde in Folge mit dem Vorfall verfahren?

a.    Wer im Referat für besondere Ermittlungen führte das Ermittlungsvefahren vor Bekanntwerden des Videos?

b.    Wer im Referat für besondere Ermittlungen führte das Ermittlungsvefahren nach Bekanntwerden des Videos?

c.    Wem genau obliegt die Dienst und Fachaufsicht über die Ermittlungshandlungen?

26. Wann genau wurden Sie, Herr Minister, über diese Vorwürfe erstmals informiert?

27. Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Vorwürfe wurden in der Folge wann von Ihnen persönlich ergriffen?

28. Welchen Verlauf nahm die Causa (insbesondere deren dienstrechtliche Einordnung) in Folge im Ministerium?

a.    Wann fanden welche Besprechungen, Sitzungen o.ä. diesbezüglich mit welchem Ergebnis statt?

b.    Welche Gremien wurden wann damit befasst und mit welchem Ergebnis?

29. In welchem dienstrechtlichen Zustand befinden sich die Beamten seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

30. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Konsequenzen wurden vonseiten des BMI in Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht in der Causa wann und durch wen ergriffen?

31. Wann genau wurde durch wen die Suspendierung der involvierten Beamten veranlasst?

32. Wie viele Beamte wurde aufgrund welcher konkreten Tatsachen für wie lange jeweils suspendiert?

33. Ging mit der Suspendierung eine Kürzung der Monatsbezüge der Beamten einher?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Bezüge der involvierten Beamten für wie lange gekürzt?

34. Wurde entschieden, dass die Beamten interimistisch versetzt oder dienstzugeteilt werden, bis die Vorwürfe geklärt sind (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, wann und von wem? 

b.    Auf welche Dienststellen sollte sie jeweils versetzt oder dienstzugeteilt werden?

c.    Wurden sie auf diese Dienststellen versetzt oder dienstzugeteilt?

                                      i.Wenn nein, mit welcher Begründung?

                                    ii.Wenn nein, auf wessen Anordnung bzw. Intervention zu welchem Zeitpunkt?

35. Wurde der Fall bereits an die Disziplinarkommission übergeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

36. Aus welchen Personen setzt sich die Disziplinarkommission zusammen?

37. Wurde gegen die beschuldigten Beamten bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

38. Was ist der aktuelle Stand des Disziplinarverfahrens?

39. Zu welchem Ergebnis kam das Disziplinarverfahren?

40. Wurde eine Disziplinarstrafe verhängt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, was vereitelte eine Disziplinarstrafe?

41. Wie bewerten Sie den Vorfall?

42. Inwiefern erachten Sie es für vertretbar, dass jene Beamten, die handgreiflich wurden, nach wie vor im Dienst des BMI stehen?

43. Inwiefern halten Sie es für vertretbar, das jene Kollegen, die den Vorfall verschwiegen, im Dienst des BMI verbleiben?

44. Wegen welcher konkreten strafrechtlichen Delikte wurde bzw. wird gegen die Beamten ermittelt?

45. Gegen wie viele Beamte wird nach:

a.    § 83 ff StGB ermittelt?

b.    § 288 StGB ermittelt?

c.    § 297 StGB ermittelt?

d.    § 302 StGB ermittelt?

e.    § 311 StGB ermittelt?

f.     § 313 StGB ermittelt?

46. Gegen wie viele Beamte wird nach dem Vorfall wegen welcher konkreten Unterlassungsdelikte ermittelt?

47. Wird auch wegen "Verleumdung" gegen die betreffenden Beamten ermittelt. (Sie zeigten den Mann ja ihrerseits wegen der Anzeige an, die sich nun als richtig herausstellte.)

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

48. Am 18. Juli wurde außerdem ein Video öffentlich bekannt, in dem ein Polizist Personen auf der Straße folgendes zurief: "Is irgendwos? Wann S‘ eich deppert spülts sads olle eingsperrt“. Auf die Aussage einer Person: "Sie können sich nicht so benehmen!" entgegnete der Polizist: „Ich benimm mi so wie es geht. Des is mei Land.“

a.    Wann und wo genau fand die betreffende Amtshandlung statt?

b.    Was war der Anlass für die Amtshandlung?

c.    Wie lief die Amtshandlung genau ab?

d.    Was geschah unmittelbar vor den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

e.    Was geschah während den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

f.     Was geschah nach den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

g.    Wie viele Beamte waren bei dem Vorfall sonst noch zu gegen?

h.    Weshalb wurden die Beamten ausfällig?

                                      i.Gab es dafür einen konkreten Anlass?

                                    ii.Wie rechtfertigen der handelnde Beamte den Vorfall?

i.      Wurde von ein Protokoll über den Vorfall erstellt?

                                      i.Wenn nein, weshalb nicht?

                                    ii.Wenn ja, wer erstellte das Protokoll?

1.    Wie wird die Amtshandlung in dem Protokoll beschrieben?

2.    Wurde die Handgreiflichkeit der Beamten dokumentiert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

j.      Seit wann genau sind welche Stellen des Ministeriums diese Vorwürfe gegen den Beamten bekannt?

k.    Wann wurde jeweils welcher Vorgesetzte der Beamten über die Vorwürfe informiert?

l.      Welche Maßnahmen wurden von welchen Vorgesetzten jeweils wann ergriffen?

                                      i.Wer im Referat für besondere Ermittlungen führte das Ermittlungsvefahren nach Bekanntwerden des Videos?

                                    ii.Wem genau obliegt die Dienst und Fachaufsicht über die Ermittlungshandlungen?

49.  

a.    Wann genau erfuhr der Landespolizeipräsident von den Vorwürfen erstmals?

b.    Sind aus der Vergangenheit andere Beschwerden in Bezug auf die betroffenen Beamten aktenkundig?

                                      i.Wenn ja, wie viele, wann, und welche?

c.    In welchem dienstrechtlichen Zustand befindet sich der Beamte seit dem Bekanntwerden des Videos (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

d.    Welche konkreten Maßnahmen bzw. Konsequenzen wurden vonseiten des BMI in Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht in der Causa wann und durch wen ergriffen?

e.    Wurde die Suspendierung des Beamten geprüft?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                    ii.Wann genau wurde durch wen die Suspendierung der involvierten Beamten veranlasst?

f.     Wurde entschieden, dass die Beamten interimistisch versetzt oder dienstzugeteilt werden, bis die Vorwürfe geklärt sind (um Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Wenn ja, wann und von wem? 

                                    ii.Auf welche Dienststellen sollte sie jeweils versetzt oder dienstzugeteilt werden?

                                   iii.Wurden sie auf diese Dienststellen versetzt oder dienstzugeteilt?

1.    Wenn nein, mit welcher Begründung?

2.    Wenn nein, auf wessen Anordnung bzw. Intervention zu welchem Zeitpunkt?

g.    Wurde der Fall bereits an die Disziplinarkommission übergeben?

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

h.    Wurde gegen die beschuldigten Beamten bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

i.      Was ist der aktuelle Stand des Disziplinarverfahrens?

j.      Zu welchem Ergebnis kam das Disziplinarverfahren?

k.    Wurde eine Disziplinarstrafe verhängt?

                                      i.Wenn ja, welche?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

                                   iii.Wenn nein, was vereitelte eine Disziplinarstrafe?

l.      Wie bewerten Sie den Vorfall?

50. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie (abgesehen von der Errichtung einer unabhängigen Ermittlungsstelle für Fälle von "Polizeigewalt") setzen, um eine "moderne" Fehlerkultur innerhalb der Polizei zu etablieren?

a.    Was bedeutet "moderne Fehlerkultur" für Sie in diesem Zusammenhang?

51. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts "unabhängige Ermittlungsstelle für Fälle von "Polizeigewalt"?

a.    Welche organisatorischen, personellen und legistischen Maßnahmen sind hier konkret ab wann geplant?

b.    Wann kann mit einem Begutachtungsentwurf gerechnet werden?

c.    Wann soll die unabhängige Ermittlungsstelle ihre operative Tätigkeit aufnehmen?