293/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter und Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Stand der Provenienzforschung und Restitution von Kolonialkunst und kolonialzeitlichen Museumsgegenständen vom afrikanischen Kontinent im Besitz der österreichischen Bundesmuseen

Ausgehend von Frankreich entwickelte sich in den letzten Monaten auf europäischer Ebene eine Debatte rund um Kolonialkunst und kolonialzeitliche Museumsgegen­stände vom afrikanischen Kontinent und deren Restitution.

Fast das gesamte Kulturgut Afrikas, vor allem jenes südlich der Sahara, befindet sich in europäischen Museen. Rund eine Million Objekte, Kunst- und Kultgegenstände wur­den über Jahrhunderte kolonialer und postkolonialer Zeit nach Europa gebracht.

Obwohl Österreich in seiner Vergangenheit - ausser für wenige Jahre den Hafen in der ehemaligen Delagoa-Bucht, jetzt Maputobucht im heutigen Mosambik - keine Ko­lonien hatte, war die österreichische Gesellschaft immer sehr kulturaffin und befand sich konstant in regem Tauschhandel. Die Möglichkeit, dass sich in österreichischen Sammlungen Artefakte befinden, deren Ursprünge nicht final geklärt sind bzw. deren Provenienz zweifelhaft ist, ist somit durchaus gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche österreichischen Bundesmuseen haben Artefakte, die ihren Ursprung auf dem afrikanischen Kontinent haben, in ihren Sammlungen bzw. Besitz?

a.    Von jenen Museen:

                                 i.    Wie viele Artefakte besitzt das jeweilige Museum?

                                ii.    Welcher Art sind die Artefakte (Throne, Schwerter, Türen, Skulptu­ren, Bilder, etc.)?

                              iii.    Aus welchen Regionen bzw. Ländern Afrikas stammen die Artefakte?

2.    Folgt die Provenienzforschung für Artefakte, die ihren Ursprung auf dem afrikani­schen Kontinent haben, in Ablauf und Detail jener Methodik, die für Artefakte gilt, die unter das österreichische Kunstrückgabegesetz BGBI I Nr. 181/1998 fallen?

3.    Existieren aktuell Partnerschaften bzw. Verträge zwischen Drittparteien (Vereine, Künstler_innen, Professionisten_innen) und der Republik Österreich im Rahmen von Provenienz- und Restitutionsforschung bezüglich Artefakten, die ihren Ur­sprung auf dem afrikanischen Kontinent haben?

4.    Für wie viele dieser Artefakte wurde durch oder im Auftrag des jeweiligen Museums Provenienzforschung betrieben?

5.    Für welche dieser Artefakte wurde durch oder im Auftrag des jeweiligen Museums Provenienzforschung betrieben?

6.    Für wie viele dieser Artefakte wurde durch oder im Auftrag von Drittparteien Prove­nienzforschung betrieben?

7.    Für welche dieser Artefakte wurde durch oder im Auftrag von Drittparteien Prove­nienzforschung betrieben?

8.    Für wie viele Artefakte, die ihren Ursprung auf dem afrikanischen Kontinent haben, gibt es keine Provenienzbescheinigung?

9.    Bei wie vielen Artefakten, die im Besitz der österreichischer Bundesmuseen stan­den oder stehen, gibt es den Verdacht, dass es sich um Raubkunst handelt?

10. Bei wie vielen Artefakten, die im Besitz der österreichischer Bundesmuseen stan­den oder stehen, gibt es die Erkenntnis, dass es sich um Raubkunst handelt?

11. Welches Prozedere ist vorgesehen, wenn im Rahmen der Ergebnisse der Prove­nienzforschung der Verdacht steht, dass es sich um Raubkunst handelt?

12. Welches Prozedere ist vorgesehen, wenn im Rahmen der Ergebnisse der Prove­nienzforschung die Erkenntnis steht, dass es sich um Raubkunst handelt?

13. Wurden bereits Restitutionen von Artefakten vom afrikanischen Kontinent durch die Republik Österreich erfolgreich durchgeführt?

a.    Wenn ja, für welche?

14. Wie sieht das Prozedere aus, wenn sich eine natürliche oder juristische Person mit Verdachtsfällen bzgl. Raubkunst vom afrikanischen Kontinent bei einer österreichi­schen Stelle bzw. Behörde meldet?

a.    Für den Fall, dass ein solches offizielles Prozedere existiert:

                                 i.    Welche Stellen werden von so einer Information bzw. Meldung infor­miert?

                                ii.    Wer ist in der Regel die finale Stelle, die sich mit diesem Thema in­haltlich bzw. fachlich auseinandersetzt?

                              iii.    Wie viele solcher Meldungen sind in den letzten 10 Jahren eingegan­gen?

                               iv.    Gibt es eine Kontrollsystematik, die prüft, ob allen Informationen bzw. Meldungen nachgegangen wird bzw. wurde?

b.    Für den Fall, dass es ein solches offizielles Prozedere nicht existiert:

                                 i.    Wie würde das BMEKKM nach Einlangen einer solche Meldungen verfahren?

                                ii.    Wie würde das jeweilige Bundesmuseum mit einer solchen Meldung verfahren?

                              iii.    Wie viele solcher Meldungen sind direkt beim BMEKKM in den letzten 10 Jahren eingegangen? (Bitte um Auflistung pro Jahr)

                               iv.    Wie viele solcher Meldungen sind direkt bei den einzelnen Bundes­museen in den letzten 10 Jahren eingegangen? (Bitte um Auflistung pro Jahr)

                                v.    Gibt es Pläne für die Einführung eines offiziellen Prozederes zur Be­arbeitung von Meldungen bzgl. Raubkunst?

15. Das österreichische Kunstrückgabegesetz, BGBI I Nr. 181/1998 sieht ausschließ­lich die Restitution von Artefakten vor, die im Zusammenhang mit dem Nationalso­zialismus entwendet, enteignet oder geraubt wurden. Gibt es Pläne für die Erwei­terung dieses Gesetzes und die Einbeziehung anderer Fälle von Raubkunst?

a.    Gibt es Pläne für die Erlassung eines eigenständigen Gesetzes, das den Umgang der Republik Österreich mit Raubgütern beziehungsweise Artefak­ten zweifelhafter Provenienz aus aller Welt regelt?