294/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin
betreffend Intransparenz und Kontrolldefizite bei Förderung für Parteiakademien
In seinem im Juli 2019 veröffentlichten Bericht über die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien kritisierte der Rechnungshof Österreich einmal mehr die unklare und mangelhafte Regelung im Umgang mit Fördergeldern für die Parteiakademien. Insgesamt rund 10,5 Millionen Euro erhalten die im Nationalrat vertretenen Fraktionen pro Jahr für ihre Bildungseinrichtungen. Deren gesetzlich festgelegter Zweck ist: Die staatsbürgerliche Bildung zu fördern. Den Umstand, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeskanzleramt (BKA) als Fördergeber keine direkten Kontrollrechte - wie zum Beispiel Einsichtsrechte in die Geschäftsgebarung - haben, kritisierte der Rechnungshof Österreich bereits in seinem 2014 veröffentlichten Bericht über die Parteiakademien. Zwar verfasste das BKA im Jahr 2015 einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes, in dem die Förderung der Parteiakademien geregelt ist. Jedoch: Dieser wurde nicht umgesetzt.
Das BKA verzichtete auch auf die Prüfung der von den Parteiakademien jährlich übermittelten Berichte, wie aus der im Juli 2019 veröffentlichten Prüfung des Rechnungshofes hervorgeht. Dabei fanden die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes bei den Bildungseinrichtungen der FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und des BZÖ Anhaltspunkte einer rechtswidrigen Verwendung der Fördermittel. Der Rechnungshof empfahl der Bundesregierung/dem BKA daher, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Außerdem empfahl er, in das Publizistikförderungsgesetz (PubFG) Klarstellungen zum Verbrauch zuerkannter Fördermittel nach letztmaliger Auszahlung und einer etwaigen Rückforderung der Mittel sowie zum Umgang mit Anlagevermögen im Falle des Verlusts der Förderwürdigkeit eines Rechtsträgers aufzunehmen.
Aus dem Parlament schieden im vom Rechnungshof Österreich überprüften Zeitraum 2012 bis 2017 das BZÖ (2013), das Team Stronach (2017) sowie die Grünen (2017) aus. Zusammen verfügten deren Bildungseinrichtungen Ende 2017 über 1,73 Millionen Euro. Nach geltender Rechtslage besteht keine Pflicht zur Rückzahlung der übrig gebliebenen Fördermittel.
Insbesondere beim Bildungsinstitut der FPÖ, welche bis heute im Parlament vertreten ist, kritisierte der Rechnungshof einige Punkte. So schloss das FPÖ- Bildungsinstitut (FBI) 2015 einen Vertrag für Beratungsleistungen ab. Teil der vereinbarten Leistung war die Beratung der FPÖ im Bereich Europa- und Außenpolitik sowie in parteipolitischen Grundsatzfragen. Die Bezahlung von Beratungsleistungen für die Partei ist widmungswidrig. Beim FBI fielen bei Veranstaltungen internationaler Bildungsarbeit umfangreiche Spesen an, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung standen. Gerade im Lichte der unlängst bekannt gewordenen Spesenaffäre um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und seine Ehefrau Philippa mutet diese widmungswidrige Verwendung von Fördermitteln brisant an.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Inwieweit sind Sie den diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofes aus Juli 2019 bisher nachgekommen?
2. Gibt es Bestrebungen, den Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes als Gesetzesinitiative doch noch umzusetzen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, welche Empfehlungen des Rechnungshofes aus 2019 werden darin berücksichtigt?
c. Wenn nein, wieso nicht?
d. Weshalb wurde der ursprüngliche Entwurf nicht umgesetzt?
3. Sind Ihnen weitere Anhaltspunkte rechtswidriger Verwendung von Fördermitteln bekannt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welche weitere Vorgehensweise ist diesbezüglich geplant?