295/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.Helmut Brandstätter, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend OeNB - Aufarbeitung der umstrittenen Personalmaßnahmen Robert Holzmanns 

 

Wie diversen Medienberichten zu entnehmen war, hatte OeNB-Gouverneur Robert Holzmann kurz nach seinem Amtsantritt im September, ohne das Direktorium seines Hauses einzubinden, die Personalchefin gekündigt, einem langjährigen Mitarbeiter den Ruhestand nahegelegt und den Pressesprecher nach Innsbruck versetzen wollen. Das Ergebnis der durch den Anwalt und Compliance-Experten Georg Krakow durchgeführten Prüfung der jüngsten Ereignisse in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bestätigte, dass alle drei Entscheidungen nichtig bzw. unwirksam sind, wie Harald Mahrer, Präsident des Aufsichtsorgans der OeNB, es gegenüber der APA formulierte (https://www.apa.at/Site/News.de.html?id=6551503864 - aufgerufen am 15.11.2019).

Nationalbank-Personalchefin Susanna Konrad-El Ghazi hatte "weder eine gröbliche Verletzung ihrer Dienstpflichten begangen noch ist ihr ein besonders gravierendes einzelnes Fehlverhalten zur Last zu legen", so Mahrer. Ihre Kündigung sei ohnehin unwirksam gewesen, da sie ohne Einbindung des Betriebsrates erfolgte. Auch gegen Hauptabteilungsleiter Stefan Augustin konnten keine konkreten Vorwürfe bestätigt werden. Und Pressesprecher Christian Gutlederer, dem eine verschlechternde Versetzung nach Innsbruck angeboten wurde, habe diese sowieso nicht angenommen, "daher ist auch diese Causa ein Nullum".

Des Weiteren wurde von dieser Personalentscheidung seitens des Gouverneurs nur der FPÖ-nahe Direktor Eduard Schock in Kenntnis gesetzt, nicht aber die beiden ÖVP-nahen Direktoren Gottfried Haber und Thomas Steiner, wie das üblicherweise bei solchen Entscheidungen der Fall ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Kann man von Seiten des BMF ausschließen, dass es bei der Bestellung von Robert Holzmann und Eduard Schocks ein parteipolitische Element gab?

2.    Welche konkreten Verfehlungen sind Robert Holzmann aufgrund der jüngsten Erkenntnisse des Expertenberichtes vorzuwerfen?

3.    Sind die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung des Anwalts und Compliance-Experten Georg Krakow öffentlich einsehbar?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

4.    Welche Kosten wurden durch die Beauftragung des Anwalts und Compliance-Experten Georg Krakow verursacht?

a.    Welche konkreten Leistungen des Anwalts und Compliance-Experten Georg Krakow stehen den Kosten gegenüber?

b.    Wer trägt die dadurch entstandenen Kosten?

5.    Wie beurteilt das BMF die Verfehlungen des Gouverneurs aufgrund der Ergebnisse des Expertenberichtes?

a.    Welche Konsequenzen müssen aus Sicht des BMF aufgrund dieser Verfehlungen gezogen werden?

6.    Wie beurteilt das BMF die Bestellung Eduard Schocks zum Direktor der OeNB?

a.    Verfügt Eduard Schock aus Sicht des BMF über ausreichend Qualifikationen für die Besetzung als Direktor der OeNB?

7.    Nach Ansicht von Ex-OeNB Präsident Claus Raidl weicht der Karrierverlauf von Eduard Schock "eklatant von den Ausschreibungsbedingungen" ab. Teil man im BMF diese Meinung?

a.    Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?