296/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Faika El-Nagashi, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend die Kontrollen von Tierhaltungsbetrieben durch die AMA (AgrarMarkt Austria)
BEGRÜNDUNG
In den Augen der österreichischen Bevölkerung ist das AMA Gütesiegel ein Parameter für garantierte Qualität österreichischer Produkte. Die AgrarMarkt Austria ist mit der äußerst wichtigen Aufgabe betraut, jene Landwirtschaftsbetriebe auf Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen hin zu überprüfen, die öffentliche Fördermittel erhalten.
Aktuelle Medienberichte schildern einen Fall augenscheinlicher fortgeschrittener Verwahrlosung von Kühen in einer Salzburger Landwirtschaft[1], welche laut einem Tierschutzverein das AMA-Gütesiegel führt. Im Laufe der Berichterstattungen wollte sich die AMA-Sprecherin noch nicht darauf festlegen, ob es sich hierbei tatsächlich um einen AMA-Betrieb handelt oder nicht. Im Zusammenhang mit diesem Fall besteht sowohl Aufklärungs- wie auch Handlungsbedarf.
ANFRAGE
1. Wie viele österreichische Betriebe sind Vertragspartner der AMA? Wie hat sich die Zahl der Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Führt der im zitierten Bericht beschriebene Salzburger Betrieb das AMA Gütesiegel?
3. Falls ja: Mit welchen Konsequenzen hat der Tierhalter zu rechnen (nicht gesetzlich sondern in Zusammenhang mit dem AMA Gütesiegel)?
4. Seit wann und in welcher Höhe hat der Betrieb öffentliche Förderungen erhalten?
5. Wann wurde dieser Betrieb zuletzt kontrolliert und wie stellte sich bei dieser letztmaligen Kontrolle der Zustand im Stall dar?
6. Auf der Homepage der AMA ist zu lesen: „Von der Stallhygiene bis zur Pflege der Euter – das AMA-Gütesiegel verlangt von den Milchbauern ein Höchstmaß an Sorgfalt.“[2] – wieso wurde dieser Missstand trotz Kontrollen nicht durch die AMA, sondern erst durch einen Tierschutzverein aufgedeckt?
7. Welche Folgen hat es in der Regel für den Betrieb, wenn bei einer AMA Kontrolle derartige Zustände vorgefunden werden? Welche Auswirkung auf den Bezug öffentlicher Fördermittel über die AMA hat die gerichtliche Verurteilung eines Landwirtes/einer Landwirtin aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz?
8. Wie viele Betriebe mit Tierhaltung tragen das AMA Gütesiegel?
9. Wie oft werden diese Betriebe jährlich durch die AMA kontrolliert?
10. Laut eigenen Angaben auf der Homepage[3] kontrolliert die AMA mehrere Tausend Landwirtschaftsbetriebe im Jahr. Wie viel Zeit ist dabei pro Kontrolle vorgesehen, um diese Zahl an Kontrollen erreichen zu können?
11. Wie viele Kontrolleurinnen und Kontrolleure beschäftigt die AMA?
12. Wie viel Prozent der österreichischen Viehhaltungsbetriebe, die im Haupterwerb geführt werden, tragen das AMA Gütesiegel?
13. Wie vielen Betrieben mit Tierhaltung wurde im vergangenen Jahr das AMA-Gütesiegel entzogen?
14. Wie viele Betriebe mit Tierhaltung sind Vertragspartner der AMA?
15. Auf Fotomaterial aus dem oben erwähnten Salzburger Stall ist ersichtlich, dass die Kühe in Anbindehaltung gehalten werden. In wie viel Prozent der AMA-Betriebe wird Anbindehaltung betrieben?
16. Sollte es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen AMA Betrieb handeln: Welche Konsequenzen zieht die AMA, um die Glaubwürdigkeit des Gütesiegels wiederherzustellen?
17. In einer aktuellen Fernsehwerbung der AMA wird Schweinehaltung mit Stroh-Einstreu gezeigt, die den Anschein einer Standard AMA-Qualität nahelegt. Wie viele (numerisch und Prozent) Schweinehaltungsbetriebe, die das AMA Gütesigele führen, verwenden Stroheinstreu? Wie viele davon führen das AMA Bio-Gütesiegel?