2965/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend AsylwerberInnen als neue Zielgruppe des ÖIF?

Das österreichische Integrationsgesetz bezieht sich in seinem Geltungsbereich auf Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht rechtmäßig niedergelassen sind. AsylwerberInnen finden sich bisher nicht in der Zielgruppe des Gesetzes, wiewohl ein Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen, Sprach- und Orientierungskursen auch für diese Personen im Sinne einer „Integration von Anfang an“ zielführend sowohl für das Zusammenleben als auch den individuellen Integrationsprozess wäre. Gerade Krisensituationen wie die aktuelle Pandemie zeigen, dass alle MigrantInnen – unabhängig vom rechtlichen Status oder ihren Zeitpunkt des Ankommens in Österreich – mit Integrations-, und Unterstützungsmaßnahmen erreicht werden sollten. Darunter fallen eben auch Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, deren Verfahren aber noch nicht abgeschlossen wurde. Dementsprechend sind mehrsprachige Informationsangebote und Übersetzungshilfen zu unterstützen, die z.B. über Covid-19 aufklären und sich explizit wie implizit an AsylwerberInnen richten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.       Welche Integrationsangebote gibt es vom Integrationsministerium für die Zielgruppe der AsylwerberInnen?

2.       Wie hoch sind die Ausgaben für integrative Angebote für AsylwerberInnen im Ministerium bzw. im ÖIF?

3.       In wie vielen Grundversorgungseinrichtungen wurden bisher Integrationsmaßnahmen des Ministeriums bzw. vom ÖIF seit 2018 durchgeführt (nach Jahr, Bundesland und Art der Integrationsmaßnahme)?

4.       Welche Integrationsprojekte, die seit 2018 vom Ministerium gefördert wurden und werden, richten sich explizit an AsylwerberInnen?

5.       Welche Integrationsprojekte, die seit 2018 vom Ministerium gefördert wurden und werden, standen und stehen auch AsylwerberInnen offen?

6.       Wie viele AsylwerberInnen haben an den Elternkursen, die im Rahmen der Sommerschule begleitend vom ÖIF angeboten wurden, teilgenommen (nach Geschlecht und Bundesland)?

7.       Wie viele AsylwerberInnen wurden in Flüchtlingsquartieren bezüglich Schutz- und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Virus informiert?

8.       Wie viele Flüchtlingsquartiere wurden von ÖIF-MitarbeiterInnen (nach Bundesland, Datum, Anzahl der Arbeitsstunden) betreffend der Corona-Krise zu Informationszwecken besucht?

9.       Wie viele Flyer wurden verteilt (nach Bundesland, Sprache des Flyers)?

10.   Wie viele ÖIF-DolmetscherInnen wurden für Informationsveranstaltungen im Rahmen der Eindämmung des Corona-Virus in Flüchtlingsquartieren bereitgestellt (nach Bundesland, übersetzter Sprache, Dauer)?

11.   Wie oft wurde bis zum Tag der Anfragebeantwortung die ÖIF-Hotline betreffend COVID-19 seit ihrer Installierung angerufen?

a.       Welche Erstsprachen hatten die Anrufenden?

b.       Welche Ausbildungen haben die MitarbeiterInnen an der Hotline bezüglich COVID-19?

c.       Wie lange haben die Gespräche am Telefon im Durchschnitt gedauert?

d.       Auf welche weitergehenden Einrichtungen und öffentlichen Institutionen wird bei Bedarf in den Gesprächen am Telefon verwiesen?

12.   Gibt es Überlegungen, den Geltungsbereich des Integrationsgesetzes auf die Zielgruppe der AsylwerberInnen auszudehnen?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, ab wann und aus welchen Überlegungen heraus?