298/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Stöger diplomé,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verteilung der Geltendmachung von Sonderausgaben für Spenden und Kirchenbeiträge nach Einkommenssteuerklassen

Durch die parlamentarische Anfrage (4196/J vom 25.9.2019) bzw. die entsprechende Anfragebeantwortung (4165/AB vom 25.11.2019) über die Geltendmachung von Sonderausgaben für Spenden und Kirchenbeiträge ist die Anzahl der Geltendmachenden, die Höhe ihrer Einkommens- bzw. Lohnsteuer, sowie der sich daraus ergebende „Steuerverlust" bekannt. Noch unbekannt ist dagegen die Verteilung dieser Kennzahlen entsprechend den Einkommenssteuerklassen nach Einkommenssteuersätzen.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1.      Wie viele Steuerpflichtige haben 2015, 2016, 2017, bzw. 2018 Spenden bzw. Kirchenbeiträge geltend gemacht? Bitte um Darstellung in Kategorien nach den Einkommenssteuersätzen, getrennt nach Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

2.       Wie hoch waren die Einkommen nach §2 Abs. 2 (KZ2245), die Steuer nach Abzug der Absetzbeträge (KZ2258) 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie der Steuerausfall für Spenden und Kirchenbeiträge (beim Durchschnittssteuersatz bzw. beim Grenzsteuersatz). Bitte um Darstellung in Kategorien nach den Einkommenssteuersätzen, getrennt nach Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

3.       Wie hoch waren die durchschnittlich geltend gemachten Spenden bzw. Kirchenbeiträge?

Bitte um Darstellung in Kategorien nach den Einkommenssteuersätzen, getrennt nach Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

4.       Wie viele Personen haben ihren maximal möglichen Absetzbetrag ausgeschöpft? Bitte mit Angabe der abgesetzten Summe sowie dem durchschnittlichen Absetzbetrag. Bitte um Darstellung in Kategorien nach den Einkommenssteuersätzen, getrennt nach Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

5.       Wie viele Spenden in Mio. Euro wurden für Einrichtungen für Kunst und Kultur, Karitative Einrichtungen, Wissenschaftseinrichtungen, Naturschutz und Tierheime, Sammeleinrichtungen Naturschutz, gemeinnützige Stiftungen hinsichtlich Spenden, „Universitäten Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste", Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts, Privatmuseen mit überregionaler Bedeutung, Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, „Behindertensportdachverbände, Internationale Anti-Korruptions-Akademie, Diplomatische Akademie", gemeinnützige Stiftungen hinsichtlich Zuwendungen zur Vermögensausstattung, und Spendensammeleinrichtungen karitativ, getätigt? Bitte um Darstellung in Kategorien anhand der Einkommenssteuersätze, getrennt nach Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

6.       Wie war die Verteilung 2017 und 2018 des von Unternehmen geltend gemachten Spendenbetrags nach Umsatz (Kategorien: Bis 2 Mio. Euro, zwischen 2 und 10 Mio. Euro, zwischen 10 und 50 Mio. Euro, und über 50 Mio. Euro).