2993/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend
Sonderbetreuungszeit

Die seit Mitte März 2020 geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betreffen Familien in besonderem Maße. Die schrittweise Öffnung von Schulen und Kindergärten führte dazu, dass es bei Verdachtsfällen immer wieder zu Teil-/Schließungen kam, zuletzt Ende Juni 2020 in Oberösterreich. Schon jetzt sehen viele Eltern dem Schulbeginn im Herbst 2020 mit Sorge entgegen. Eltern geraten zunehmend unter Druck, denn die Kinder dürfen auch bei schwachen Erkältungssymptomen nicht in die Schule und nicht in den Kindergarten. 28 Prozent der Eltern mit Kindern unter 14 Jahren (Umfrage Sora/Momentum April 2020) haben nicht genug Urlaubstage für die Kinderbetreuung im Sommer. Im Herbst wird sich diese Situation möglicherweise weiter verschärfen. Der Zugang zur Sonderbetreuungszeit muss daher erleichtert und die Sonderbetreuungszeit verlängert werden.

4.974 Personen (72 Prozent Frauen und 28 Prozent Männer) haben die Sonderbetreuungszeit bis zum 25. Mai 2020 in Anspruch genommen. Betreut wurden
5.490 Kinder, 30 Menschen mit Behinderungen und 22 pflegebedürftige Personen. Bis zum 25. Mai 2020 stellten 1.416 Unternehmen 1.543 Anträge. Finanziert wird die Sonderbetreuungszeit mit 2,5 Millionen Euro aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds.

Bis zum 25. Mai 2020 wurden 365.257,61 Euro ausbezahlt. [1]) [2]

Im Juli 2020 wurde zwar im Parlament die dringend notwendige Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende September 2020 beschlossen, doch ist zu befürchten, dass Eltern ab Oktober 2020 erneut vor großen Problemen stehen. Im Herbst sind Schul- und Kindergartenschließungen durchaus zu befürchten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wie viele Personen haben bisher (bis zum aktuellst möglichen Zeitpunkt) Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen (insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen bzw. Bundesländer)?

a.    Wie viele Kinder unter 14 Jahren, behinderte Menschen und pflegebedürftige Menschen konnten dadurch (bis zum aktuellsten Zeitpunkt) betreut werden?

2.    Wie hoch ist der Betrag, den der Bund insgesamt an die Unternehmen ausbezahlt hat?

3.    Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Sonderbetreuungszeit ab Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördersumme durch die Buchhaltungsagentur des Bundes?

4.    Wie viele Eltern haben ihren Anspruch auf Pflegefreisteilung im Krankheitsfall ihrer Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger bereits ausgeschöpft?

5.    Setzen Sie sich für die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit über September 2020 hinaus ein, um Eltern zu unterstützen?

a)   Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll die Sonderbetreuungszeit verlängert werden?

6.    Wie ist Ihre Position zur Ausweitung der Sonderbetreuungszeit auf Arbeitnehmerlnnen in Kurzarbeit?

7.    Werden Sie klarstellen, dass die Bestimmungen zu Dienstverhinderungen (wie im Falle einer Dienstverhinderung aufgrund der behördlichen Teil-/Schließung der Kinderbetreuungs- bzw. Bildungseinrichtung) seit der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten nun für beide Beschäftigtengruppen pro Anlassfall gelten und zeitlich grundsätzlich nicht begrenzt sind?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?

8.    Arbeitgeber, Eltern, ÄrztInnen sowie Kindergarten- und Schulleitungen benötigen klare
und bundesweite Regelungen, wie mit Kindern mit Erkältungssymptomen umzugehen ist. Arbeiten Sie gemeinsam mit anderen Bundesministerien an Konzepten für den Betrieb
von Kindergärten und Schulen ab Herbst 2020 zu Beginn der Erkältungssaison?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Wenn ja, welche ExpertInnen aus welchen Bereichen z.B. praktizierende ÄrztInnen, VirologInnen/Epidemiologlnnen, Pädagoglnnen, Bildungswissenschaftlerlnnen, ziehen Sie dafür heran?

c)    Wenn ja, wann werden sie diese Konzepte der Bevölkerung kommunizieren?

9.    Treffen Sie Vorsorge - in Zusammenarbeit mit dem BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Corona-Tests (z.B. Gurgel- oder Speicheltests) in Kindergärten und Schulen in Verdachtsfällen sicherzustellen, mit dem Ziel, dass Testergebnisse möglichst rasch vorliegen (z.B. innerhalb von 24 Stunden)?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Welche alternativen Konzepte zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen bei Pädagoglnnen/Schulpersonal und SchülerInnen in Schulen und Pädagoglnnen/Kindergartenhelferlnnen und Kindern in Kindergärten arbeiten Sie aus?



________________________________
[1]     1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01903/index.shtml

[2]     2 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01631/index.shtml