302/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Fondsvermögen und Beitragsentwicklung des SWF 2018

 

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds dient der Unterstützung und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen. Personalbereitsteller zahlen höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 % der Lohnsumme in den Sozial- und Weiterbildungsfonds bezahlen. Ursprünglich betrug der Beitrag 0,8 % der Lohnsumme, wurde aber im 2. Quartal 2017 auf vorübergehend 0,35 % gesenkt. Diese Beitragssatz wurde mittels Initiativantrag der Regierungsfraktionen beibehalten, weil der Fonds laut Antrag "eine ausgeglichene Gebarung und gleichzeitig hohe Rücklagen von rund 26,5 Mio. € per Ende 2017" aufgewiesen hat. 

Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt. Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung finden durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ein Erwerbseinkommen. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens,  also in feste Beschäftigung.

PersonalbereitsteIlung bildet also eine wichtige Brücke von der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis. Allerdings ist die Branche mit den zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet, die den Sozial- und Weiterbildungsfonds speisen. Der Fonds ist hoffnungslos überdotiert, weil die Entnahme von Geldern für Leistungen durch eine de minimis-Regelung eng begrenzt ist. Geld liegt nutzlos im Fonds. Die hohen Verwaltungskosten und das große Vermögen des SWF, welches aus vorhergenden Anfragebeantwortungen (9005/AB, XXV. GP und 12652/AB, XXV. GP und 1719/AB, XXVI.GP) hervorgeht, wurde bereits in den Medien scharf kritisiert. Wird das Geld nicht zweckmäßig verwendet bzw. abgeholt, sollte der Fonds eigentlich aufgelöst werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge gemäß § 22d AÜG im Jahr 2018 in EUR?

2.    Wie hoch waren die vorgeschriebenen laufenden Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich entrichtet worden sind (§ 22d Abs 2 AÜG) im Jahr 2018?

3.    Wie hoch waren die nicht einbringlichen Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich vorgeschrieben waren im Jahr 2018?

4.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge der drei beitragsstärksten Unternehmen im Jahr 2018?

5.    Wie hoch waren die Leistungen des Fonds an die drei beitragsstärksten Unternehmen (im Verhältnis zu dessen Beiträgen) im Jahr 2018?

6.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge für vom Ausland überlassene Arbeitnehmer_innen, die nicht der Sozialversicherungspflicht in Österreich unterliegen (§ 22d Abs 4 AÜG) im Jahr 2018?

7.    Wie hoch war die Vergütung iSd § 22d Abs 5 AÜG, die Sozialversicherungsträger als Abgeltung für ihre Aufwendungen einbehalten haben im Jahr 2018  (bitte um Aufgliederung nach SV-Träger)?

8.    Wie hoch waren die Zuflüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG im Jahr 2018?

9.    Sind Zuschüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG erforderlich, um den finanziellen Bedarf zur Zielerreichung gemäß § 22a Abs. 1 AÜG und zur Leistungserfüllung gemäß §22c Abs. 2 AÜG decken zu können?

10. Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Fonds im Jahr 2018?

11. In welchem Verhältnis stehen die Ausgaben für die Leistungen gemäß § 22c Abs. 2 Z 2 AÜG im Vergleich zu den Verwaltungskosten inkl. beauftragter Dienstleister und GKK-Abgabe 0,5%  pro Jahr?

12. Als Dienstleister für die Abwicklungen der Leistungen iSd § 22c Abs 5 AÜG und § 22d Abs 5 AÜG wurde lt. Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 9005/AB (XXV. GP) und 1719/AB (XXVI. GP) die BUAK beauftragt. 

a.    Wie hoch waren die Erstattungen und Vergütungen für diesen Dienstleister nach § 22d Abs 6 AÜG im Jahr 2018?

b.    Sind im Jahr 2018 noch zusätzliche Mittel vom SWF an die BUAK geflossen?

13. Wie hoch waren die Kosten, die dem HVSVT für die Datenbereitstellung ersetzt wurden im Jahr 2018? 

14. Wie hoch war das Fondsvermögen zum 31.12.2017?

15. Wie hoch war das Fondsvermögen zum 31.12.2018?

16. Wie hoch ist das Fondsvermögen zum 30.11.2019?

17. Wie hoch wird das Fondsvermögen zum 31.12.2019 voraussichtlich sein?

18. Wie hoch wird das Fondsvermögen zum 31.12.2020 voraussichtlich sein?

19. Wie erfolgt die Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel (Stichtag 31.12.2018)?

20. Welche Erträge wurden 2018 aus der Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel erzielt?

a.    Wie hat sich dieser Teil der Fondserträge in den letzten Jahren entwickelt?