3033/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.08.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2019

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen

Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Wirtschaftskammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die WK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den WK-Wahljahren (2010, 2015) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. 2020 war diesbezüglich wieder ein besonderes Jahr, da die Kammertage neu gewählt wurden.

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den WK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die WK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Wirtschaftskammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da die Wirtschaftskammern von sich aus nicht bereit sind, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

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     WK Steiermark: Schätzung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2019? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)

2.    Wie viel ist im Voranschlag 2020 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)

3.    Konnte die Wirtschaftskammer Steiermark bereits überzeugt werden, die Fraktionsförderungen explizit in den Rechnungsabschlüssen auszuweisen?

a.    Wenn nein, was ist die Begründung der Wirtschaftskammer Steiermark, diese nicht auszuweisen?

a.    Wenn nein, bis wann wird die WK-Haushaltsordnung diesbezüglich geändert, um bei diesem Aufwandsbereich mehr Transparenz zu schaffen?

4.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)