304/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Ergebnis Evaluierung SWF

 

§ 6a Abs 2 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) legt fest, dass die zweckmäßige Verwendung von Fördermitteln des Sozial- und Weiterbildungsfonds im Jahr 2018 evaluiert werden muss: "Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auswirkungen der Weiterbildungsmaßnahmen auf die Lage der (ehemaligen) überlassenen Arbeitnehmer/innen am Arbeitsmarkt im Jahr 2018 evaluiert werden".

In den "Neuigkeiten 2019", die an alle österreichischen Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen gegangen sind, ist davon die Rede, dass diese Evaluierung mit Ende 2018 abgeschlossen sein wird. Dieser Unterlage zufolge wurde die Evaluierung von "Moore Stephens City Treuhand" durchgeführt, ein Endbericht wurde für Jänner 2019 erwartet (https://www.swf-akue.at/images/2019/SWF_Neuheiten_2019.pdf). In einer Anfragebeantwortung (AB 1719/AB, XXVI.GP) gibt die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Beate Hartinger-Klein, eine fast gleichlautende Antwort: "Die Evaluierung des SWF hinsichtlich der Auswirkungen der Weiterbildungsmaßnahmen ist in § 6a Abs. 2 AMPFG für das Jahr 2018 geregelt. Die Aufsichtsbehörde hat bereits die Firma „Moore Stephens City Treuhand GmbH“ mit der Evaluierung beauftragt. Der Evaluierungsprozess ist im Gange, finale Ergebnisse sind mit Ende 2018 zu erwarten."

Angesichts dessen, dass die Evaluierung offensichtlich stattgefunden hat und abgeschlossen wurde, stellt sich die Frage danach, welche Ergebnisse und Konsequenzen sich daraus ergeben. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind die Ergebnisse der Evaluierung öffentlich einsehbar?

a.    Wenn ja, wo und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurden aufgrund der Evaluierungsergebnisse konkrete Handlungsempfehlungen gegeben?

a.    Wenn ja, welche und inwieweit wurden sie bereits umgesetzt?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wie wurde die Zielerreichung des SWF gemessen?

a.    Welche Indikatoren wurden zur Messung der Zielerreichung herangezogen?

b.    Wurden neben den in § 22c Abs 2 AÜG gesetzlich definierten Zielen noch weitere definiert, und wenn ja, welche?

4.    Welche der definierten Ziele konnten erreicht werden und wie?

5.    Welche der definierten Ziele konnten nur unzureichend erreicht werden und warum?

a.    Welche Verbesserungs- und Handlungsoptionen wurden aufgezeigt? 

6.    Welches arbeitsmarktpolitische Ziel wird mit den Zuschüssen zum Arbeitslosengeld (§ 22c Abs 2 Z 1 AÜG) verfolgt?

a.    Wie wurde die Erreichung dieser spezifischen Ziele solcher Zuschüsse gemessen?

7.    Welchen Beitrag zur Schaffung langfristiger Beschäftigungsverhältnisse leisten solche Zuschüsse zum Arbeitslosengeld (§ 22c Abs 2 Z 1 AÜG)?

8.    Welche Maßnahmen sind geplant, um die angehäuften Mittel einer zweckmäßigen Verwendung zuzuführen?

a.    Haben Sie in Folge der Evaluierung Maßnahmen eingeleitet, die eine zweckmäßigere Verwendung sicherstellen?

b.    Wenn ja, welche und bis wann werden Sie umgesetzt?

c.    Wenn nein, warum nicht? Sind derartige Maßnahmen in Planung?

9.    Bitte um Übermittlung der Evaluierungsergebnisse.