305/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Einwallner, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Postenvergaben und Parteiabsprachen rund um die österreichische Gesundheitskassa sowie Leistungsharmonisierung

Die im Zuge der Besetzung des Finanzvorstandes der Casinos Austria an die Öffentlichkeit gelangten SMS- und Chatprotokolle sind Anlass, auch die Postenbesetzungen bei der Zentralisierung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu hinterfragen.

Die bis jetzt in den Medien veröffentlichten Protokolle zur Casinos Austria Agenda, aber auch die Begehrlichkeiten und Aktionen bei der Staatsholding (Öbib/Öbag) sowie der FMA nähren die Vermutung, dass es nicht nur bei ÖBB, Asfinag, Post oder Nationalbank, sondern auch im Zuge der neuen ÖGK zu diversen Absprachen und Postenbesetzungen gekommen ist.

Bei der ÖGK geht es um ein Milliardenbudget, das im Sinne der ArbeitnehmerInnen eingesetzt werden muss und somit auch absolute Transparenz bei der Postenvergabe erfordert.

Nicht umsonst gibt es mehr als ein Dutzend Klagen beim Verfassungsgerichtshof aufgrund der zahlreichen Einwände zu dieser Gesetzesänderung samt Umfärbe Aktionen und Änderung der Gewichtung von den Arbeitnehmern zu Gunsten der Arbeitgeber, obwohl der Hauptanteil der Beiträge von den Beschäftigten bestritten wird.

Mit 11. Juni 2019 wurde durch den Überleitungsausschuss das vorläufige Management der ÖGK bestellt. Mag. Bernhard Wurzer wurde zum Generaldirektor und Mag. Alexander Hagenauer, Mag. Georg Sima sowie Dr. Rainer Thomas zu seinen Stellvertretern ernannt. Diese Personalauswahl wurde von einem externen Personalberatungsbüro - „Bestbieter" Odgers Berndtson - vorgeschlagen, wobei es bei der Bestellung von Mag. Sima offensichtlich zu Differenzen bei der Bestellung aufgrund von Zweifel an der Qualifikation gekommen sein soll.

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.    Wie ist der Vertrag mit dieser Firma zustande gekommen?

2.    Gab es eine Ausschreibung für diese Beratungstätigkeit?

3.    Wie viele Firmen haben sich an dieser Ausschreibung beteiligt und welche Qualifikationen wiesen diese aus?

4.    Warum wurde die Firma Odgers Berndtson als „Bestbieter“ mit dieser Aufgabe betraut und welche Erfahrungen hat sie im Bereich von Personalentscheidungen im Sozialversicherungsbereich?

5.    Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beratungstätigkeit angefallen sind?

6.    Warum wurde, trotz Zweifel an seiner Qualifikation, Mag. Sima trotzdem mit der Aufgabe im Management der ÖGK betraut?

7.    Wie wurden Mag. Sima's Qualifikationen seitens der Firma Odgers Berndtson bewertet?

8.    Wurden besser bewertete Kandidaten übergangen?

9.    Gab es Interventionen von Vertretern der Wirtschaft bezüglich dieser Besetzung?

10.  Pressemeldungen zufolge waren jene Manager, die direkt aus dem Hauptverband gekommen sind wie Mag. Wurzer, Mag. Hagenauer und Dr. Thomas Wunschkandidaten des Hauptverbandes.

Wie wurden diese Kandidaten von der Personalberatungsfirma bewertet?

11.  Gab es weitere Bewerber für diese Positionen?

12.  Matthias Krenn wurde im April erster ÖGK Obmann. Welche Qualifikationen befähigen ihn, diese Funktion kompetent auszuüben?

13.  Noch zu vergeben sind offensichtlich jene Leitungspositionen bei der BVAEB, bei der SVS, bei der PVA, bei der VA des österreichischen Notariats und der AUVA welche in eine eigene berufsständische Versorgungseinrichtung überführt werden sollen.

Wurden bei allen Versicherungsträgern die Leitungsfunktionen bereits bestellt?

14.  Wo wurden diese bereits bestellt und nach welchen Qualifikationen?

15.  Wurde dieselbe Personalberatungsfirma Odgers Berndtson mit der Aufgabe betraut und wenn ja, warum?

16.  Wurde eine Ausschreibung für die Beratungstätigkeit gemacht und wenn ja, gab es preisgünstigere Angebote?

17.  Wenn keine Ausschreibung erfolgte, warum nicht?

18.  Wenn eine andere Firma beauftragt wurde die Leitungsfunktionen zu bewerten, die Qualifikation der Bewerber zu überprüfen und danach Kandidaten vorzuschlagen. Welche Firma wurde mit der Aufgabe betraut?

Warum wurde diese Firma mit der Aufgabe betraut?

19.  Wie hoch waren die Kosten für diese Beratungstätigkeit?

20.  Wie wurden die ggf. bereits bestellten Kandidaten von der Beratungsfirma bewertet?

21.  Wie waren die Qualifikationen/Bewertungen der nicht zum Zuge gekommenen Kandidaten und warum wurden diese bei ggf. besserer Qualifikation nicht für eine Leitungsfunktion vorgeschlagen und bestellt?

22.  Eine der wesentlichen Aufgaben des neuen Managements ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Laut Pressemeldung werden derzeit in Projektgruppen 2500 Fragestellungen in 61 Projekten gebündelt und abgearbeitet. Hier wurden bereits 10 Millionen Euro an Beraterverträgen ausgeschrieben und auch schon zum Teil vergeben.

Wie viele Beraterverträge für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Überführung der einzelnen Versicherungsträger in die ÖGK wurden bereits vergeben?

23.  Wie hoch sind die Kosten?

24.  Sind weitere Beratungen durch Beratungsfirmen geplant und wenn ja, zu welchem Zweck?

25.  Gab es Ausschreibungen für diese Beratungstätigkeit und wenn ja, wie viele Firmen haben sich beteiligt?

26.  Welche Aufgaben sollen die bereits bestellten und noch zu bestellenden Beraterfirmen übernehmen?

27.  Bei welchen Projekten werden sie als Berater herangezogen?

28.  Welche Qualifikationen haben die Beratungsfirmen im Bereich der Sozialversicherung?

29.  Werden durch diese Beratungsfirmen auch Ideen wie weitere Privatisierung und Selbstbehalte in der Sozialversicherung eingebracht?

30.  Wie weit sind die 2500 Fragestellungen abgearbeitet?

31.  Welchen Beitrag haben dabei die Beratungsfirmen geleistet?

32.  Die ÖGK soll alle Verträge der Landeskrankenkassen mit Ärzten, Rettungsorganisationen und Gesundheitseinrichtungen übernehmen. Vorerst soll sich für diese Vertragspartner nichts ändern.

Ziel der Kassenreform ist es, dass die Patienten überall in Österreich für dieselben Beiträge, dieselben Leistungen bekommen. Diese Leistungen sollen bis Ende 2020 harmonisiert werden. In allen Bereichen soll es Einschleifregelungen geben.

33.  Wie soll gewährleistet werden, dass eine Harmonisierung der Leistungen in der sozialen Krankenversicherung in absehbarer Zeit, bis 2021, umgesetzt wird?

34.  Wird es bei der Umsetzung der Harmonisierung der Leistungen eine Nivellierung nach unten geben?

35.  Wenn nein, wie werden Sie das verhindern?

36.  Was verstehen Sie unter Einschleifregelungen und wo genau sollen sie greifen?

37.  Gibt es hinkünftig auch Regelungen für länderspezifische Probleme. Wenn ja, inwieweit werden die ÖGK Kassen vor Ort eingebunden?

38.  Wird bei den 2500 Fragestellungen auch das Thema Selbstbehalte und Leistungskürzungen behandelt?

39.  Bei der Präsentation der neuen ÖGK wurde seitens der Bundesregierung immer betont, der Nutzen für die Versicherten sei enorm. Den Versicherten wurde eine so genannte Patientenmilliarde in Aussicht gestellt.

Welche tatsächliche, nachvollziehbare Summe ist von dem Versprechen übrig geblieben?

40.  Ist Ihnen bewusst, dass - sollte nicht durch ein VfGH Urteil eine Gesetzesänderung erforderlich sein - die Wichtigkeit einer umfassenden, begleitenden Information für die Versicherten von Bedeutung ist?

Wenn ja, wie wollen Sie das durchführen?