306/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundeskanzlerin

betreffend Ignorierung des Parlaments in der Frage des (ÖVP) Familienfestes durch die Bundesregierung

Am 1. Mai 2019 fand auf Initiative der ÖVP-Regierungsfraktion ein „Familienfest" in Schönbrunn statt. Formal ausgerichtet wurde das Fest vom Bundeskanzleramt und vom Umweltministerium. Die ÖVP-Ministerriege, allen voran der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz haben sich bei diesem Fest auf Steuerkosten ganz besonders in Szene gesetzt.

An einer ernsthaften Beteiligung des Regierungspartners FPÖ an diesem Fest war seitens von Kanzler Kurz und der ÖVP-Minister offenkundig nicht gedacht. In Medienberichten kritisierte die FPÖ dementsprechend, dass die freiheitlichen Minister nur pro forma eingeladen wurden. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wird am 11. Juli 2019 in einer Presseaussendung wie folgt zitiert: „Es handelte sich dabei ausdrücklich um kein Projekt der Bundesregierung und es gab auch dazu keinen Ministerratsbeschluss. Budgetär, finanziell und organisatorisch waren ausschließlich die genannten ÖVP-Ressorts zuständig und tragen damit auch die volle Verantwortung." Weiter wies die FPÖ darauf hin, dass die damaligen FPÖ-Minister erst dann pro forma eingeladen wurden, als das Fest bereits fixiert war und überdies im Wissen, dass gleichzeitig die traditionelle 1. Mai-Feier der FPÖ in Linz stattfinden würde. Hafenecker sprach gar von Scheineinladungen seitens der ÖVP.

Auch bezüglich der tatsächlichen Steuerausgaben für das ÖVP-Fest gibt es Ungereimtheiten. Waren die Kosten zunächst mit immerhin stolzen 231.000 Euro veranschlagt und angeben, stellte sich nach der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage heraus, dass das Fest tatsächlich um 70.000 Euro mehr kostete. In Summe zahlten die Steuerzahler also rund 300.000 Euro für ein Fest der Österreichischen Volkspartei.

Aufgrund dieser Umstände beschloss das Österreichische Parlament im Juli dieses Jahres eine Sonderprüfung des ÖVP-Familienfestes. Der entsprechende Antrag, der von allen Fraktionen unterstützt wurde, heißt es: „Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des ,Familienfests im Schlosspark Schönbrunn' durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden."

Bis dato wurde seitens des Bundeskanzleramts ein völlig unzureichender Bericht und seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus noch gar kein Bericht über eine umfassende Sonderprüfung vorgelegt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)    Weshalb wurde von Ihrem Ressort lediglich eine kurze Mitteilung/gar keine Mitteilung an das Parlament übermittelt?

2)    Weshalb wurden die vollständigen Revisionsberichte nicht dem Parlament vorgelegt, wie das verlang wurde?

3)    Wurde die Prüfung durch die für die innere Revision zuständige Abteilung durchgeführt?

4)    Wie ist die innere Revision in Ihrem Haus organisatorisch verankert?

5)    Welche Organisationseinheiten wurden von der Revisionsabteilung befasst?

6)    Trifft es zu, dass die Revisionsabteilung zum Zeitpunkt der Prüfung des Familienfests durch die Innere Revision dem provisorisch betrauten Sektionsleiter Mag. Kandlhofer unterstellt war, dessen Unternehmen wideho.at für das Familienfest entgeltliche Leistungen erbracht hat?

7)    Wie waren die Vorgesetzten der Revisionsabteilung in die Prüfung des Familienfestes eingebunden?

8)    Im Zuge seiner damaligen Funktion kam es durch den früheren Generalsekretär Mag. Kandlhofer des BKA zu Interventionen und Einflussnahmen auf die Prüftätigkeit der inneren Revision. Wurde im Fall der Prüfung des Familienfests Einfluss von Vorgesetzten auf die Prüfungstätigkeit der Inneren Revision genommen?

9)    Handelte es sich bei Planung und Durchführung des Familienfests um einen üblichen Vorgang?

10) Wurden bei Planung und Durchführung des Fests die entsprechenden Dokumentationspflichten (zB Büroordnung, vergaberechtliche Dokumentation) eingehalten?

11) Werden Sie den vollständigen Bericht der Revision dem Parlament nunmehr vorlegen? Falls ja, wann werden Sie den vollständigen Bericht vorlegen?